Man darf es zumindest seltsam nennen, was einige sächsische Polizeibeamte bei den G20-Demonstrationen im vergangenen Jahr in Hamburg so trieben. Aber viel seltsamer noch ist das Schulterzucken der Regierungspartei CDU, die gar nichts dabei findet, dass sich sächsische Polizisten vermummt unter vermummte Demonstranten mischen. Und dann? Eine Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags sollte das am Freitag, 25. Mai, klären.

Beantragt hatten es die Linken, nachdem diverse Medien über diesen ganz speziellen Einsatz sächsischer Polizisten bei den G20-Krawallen in Hamburg berichtet hatten. Nach diesen Medienberichten über verdeckte und teilweise vermummte Ermittler bei den Demonstrationen zum G20-Gipfel sah freilich die Hamburger Staatsanwaltschaft keinen Grund für Ermittlungen.

Was die CDU-Fraktion nach der Anhörung betont: „Die Polizisten fielen nicht unter das Versammlungsgesetz, weil sie keine Teilnehmer der Demonstration seien. Sie seien aus anderen Gründen anwesend gewesen. Das Vermummungsverbot, das Teil des Versammlungsgesetzes ist, gelte für sie nicht – so die Staatsanwaltschaft Hamburg.“

„Die Sondersitzung des Innenausschusses war eine Farce der Linken! Sie versuchte das Thema wider besseren Wissens auf Kosten unserer Beamten politisch zu instrumentalisieren“, fand denn auch der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann. „Die Linke überschreitet damit eine rote Linie und daher haben wir ihren Antrag abgelehnt. Es war auf der einen Seite ein Versuch der Linken, die Ausschreitungen in Hamburg zu verharmlosen und auf der anderen Seite das polizeiliche Handeln zu kriminalisieren.“

Dass Hartmann so hart formuliert, hat natürlich damit zu tun, dass Innenminister Roland Wöller (CDU) im Innenausschuss Rede und Antwort stehen musste. Als die G20 in Hamburg tagten, war er zwar noch nicht Innenminister. Aber wirklich verändert hat sich ja in dem Apparat, dem er vorsteht, nichts. Entsprechend hart fassten ihn da nun die Abgeordneten der Linken an.

„CDU-Innenminister Wöller konnte oder wollte auch nach zehn Monaten nicht aufklären, ob Polizeibeamte aus Sachsen bei einer Protest-Demo gegen den G-20-Gipfel in Hamburg vermummt aufgetreten sind und gegebenenfalls weitere Straftaten begangen haben. Ebenso bleibt unklar, ob derartiges Gebaren in Sachsen selbst vorgekommen ist“, sagt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke.

Für ihn war das kein normales polizeiliches Auftreten. „Es darf nicht sein, dass Polizeibeamte beispielsweise ‚szenetypische‘ Nazi-Kleidung von ihrem Dienstherrn bezahlt bekommen, um sich ‚unauffällig‘ in eine rechte Demo mischen zu können. Auch erschließt sich uns nicht die Sinnhaftigkeit einer Ermittlertätigkeit als Vermummter unter Vermummten.“

Und dann kommt er auf die Gesetzeslage zu sprechen, die die Hamburger Justiz so seltsam ausgelegt hat.

„Egal ob in Uniform oder Zivil – nach Bundes- und Landesversammlungsgesetz müssen sich Polizeibeamte, die zur Versammlung entsandt werden, zu erkennen geben. Die sächsische Staatsregierung sieht das anders – also werden zurzeit Polizeibeamte in Sachsen zum Rechtsbruch ausgebildet“, so Stange. Aber etwas Erhellendes hatte die Ausschusssitzung dann trotzdem: „Immerhin kam heute heraus, dass seit 1997 sogenannte ‚zivile Tatbeobachter‘ (ob vermummt oder nicht) bei Versammlungen eingesetzt werden.“

Die Ausschussmehrheit lehnte den Linke-Antrag zwar ab. Aber es geht der Linken wie seit den Krawallen selbst: Ihre Anfragen werden stereotyp damit beantwortet, das die Sächsische Staatsregierung eigentlich nichts Genaues über die Vorfälle in Hamburg weiß (weil es die Hamburger Justiz ist, die ermittelt). Aber die Mutmaßungen über mögliche Gewalttäter aus dem linken Spektrum in Sachsen wird immer wieder forsch wiederholt.

