Wenn am 6. September in Sachsen das neue Schuljahr beginnt, wird es für alle Beteiligten besondere Maßnahmen geben. Für die ersten beiden Schulwochen sind für Schüler/-innen, Lehrer/-innen sowie das sonstige Schul- und Hortpersonal zwei Corona-Tests pro Woche vorgesehen. Dort, wo die 7-Tage-Inzidenz höher als 10 ist, sind es sogar drei Tests. In diesen Landkreisen gilt in den ersten beiden Wochen zudem eine „verschärfte Maskenpflicht“. Wer vollständig geimpft wurde oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist, muss sich nicht testen lassen.

Die sächsische Landesregierung erhofft sich von diesen Maßnahmen, gut auf mögliche Infektionen unter anderem von Reiserückkehrer/-innen vorbereitet zu sein. Nach den beiden Startwochen reduziert sich die Testpflicht für Ungeimpfte: einmal pro Woche bei einer Inzidenz unter 10, zweimal, wenn sie darüber liegt. Die Maskenpflicht gilt dann erst ab einer Inzidenz von 35.

„Wir sind für den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet“, glaubt Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU). „Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr haben wir umfangreiche Testmöglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Möglichkeit der Impfung ab zwölf Jahren. Wir wissen, dass die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind.“

Inzidenz bei Kindern teilweise bei 700

Dass die Schüler/-innen keine „Pandemietreiber“ seien, lässt sich aus den aktuellen Infektionszahlen allerdings nur bedingt ablesen. Bundesweit lag die 7-Tage-Inzidenz Ende August etwa bei 60 bis 70. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern gab es zu diesem Zeitpunkt Landkreise mit Inzidenzen zwischen 150 und 200.Wenngleich die Altersgruppe der fünf- bis 14-Jährigen bundesweit tatsächlich keine große Rolle spielt, sieht das in einzelnen Landkreisen doch anders aus. So lag die Inzidenz in dieser Altersgruppe in Dortmund, Hagen und Solingen über 500 sowie in Leverkusen und Wuppertal bei rund 700.

Auch in den ostdeutschen Bundesländern fanden sich zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Landkreise, in denen die Inzidenz bei Personen im Schulalter teils deutlich höher war als in der Gesamtbevölkerung.

Impfquote in Sachsen bei 50 Prozent

Der Impfschutz der Erwachsenen taugt ebenfalls nur teilweise als Argument für sichere Schulen, schließlich sind in Deutschland bislang nur rund 60 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Besonders schlecht ist die Impfquote ausgerechnet in Sachsen – hier ist nur etwa jede zweite Person vollständig geimpft. Generell sind es die ostdeutschen Bundesländer, die auf den hinteren Plätzen liegen.

Relativ neu ist allerdings die Impfempfehlung für Personen ab zwölf Jahren. Eine solche hatte die Ständige Impfkommission Mitte August für die Impfstoffe von Biontech und Moderna ausgesprochen. Grundlage dafür seien neue Daten, die zeigen, dass der gesundheitliche Nutzen die möglichen Risiken überwiege.

Bereits Ende Juli hatte die Sächsische Impfkommission eine solche Empfehlung ausgesprochen. Die Reaktionen darauf fielen jedoch gemischt aus. Seit dem 9. August kann sich diese Altersgruppe nun ebenfalls in den sächsischen Impfzentren impfen lassen – welche allerdings nur noch bis Ende September geöffnet bleiben. Danach sind Impfungen vor allem bei Hausärzt/-innen und mobilen Teams möglich.

Aus der Linksfraktion gibt es die Forderung, zumindest fünf Impfzentren weiterzubetreiben, darunter in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz.

Landesschülerrat fordert zügige Impfungen

Der sächsische Landesschülerrat (LSR) hatte sich bereits im Juli zu Impfungen positioniert. Unter der Überschrift „Nur die Impfung verhindert Schulschließungen“ forderten die Schüler/-innen, dass der „Impfprozess zügig anlaufen“ müsse, sobald die Empfehlung ausgesprochen wurde.

LSR-Vorsitzende Joanna Kesicka sieht dabei gut erreichbare Impfangebote im Fokus: „Da in Arztpraxen nicht nur Nachmittagstermine verfügbar sind, müssen sich Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern, flexibel von der Schule beziehungsweise Arbeit freistellen lassen können. Hier steht die Regierung in der Verantwortung, die Voraussetzungen zu schaffen, statt nur auf Eigeninitiative zu setzen.“

Klar ist, dass das Schuljahr 2021/22 komplett im Präsenzbetrieb stattfinden soll. Die Ende August in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung sieht landesweite Schulschließungen unter keinen Voraussetzungen vor. Deutliche Einschränkungen würde es jedoch geben, wenn die sogenannte Überlastungsstufe erreicht wäre.

Notfalls Wechselunterricht

Das wäre der Fall, wenn in den Krankenhäusern landesweit 1.300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patient/-innen belegt wären. Kitas, Grundschulen und Förderschulen würden dann in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen beziehungsweise Klassen gehen und für die anderen Schüler/-innen gäbe es wieder Wechselunterricht.

Die Kultusministerkonferenz hatte sich bereits Anfang August darauf festgelegt, dass Präsenzbetrieb das „Gebot der Stunde“ sei. Ausschlaggebend dafür sei unter anderem, dass Kinder und Jugendliche laut aktuellem Forschungsstand auch bei der Delta-Variante vor schweren Vorläufen sehr sicher seien. Wichtig sei es unter anderem, regelmäßig zu lüften. Mobile Luftfilter könnten „ergänzend eine zusätzliche Wirkung entfalten“.

Jedoch möchte das sächsische Kultusministerium trotz Förderprogramm des Bundes auf einen flächendeckenden Einsatz verzichten. Es beruft sich dabei auf Einschätzungen des Umweltbundesamtes, das Luftfilter überall dort empfiehlt, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann. In allen anderen Räumen seien mobile Luftfilter nicht notwendig.

„Sachsen plant das neue Schuljahr im Präsenzbetrieb“ erschien erstmals am 3. September 2021 in der aktuellen Printausgabe der Leipziger Zeitung (LZ). Unsere Nummer 94 der LZ finden Sie neben Großmärkten und Presseshops unter anderem bei diesen Szenehändlern.

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