Einen weiteren Freizeit-Lockdown wird es im kommenden Winter wohl nicht geben. Was zuletzt schon im Hochinzidenz-Gebiet Nordrhein-Westfalen und seitens Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommuniziert wurde, gilt künftig auch in Sachsen. Dort hat das Landeskabinett am Dienstag, dem 24. August, eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Unabhängig von der Inzidenz soll es künftig keine Schließungen mehr geben. Zudem soll die Belegung von Krankenhausbetten eine größere Rolle spielen.

Das sächsische Sozialministerium bezeichnet die neue Schutzverordnung als „Paradigmenwechsel“ und begründet das wie folgt: „Die Öffnung sowie Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen und Veranstaltungen ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich.“ Das gilt auch für Schulen, bei denen sich bei bestimmten Grenzwerten lediglich Masken- und Testpflichten verschärfen.Bei einer dauerhaften Inzidenz über 35 gilt bei einigen Einrichtungen das sogenannte 3G-Prinzip. Die Angebote gelten dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das gilt unter anderem für Innengastronomie, Kulturveranstaltungen, Hallenbäder, Sport im Innenbereich und Clubs.

Beschränkung für private Treffen

Weitere Einschränkungen gelten, wenn die „Vorwarnstufe“ überschritten wird – das heißt, wenn in den Krankenhäusern auf Normalstationen mehr als 650 Betten oder auf Intensivstationen mehr als 180 Betten mit Corona-Patient/-innen belegt sind. Dann sind private Zusammenkünfte nur noch mit maximal zehn Personen verschiedener Haushalte erlaubt. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Ist die „Überlastungsstufe“ erreicht – das heißt mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen oder mehr als 420 Betten auf Intensivstationen –, müssen sich vor allem Ungeimpfte auf deutliche Einschränkungen einstellen. Die meisten Angebote, für die bislang ein Negativtest reicht, gelten dann nur noch für Geimpfte und Genesene.

Inzidenz aktuell bei 14,7

Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen bei 14,7. Lediglich der Landkreis Leipzig weist eine Inzidenz über 25 auf; in Leipzig liegt sie derzeit bei 16,4. In den Krankenhäusern gibt es im Moment 99 Corona-Patient/-innen, davon 23 auf Intensivstationen.

Kritik an der neuen Schutzverordnung kommt wieder von der Linksfraktion. Diese beklagt, dass der Landtag nicht beteiligt wurde. Eine Sondersitzung der zuständigen Ausschüsse ist erst für den 30. August vorgesehen. Die neue Corona-Schutzverordnung soll allerdings schon ab Donnerstag, dem 26. August, gelten. Am Mittwoch soll sie auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht werden.

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