Am Mittwoch, 1. Juni, beschloss der Sächsische Landtag auch mit Stimmen der Grünen die 1.000-Meter-Abstandsregel für neue Windkraftanlagen. Eine geradezu groteske Entscheidung auf den ersten Blick, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien jetzt in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen muss. Trotzdem, so stellen die Windkraftbetreiber fest, ist das nach Jahren des Stillstands sogar ein Fortschritt.

Selbst der „Spiegel“ titelte am, 1. Juni auf seine boshafte Art: „Sachsen beschließt Abstandsregel für Windkraftanlagen – Grüne stimmen zu“.

Als wenn nur die Grünen allein dafür verantwortlich wären, dass Deutschland endlich den Klimaschutz ernst nimmt und aus den fossilen Energien aussteigt. Doch in der sächsischen Regierungskoalition gehören sie mit der SPD zu den Junior-Partnern und müssen jeden Kompromiss für eine „grünere“ Entwicklung einem Koalitionspartner CDU abtrotzen, der bis heute die Nutzung sächsischer Braunkohle und russischen Erdgases favorisiert.

Das neu formulierte Baugesetz ist ein Kompromiss. Und trotzdem eröffnet es Raum für den Bau von mehr Windkraftanlagen, schätzt die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e. V.) ein.

Leichte Verbesserungen für den Windkraft-Ausbau

Mit den neuen Abstandsregeln für Windräder werden 1.000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung eingeführt, wobei Ausnahmen möglich sind. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e. V.) sieht darin keinen Durchbruch, aber erste Ansätze, mit denen die Windenergie-Branche arbeiten kann, teilte diese am 1. Juni mit.

„Ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windrädern zur Wohnbebauung steht in Sachsen seit langem in der Diskussion. Heute hat nun der Landtag den Kabinettsentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung abgeändert und beschlossen“, so die VEE.

„Dabei wurde nun der Mindestabstand von 1.000 Metern beschlossen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Flächen für Windenergie weiter verknappt. Positiv festzuhalten ist allerdings, dass ausgewiesene Flächen aus Bauleitplänen und Regionalplänen ausgeklammert werden.

Zudem können Gemeinden im Einvernehmen mit ihren betroffenen Ortschaftsräten diese Abstandsregelung außer Kraft setzen, und das nicht nur im Falle von Repowering. Der zweite Punkt betrifft die Abstandsflächen, also die Berechnung der Fläche, bei denen Eigentümer beim Bau eines Windrads zustimmen müssen. Diese wurde auf Basis der bestehenden Formel abgeändert und erheblich reduziert, was die Planung erleichtert.“

„Wir freuen uns, dass einige unserer Kritikpunkte Gehör gefunden haben“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Das Ergebnis ist ein typischer politischer Kompromiss. In der Folge ist er deswegen teilweise – etwa bei der Berechnung der Abstandsflächen – logisch nicht ganz nachvollziehbar.“

Der VEE schränkt aber auch ein: „Diese baurechtlichen Regelungen sind nur ein Baustein für das Gelingen der Klimawende. Alles in allem wird es entscheidend sein, ob alle Bausteine zusammengenommen die Zielvorgaben des Energie- und Klimaprogramms beim Ausbau der Windenergie ermöglichen – und langfristig für eine Einhaltung der Pariser Klimaziele sorgen.“

Etwas weniger Bürokratie und mehr Flexibilität

Wie zäh das Ringen um den Gesetzentwurf der Staatsregierung „Viertes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung“ (Drs 7/8836) mit einem Änderungsantrag und einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD war, das machte nach der Beschlussfassung die Grünen-Fraktion im Landtag etwas transparenter.

„Es ist uns gelungen, zusätzlich zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wichtige Hebel anzusetzen, die dem Ausbau der Erneuerbaren im Freistaat einen Schub geben werden“, sagte Dr. Daniel Gerber, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

„Erstens beseitigen wir bürokratische Hürden für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik, womit der Bau neuer Anlagen deutlich erleichtert wird. Zweitens haben wir Öffnungsmöglichkeiten zur Abstandsregel von 1.000 Metern für Kommunen sowie die Einführung einer ‚Flexibilisierungsklausel‘ vereinbart, die den Kommunen kurzfristig mehr Handlungsspielraum und ein Abweichen von langwierigen Regionalplanungsprozessen ermöglichen wird.

