In der vergangenen Woche wurde noch emsig diskutiert, auch wenn sich schon abzeichnete, dass auch Sachsen nicht umhinkommen würde, sich aufgrund der Corona-Pandemie neu zu verschulden. Am Freitag, 3. April, gab die Staatsregierung nun bekannt, dass genau das passieren wird und dass bis 2022 wohl eine Neuverschuldung von 6 Milliarden Euro notwendig sein wird. Die Schuldenbremse ist damit bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Staatsregierung meldete dazu am Freitagmorgen: „Die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie erfordert neben den Anstrengungen im Gesundheitswesen und bei der Unterstützung der Wirtschaft auch einen handlungs- und leistungsfähigen Staatshaushalt. Einerseits müssen ausreichend finanzielle Mittel für die verschiedenen staatlichen Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Zum anderen sind durch den zu erwartenden drastischen Wirtschaftseinbruch und die Erleichterungen für Unternehmen bei der Steuererhebung enorme Rückgänge der Steuereinnahmen zu erwarten. Es muss gelingen, den Schaden in der Wirtschaft abzufedern, in dessen Folge ein deutlicher Rückgang der Steuereinnahmen zu erwarten ist.“

„Ich rechne heute mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in den Jahren 2020 bis 2022 von insgesamt sechs bis sieben Milliarden Euro. Das können wir nicht stemmen, ohne besondere Maßnahmen zu ergreifen, die für uns alle und besonders für mich als Finanzminister bis vor kurzem noch nicht vorstellbar waren. Doch gerade jetzt entsprechend vorzusorgen, scheint mir in der derzeitigen Situation unumgänglich“, erklärte dazu Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Deshalb hat das sächsische Kabinett in seiner Sitzung am Donnerstagabend, 2. April, verschiedene finanzielle Maßnahmen beschlossen. Insbesondere stehen hierfür Mittel aus Rücklagenbeständen in Höhe von 725 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus ist aus heutiger Sicht für die Handlungsfähigkeit des Staatshaushalts eine Neuverschuldung in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro bis spätestens Ende 2022 erforderlich. Sachsen folgt somit dem Weg der Bundesregierung und von zahlreichen anderen Ländern.

„Unsere Verfassung erlaubt bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen das Abweichen vom generellen Verbot der Neuverschuldung. Von dieser Ausnahmeregelung werden wir nun erstmalig in der Geschichte des Freistaats Gebrauch machen müssen“, betonte Vorjohann. Insgesamt stünden dann 6,725 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung. „Damit sorgen wir dafür, die Folgen der Krise für den Freistaat abzumildern.“

Seit 2006 hat der Freistaat zwar die Schulden, die vor allem in den 1990er Jahren mit vielen nötigen Nachholinvestitionen aufgebaut wurden, wieder ein Stück weit abgebaut. Rund 10,8 Milliarden Euro standen Ende 2019 noch auf der Schuldenuhr.

Über Finanzausgaben der jetzt beschlossenen Größenordnung muss freilich erst noch der Landtag entscheiden.

Das Kabinett wird jetzt dem Landtag die am Donnerstag beschlossenen Entwürfe für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten, betont die Staatsregierung. Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation als Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot durch den Sächsischen Landtag, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Corona-Krise: Nachtragshaushalt für Sachsen ist fällig, Schuldenbremse steht zur Disposition

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