„Da sich der Innenminister darauf beruft, dass ihm noch nicht ausreichende Informationen aus Hamburg vorliegen, ist die Sache mit der Ablehnung unseres Antrags nicht vom Tisch“, stellt Stange fest. „Wir werden weiter auf vollständige Aufklärung drängen und erneut nachfragen. Es ist auch im Interesse der ordnungsgemäß arbeitenden Polizeibeamten und damit des Rufes der Polizei insgesamt, dass die im Raum stehenden Vorwürfe aufgeklärt und gegebenenfalls ausgeräumt werden.“

Und da ist man bei einem Thema, das die Grünen ganz ähnlich sehen wie die Linken: Eigentlich ist es höchst kritikwürdig, wenn polizeiliche Mittel bei Demonstrationen so weit in einen diffusen, rechtsfreien Raum verschoben werden.

„Erwartungsgemäß hat die Staatsregierung heute bei allen Fragen, die interessant waren, auf Hamburg verwiesen. So ließ sich heute leider nicht klären, ob sächsische Polizeibeamtinnen und -beamte sich vermummt in der Versammlung aufgehalten haben, die gewaltsam aufgelöst wurde“, formuliert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, sein Unbehagen mit der Auskunftsfreude des Innenministers.

„Es bleiben aber zwei schwerwiegende Erkenntnisse, deren Klärung auch für das Versammlungsrecht in Sachsen von Bedeutung sind. Zum einen vertritt die Staatsregierung die kaum nachvollziehbare Auffassung, dass Polizeibedienstete, die sich so kleiden wie die anderen Versammlungsteilnehmer, als sogenannte Tatbeobachter grundsätzlich nicht Teil der Versammlung seien und somit auch nicht gegen das Vermummungsverbot verstoßen könnten. Das halte ich in dieser Absolutheit für nicht mit dem Versammlungsrecht vertretbar. Insbesondere, wenn Polizeibedienstete in der Versammlung sind, um Versammlungsstraftaten aufzuklären.“

Er folgt also der eigenwilligen juristischen Auslegung der CDU überhaupt nicht. Denn was werden das für Demonstrationen, wenn man nicht mal mehr weiß, ob das neben einem ein wütender Demonstrant ist oder ein in Aktion geratener Polizeibeamter, der sich aber nicht zu erkennen gibt?

„Zum anderen stellt sich dann die Frage, ob eine Versammlung – so wie in Hamburg – durch die Polizei überhaupt aufgelöst werden darf, wenn sich die vermeintlichen Versammlungsteilnehmer gar nicht strafbar gemacht haben“, geht Lippmann auf einen anderen Aspekt bei der ganzen G20-Beurteilung ein. Die Hamburger Polizei hat augenscheinlich einige Dinge ausprobiert, die nach Polizeirecht eigentlich untersagt sind.

Aber auch in Sachsen wird ja fleißig mit einer Ausweitung der Polizeibefugnisse experimentiert – derzeit noch ohne gesetzliche Grundlage. Und schon die alten Regelungen – etwa im Versammlungsrecht – sorgen regelmäßig für Ärger.

„Wir Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht eingebracht, der demnächst angehört wird. Im Zuge dessen werden wir die aufgeworfenen Fragen problematisieren“, kündigt Lippmann an. „Eine Lösung wäre – das schlagen wir in dem Gesetzentwurf vor – auch die Abstufung des Vermummungsverbots von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit, sodass die Polizei künftig nicht mehr gezwungen wäre, diese strafrechtlich zu verfolgen und eine Versammlung mit vermummten Personen nicht gewaltsam auflösen müsste.“

Sachsens Innenminister weiß nichts über sächsische Randalierer in Hamburg

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Verweigerte Verantwortung, gefährliche Jahnallee, verkorkstes Bildungswesen und Leipzig im Weltkrieg

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