Das gilt auch für neue Anlagen und Repowering-Projekte. Drittens genießen die bereits verabschiedeten Regional- und kommunalen Bauleitpläne Bestandsschutz, womit wir Planungssicherheit schaffen. Und viertens beschleunigen wir den Bau neuer Anlagen, indem wir baurechtliche Erleichterungen erlassen. Die Anzahl der zu sichernden Grundstücke um neue Anlagen wird deutlich reduziert.“

Der Freistaat soll Windkraftanlagen auch auf eigenen Liegenschaften bauen

Weiterhin erklärt Gerber: „Im Entschließungsantrag ist es uns Bündnisgrünen gelungen, weitere Fortschritte zu verankern. So soll der Freistaat seiner Vorbildwirkung in Zukunft stärker gerecht werden und auf eigenen Liegenschaften Photovoltaik-Anlagen installieren. Auch wird beim Blick auf die Nutzung von Tagebaufolgeflächen für Erneuerbare künftig verstärkt der Zugang für regionale und kommunale Akteure berücksichtigt.“

Aber Gerber weist auch darauf hin, dass auch bei einer solchen Regelung Bundesrecht Landesrecht bricht.
„Den Änderungen an der Bauordnung ging ein zähes Ringen voraus. Im Hinblick auf die 1.000-Meter-Abstand ist aber auch klar: Sollte diese Regelung dem Erreichen des geplanten Flächenziels des Bundes entgegenstehen, wird die sächsische Regelung nicht greifen. Bundesgesetzliche Regelungen würden Landesregelungen im Prinzip ‚Ober sticht Unter‘ schlagen“, so Gerber.

„Wir Bündnisgrüne werden uns indes weiterhin dafür einsetzen, die Akzeptanz von Windkraft vor Ort zu steigern, beispielsweise durch Dialogangebote sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gewinn der Windkraftanlagen.“

Gemeinderäte bestimmen selbst, ob die 1.000-Meter-Abstandsregel gelten soll

Die 1.000-Meter-Abstandsregel war wesentliche Forderung der CDU-Fraktion im Koalitionsvertrag. Der Abstand zu Wohngebäuden im sogenannten beplanten Innenbereich beträgt grundsätzlich 1.000 Meter. Für den unbeplanten Außenbereich gilt, dass ab fünf Wohngebäuden Windkraftanlagen erst in einem Abstand von 1.000 Meter gebaut werden dürfen. Und nur mit Zustimmung des betroffenen Gemeinderates und des Ortschaftsrates darf von der 1.000-Meter-Regel abgewichen werden.

„Damit gehen wir auf die Belange der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen ein. Jetzt steht es verbindlich in der neuen Bauordnung drin“, sagt der regionalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner.

„Das sorgt für Gerechtigkeit und Klarheit in Sachsen. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien braucht die Akzeptanz vor Ort, in den Regionen. Erst recht in Zeiten, wo Deutschland versuchen muss, unabhängiger von russischen Rohstoffen zu werden!“

Tatsächlich liegt aus seiner Sicht jetzt die Entscheidungskompetenz im Wesentlichen bei den Gemeinden selbst: „Eine Energiewende geht nicht mit der Brechstange. Daher haben wir auch die Entscheidungsfindung der Gemeinden und Ortschaften gestärkt, auf deren Gebiet Windkraftvorhaben geplant werden. Auffällig war im Landtag, dass die AfD-Fraktion der Abstandreglung für Windräder nicht zugestimmt hat. Dabei verkaufen sich die AfD-Politiker immer als Retter unserer schönen Landschaft und kämpfen wie Don Quichotte gegen jedes Windrad.“

Das Flächenziel von 2 Prozent ist so trotzdem nicht zu erreichen

Dass der Kompromiss trotzdem nicht ausreicht, dessen ist sich Juliane Pfeil, Sprecherin für den Ländlichen Raum und Regionalentwicklung der SPD-Fraktion im Landtag, nur zu bewusst.

„Die Debatte um die Abstände von Windrädern hat eines überdeutlich gezeigt: Um vom Schlusslicht zum Vorreiter für Erneuerbare Energien zu werden, bedarf es wesentlich mehr als diese Änderung der Bauordnung“, sagt sie.

„Uns ist klar, ​​dass wir mit den bestehenden Regelungen ein mögliches Flächenziel von 2 Prozent nur schwerlich erreichen werden. Der Freistaat sollte nicht warten, bis der Zug der Erneuerbaren an uns vorbeigefahren ist, sondern selbstbewusst für eine stabile, kostengünstige und klimafreundliche Energieversorgung sorgen.“

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