Es musste irgendwie schnell gehen. Und entsprechend chaotisch lief so einiges ab, was da im ersten Corona-Jahr auch in Sachsen geschah. Auch die sächsische Staatsregierung orderte in einem wilden Tempo Millionen Schutzmasken und erwischte dabei augenscheinlich auch einige völlig unbrauchbare Chargen. Nur ist so recht nicht klar, wer hier eigentlich die Verantwortung trägt. Auf ihre Anfragen jedenfalls bekam die Linken-Abgeordnete Marika Tändler-Walenta eine Menge ausweichender Antworten.

Im August hatte die Landtagsabgeordnete der Linken schon aufgedeckt, dass die Staatsregierung seit dem Beginn der Coronakrise etwa 6,6 Millionen nicht verwendbarer FFP2- und OP-Masken beschafft hat (Drucksache 7/6717). Im sogenannten gesperrten Bestand befanden sich demnach zum 17. Juni 2021 nicht nutzbare Masken mit einem Gesamtwert von 15,7 Millionen Euro, die offensichtlich überteuert eingekauft worden sind. Tändler-Walenta hat jetzt mit zwei neuen Anfragen zum Stand der Dinge nachgefragt (Drucksachen 7/7516 und 7/7518).Aber da wird einmal mehr deutlich, wie chaotisch der Ankauf vonstattengegangen sein muss, auch wenn die Staatsregierung mit der Task Force Beschaffung über das Polizeiverwaltungsamt eigentlich eine Institution beauftragt hatte, die solche Bestellungen normalerweise professionell handhaben müsste. Aber fünf Wochen lang scheint die Task Force augenscheinlich – parallel zu den Beschaffungs-Mannschaften der anderen Bundesländer und des Bundes – alles bestellt zu haben, was irgendwo auf dem Markt angeboten wurde.

„Auf meine Frage, wer die fehlerhaften Masken beschafft hat, weicht die Staatsregierung aus und verweist auf die ‚Task Force Beschaffung‘, in deren Auftrag das Polizeiverwaltungsamt die Aufträge ausgelöst habe“, stellt Tändler-Walenta fest.

„Der Vorgang werde derzeit intern aufgearbeitet und es seien Rechtsstreitigkeiten im Gange, weshalb keine weitere Auskunft gegeben wird. Klar ist aber inzwischen, was die Lagerung der im ‚gesperrten Bestand‘ befindlichen Masken bisher gekostet hat: Von August 2020 bis einschließlich August 2021 mussten die sächsischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür fast 190.000 Euro aufwenden. Diese Kosten steigen weiter, solange die Masken nicht entsorgt werden können. Finanziert wird die Lagerung aus Mitteln des bereits ausgeschöpften Corona-Bewältigungsfonds.“

Am 21. Juni hatte das Sächsische Innenministerium mitgeteilt, dass sich im gesperrten Bestand „6.543.851 Stück KN95-IFFP2-Masken und 59.600 Stück OP-Masken mit einem Gesamtwert von ca. 15,7 Millionen Euro befinden.“

Dazu kamen noch einmal knapp 9 Millionen Masken im nicht gesperrten Bestand, Kostenwert: noch einmal 10 Millionen Euro. Mehr als genug Masken also, um sämtliche Staatsbediensteten auf Jahre hin mit Masken zu versorgen. Wobei – so Innenminister Wöller – die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, ob nicht doch noch ein Teil der Masken im „gesperrten Bestand“ verwendet werden und freigegeben werden kann.

„Die vorgenommenen Prüfungen erfolgen durch bzw. im Auftrag des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Dokumentenprüfung“, teilt Innenminister Roland Wöller auf die entsprechende Frage hin mit.

„Ziel ist es, eine möglichst große Menge Masken nachträglich freizugeben. Dies stellt sich regelmäßig als schwierig heraus, weil die zu Beginn der Pandemie geltenden erleichterten Anforderungen des Prüfgrundsatzes der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) — als Versorgungsengpässe bei Masken bestanden — zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurden. Der ZLS-Prüfgrundsatz galt nur bis zum 1. Oktober 2020.“

Das heißt: Es werden wohl auch viele Masken entsorgt werden müssen, die 2020 noch hätten ausgeteilt werden können, deren Haltbarkeitsdatum aber abgelaufen ist.

Und so bestätigt es auch Roland Wöller: „Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt für diejenigen Masken, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist und die daher nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Entsorgung erfolgt in dem dafür vorgesehenen regulären Aussonderungsprozess. Masken, die aktuell Gegenstand eines Rechtsstreits sind, müssen bis zum Abschluss des Rechtsstreits im Warenbestand verbleiben.“

Welcher Art dieser Rechtsstreit aber ist, mag er mit Verweis auf die „anhängigen Rechtsstreitigkeiten“ nicht sagen. Was dann Marika Tändler-Walenta zu der Aussage bringt: „Es erscheint mir immer noch extrem fahrlässig, dass die Staatsregierung im Wert von immerhin fast 16 Millionen Euro unbrauchbare Masken eingekauft und die eingehende Ware offenbar nicht ausreichend überprüft hat.“

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