Wenn Politik falsch denkt, dann kommt so etwas dabei heraus wie beim sächsischen Kohlekuhhandel – dann macht sich eine gewählte Staatsregierung, die eigentlich dafür da ist, die Interessen der Bürger zu vertreten, einen Kopf darum, wie ein tschechischer Konzern seine Rendite sichert, aber ignoriert das Risiko, das für die sächsischen Steuerzahler daraus entsteht. Wessen Regierung ist das eigentlich, fragt sich Dr. Gerd Lippold.

„Sachsens Staatsregierung ist die Absicherung von Profiten für die Braunkohle-Eigentümer offenbar wichtiger als die Risikominderung für den Staatshaushalt bei den Braunkohleabbau-Folgekosten.“ Dieses Fazit zieht der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, nach der Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen zur Ausgestaltung der Sicherheitsleistungen bzw. zum Zulassungsbescheid zum Hauptbetriebsplan des Tagebaus Nochten 2018-2019 durch Sachsens Wirtschaftsministerium.

Er kann noch ein bisschen mehr sagen zu dem, was am 24. Februar die Titelseite der „Sächsischen Zeitung“ zierte und was schon Dr. Jana Pinka aus der Linksfraktion zu einem harschen Kommentar animierte. Denn er hat der Staatsregierung zu den Sicherheitsleistungen der LEAG zwei ausführliche Anfragen gestellt, die jetzt auch beantwortet wurden.

Danach stehen die vom vorherigen Eigentümer Vattenfall an den Erwerber EPH übergebenen 1,7 Milliarden Euro Barmittel für die Deckung von Vorsorgeaufwendungen nicht uneingeschränkt als Sicherheit zur Verfügung. Stattdessen werde die im Unternehmen vorhandene Liquidität „… auch zur Preisabsicherung für Stromlieferungen verwendet“, erfährt Lippold.

Offenbar werden die verfügbaren liquiden Mittel der LEAG – und dazu gehören auch die 1,7 Milliarden Vorsorgemittel von Vattenfall bzw. durch deren mögliche Beleihung geschaffene Liquidität – zur Sicherung von langfristigen Termingeschäften im Strommarkt eingesetzt. Solche Sicherungsinstrumente dienen im Strommarkt dem Vertragspartner dazu, bei Ausfall des Stromlieferanten Ersatzbeschaffungen vornehmen zu können. Der Ausfall des Stromlieferanten – das ist aber genau der Fall, für den auch der Freistaat Sicherheiten für die Deckung der Braunkohlefolgekosten braucht. Sicherheiten können jedoch gleichzeitig immer nur einmal zur Absicherung dienen.

Immerhin hat das Oberbergamt im Fall des Tagebaus Nochten in der Lausitz überhaupt einen Sicherungspassus einbauen lassen. Aber der ist eher luftig.

Damit der Freistaat im Insolvenzfall des bergbautreibenden Unternehmens, der EPH-Tochter LEAG, nicht auf den Folgekosten sitzenbleibt, hat das Oberbergamt im Jahr 2017 in den Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides zum Hauptbetriebsplan Nochten 2018-2019 ein Konzept verankert.

„Dabei werden aber nicht die zu erwartenden Bergbaufolgekosten bewertet und verwertbare Sicherheiten in erforderlicher Höhe eingefordert. Stattdessen setzt man auf eine noch zu definierende Zweckgesellschaft mit noch unbekannter Gesellschafterstruktur, die ein Sondervermögen in noch unbestimmter Höhe aufbauen soll“, wundert sich Lippold.

Ein erster Sockelbetrag soll bis 30.06.2021 eingezahlt sein. Später sollen dann aus dem Ergebnis des operativen Geschäftsbetriebs weitere Teilsummen eingezahlt werden, um bis 31.12.2031 die Vorsorge- und Wiedernutzbarmachungskosten in abgezinster Höhe verfügbar zu haben.

Was ja eigentlich bedeutet, dass die LEAG die Risikovorsorge in Milliardenhöhe erst zwischen 2021 und 2031 erwirtschaften muss. Und das bei Strompreisen, die keine solchen Gewinne mehr ermöglichen?

Gerd Lippold wundert sich über diese seltsame Rechenkunst.

„Statt für eine sofortige Risikominderung auf Basis der 1,7 Vorsorge-Milliarden zu sorgen, scheint die einzige Maßgabe für die Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen zu sein, dass die Gewinnerzielungsperspektiven der LEAG-Eigentümer nicht beeinträchtigt wird. Die Interessen der Braunkohle-Eigentümer bleiben in Sachsen offenbar auch unter Ministerpräsident Michael Kretschmer Staatsräson“, kritisiert der Abgeordnete. „Die vom Oberbergamt getroffenen Festlegungen werden nur dann zum Aufbau eines nennenswerten, verpfändbaren Sondervermögens führen, wenn ein hochprofitables Braunkohlegeschäft mindestens bis zum Jahr 2031 möglich ist.“

Aber je mehr erneuerbare Energieproduzenten am Markt sind, umso weniger rechnet sich die nur scheinbar so billige Kohle. Aus so einem Geschäft Milliarden-Rücklagen erwirtschaften zu wollen, kann nur ein nettes Märchen für Kinder sein, aber keine echte Geschäftsgrundlage.

„Damit geht der Schwarze Peter an die Bundesregierung: Sorgt man dort nicht für langjährige Braunkohleprofite, so platzt das sächsische Absicherungskonzept per Sondervermögen“, stellt Lippold fest. Der vom Oberbergamt gewünschte Passus ist also schlichtweg leer. Eine Beruhigungspille – möglicherweise extra für diese neugierigen Landtagsabgeordneten, die mit gutem Recht wissen wollen, wie denn die LEAG die Bergbaufolgekosten finanziell konkret absichern will.

Aber die Stelle enthält sichtlich nur heiße Luft. Eine vage Vertröstung auf eine Zukunft, in der die Strompreise vielleicht wieder steigen könnten.

Was genau in Form von Geld, Beteiligungen oder Sachwerten in das Sondervermögen kommen darf, soll laut Antwort des Wirtschaftsministeriums in einer Anlagerichtlinie festgelegt werden. Aber nicht einmal die formuliert das Oberbergamt. Sachsens Staatsregierung macht sich regelrecht klein und duckt sich vor dem – wohl nur aus ihrer Sicht – allmächtigen Kohlekonzern.

„Anders als etwa bei Fonds oder öffentlichen Finanzanlagen üblich, werden hier keine Anlagerichtlinien vorgegeben. Nein, auch die Anlagerichtlinien darf die LEAG selbst entwickeln“, ist Lippold empört.

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