Der sächsische Landtag hat am Dienstag, den 11. Dezember, einige Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz beschlossen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen noch in diesem Jahr mehr Geld vom Freistaat Sachsen erhalten. Zudem müssen Asylbewerber mit „geringer Bleibeperspektive“ nun bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben.

Sachsen möchte seinen Landkreisen und kreisfreien Städten noch in diesem Jahr mehr Geld für die Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten zahlen. Rückwirkend soll es für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 18,4 Millionen Euro geben, hieß es aus dem Innenministerium. Grundlage ist eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die der sächsische Landtag am Dienstag, den 11. Dezember, mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen hat. Künftig sollen die Landkreise und Städte pro Kopf mehr als 25 Prozent zusätzlich erhalten.

Im Landtag gab es unterdessen Kritik an weiteren Änderungen in dem Gesetz. Vor allem die Möglichkeit, Asylbewerber mit „geringer Bleibeperspektive“ nun bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen, stieß auf Kritik.

Die Linkspolitikerin Juliane Nagel sprach von einer „weiteren Verschlechterung der Situation für geflüchtete Menschen“. Diese würden dort „eingesperrt“. Die „geringe Bleibeperspektive“ bezeichnete Nagel als „willkürliches Konstrukt“. Der Freistaat möchte diese auf jene Asylbewerber anwenden, die aus einem Land kommen, dessen Geflüchtete in weniger als 20 Prozent der Fälle staatlich anerkannt werden. „Aber eine homosexuelle Frau als Algerien hat nicht die gleiche Bleibeperspektive wie eine heterosexuelle Frau aus Algerien“, betonte Nagel.

SPD-Politiker Pallas widerspricht Nagel

Zudem verstoße das Gesetz gegen die EU-Aufnahmerichtlinien. Danach dürfe der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt lediglich für drei beziehungsweise neun Monate eingeschränkt sein. Ähnlich argumentierte der Grünen-Politiker Valentin Lippmann.

Der SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas widersprach Nagel. Die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen habe sich bereits verbessert, unter anderem durch „Erstorientierungskurse“ mit Sprachunterricht. Das Wort „eingesperrt“ sei irreführend. „Die Menschen müssen dort wohnen, dürfen die Einrichtungen aber verlassen“, so Pallas. Mit ihren „Maximalforderungen“ gefährde die Linksfraktion „die Integrationserfolge, die wir bereits vorzuweisen haben“. Pallas räumte jedoch Verbesserungsbedarf beim Zugang zu Bildung ein.

Rico Anton aus der CDU-Fraktion betonte, dass die neuen Regelungen dem „Grundgedanken der Ankerzentren folgen“ würden. „Wir wollen, dass möglichst keine Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden“, sagte Anton. Die Kommunen würden das „uneingeschränkt befürworten“. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Sie kritisierte, dass 24 Monate und eine Schutzquote von 20 Prozent zu wenig seien.

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