Während der Zeit der „Ampel“-Koalition war es ständig Thema, wie die Bundesrepublik ihr großes Ausbauziel für neuen Wohnraum Jahr für Jahr komplett verfehlte. Was nicht unbedingt an der Bundesregierung lag, sondern vor allem an explodierenden Baupreisen und einem Markt, der eher auf Rendite zielte als darauf, tatsächlich den benötigten Wohnraum vor allem in den Großstädten zu schaffen. Der viel zitierte Markt regelt das eben nicht. Und so kündigte jetzt die neue Bundesregierung an, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen.
Für die kommenden Jahre ist eine schrittweise Steigerung von derzeit 3,5 Milliarden auf vier Milliarden Euro im Jahr 2026, fünf Milliarden in den Jahren 2027 und 2028 und für 2029 auf 5,5 Milliarden geplant. So hat es das Kabinett im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung beschlossen, wie der „Spiegel“ berichtete. Laut Verteilungsschlüssel würden jährlich fünf Prozent dieses Geldes nach Sachsen fließen, sofern der Freistaat 30 Prozent als Kofinanzierung zuschießt. 2025 fließen so 149,5 Millionen Euro Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nach Sachsen, die mit knapp 50 Millionen Euro Landesmittel ergänzt werden müssten.
„Die Ankündigungen aus dem Bund sind auch für Sachsen eine gute Nachricht. Um mehr Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau einsetzen zu können, muss das Land aber mehr Geld für die Kofinanzierung bereitstellen. Dafür werden wir uns als Linke einsetzen, damit das Geld vom Bund auch hier ankommt!“, erklärte nach Bekanntwerden der Entscheidung die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Juliane Nagel.
„Bereits in den Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine Erhöhung der Landesförderung um jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr eingesetzt. Sachsen braucht wesentlich mehr Sozialwohnungen als mit den bereitstehenden Mitteln finanziert werden. Zwischen 2017 und 2024 wurden in unserem Land lediglich 2.141 Sozialwohnungen gebaut, zusätzlich gebraucht werden aber mindestens 11.095 (Drucksache 8/1549). Würden wir auf dem bisherigen Förderniveau weitermachen, würden mehr als drei Jahrzehnte vergehen, bis diese Zahl erreicht ist. Dann würden die seit 2017 neu errichteten Sozialwohnungen schon wieder aus der Mietpreisbindung fallen.“
Zu wenig Sozialwohnungsbau in Sachsen
Allein Leipzig beziffert den Bedarf an geförderten neuen Wohnungen pro Jahr auf 3.450, bestätigte am 5. Februar auch das Infrastrukturministerium. Gebaut werden mit den verfügbaren Fördergeldern aber nur ein Zehntel dieser benötigten Wohnungen. Was natürlich das Wohnungsproblem vor allem für Gering- und Normalverdiener immer weiter verschärft.
Sie leben dann entweder in viel zu kleinen Wohnungen – und verzichten dann oft auf den Kinderwunsch, weil dafür unter solchen Verhältnissen überhaupt kein Platz ist. Oder sie suchen außerhalb der Stadt im weiteren Umland nach noch bezahlbarem Wohnraum – und nehmen dafür immer längere Arbeitswege in Kauf.
Deshalb fordere die Linksfraktion nicht nur mehr Fördermittel, sondern auch eine grundlegend andere soziale Wohnraumförderung.
„Die Fördersätze müssen an die steigenden Baukosten angepasst, die steigenden Angebotsmieten adäquat berücksichtigt und die Sozialbindungen verlängert werden“, zählt Juliane Nagel auf. „Eine Sozialwohnung soll für immer eine Sozialwohnung bleiben. Dafür muss das Land mit öffentlichen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Modellvorhaben entwickeln und diese fördern! Bisher werden zum großen Teil private Konzerne staatlich subventioniert, wenn sie eine befristete soziale Zwischennutzung ermöglichen. Wir wollen die Fördermittel stattdessen prioritär an kommunale und gemeinnützige Wohnungsunternehmen ausreichen, die dauerhaft bezahlbares Wohnen gewährleisten.“
Die nun vom Bund eröffneten Möglichkeiten, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, werden dem tatsächlichen Bedarf trotzdem in keiner Weise gerecht. Eher frisst die simple Kostensteigerung am Bau die zusätzlich verfügbaren Mittel. Jetzt ist die sächsische Regierung am Zug, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit Städte wie Leipzig die Fördermittel tatsächlich im vollen Umfang abrufen können.
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