Nicht nur einige Polizisten, die schon in Dienst oder in der Ausbildung sind, fallen mit rassistischen und / oder rechtsextremen Gesten und Äußerungen auf. Einige Personen fallen auch schon in der Bewerbungsphase auf und bestehen die Zuverlässigkeitsprüfung nicht, die im Mai 2024 per Gesetz eingeführt wurde, weil es eben doch zu viele Leute mit obskuren Einstellungen in den Polizeidienst schafften.
Auch dazu hat die Linksfraktion gleich ein Bündel Anfragen gestellt, denn die Zahlen gehören auf den Tisch, wie Rico Gebhardt findet, Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag.
In Sachsen wurde im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 15 der 564 überprüften Bewerberinnen und Bewerber die Einstellung bei der Polizei wegen „Zuverlässigkeitsbedenken“ verwehrt. Das ist das Ergebnis der Kleinen Anfrage (Drucksache 8/3383) zur Anwendung des „Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“. Wie wichtig das Gesetz ist, zeigen die nun von Gebhardt abgefragten Zahlen.
„Das Gesetz war im Mai letzten Jahres in Kraft getreten. Schon 2024 wurden auf dieser neuen Grundlage 15 Personen festgestellt, die daraufhin nicht bei der Polizei eingestellt wurden“, kann Rico Gebhardt jetzt die ersten Ergebnisse seiner Anfrage benennen.
„Bedenken ergeben sich laut Gesetz, wenn die überprüfte Person zuvor wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde oder Hinweise vorliegen, die ‚auf eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließen lassen.‘ Dafür werden Informationen aus Datenbanken von Polizei und Justiz herangezogen.“
Zuletzt hat es laut der von Innenminister Armin Schuster vorgelegten Daten weitere neun Fälle gegeben, in denen derartige Bedenken vorlagen: „Sie genügten wohl nicht für eine individuelle ‚Personalmaßnahmeentcheidung‘, wie die Nicht-Einstellung amtlich heißt“, meint Gebhardt.
Internetrecherche ohne Ergebnis
Bei der Überprüfung darf auf öffentlich zugänglichen Internetseiten recherchiert werden. Eine umstrittene Regelung, welche die Linke aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnt, da unkontrolliert Daten von unbeteiligten Personen anfallen.
„Wie eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 8/3384) zeigt, wurden solche Recherchen zuletzt zu 553 Personen durchgeführt, also zu fast allen Bewerberinnen und Bewerbern. Ergebnis: Keins! In einem Fall hätten sich zwar nicht näher bezeichnete Bedenken ergeben – aber die blieben ohne Folgen. Schon im Vorjahr hatte sich der Internet-Check als eher nutzlos erwiesen“, zieht Gebhardt für diese Art „Hintergrundcheck“ Bilanz.
Das gilt, so Gebhardt, aus Sicht der Linksfraktion auch für einen weiteren Überprüfungsweg, den im Mai 2024 eingeführten „Verfassungstreuecheck“, bei dem unter anderem die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich anhand von Verfassungsschutz-Erkenntnissen überprüft werden.
„Nach den Ergebnissen habe ich mich ebenfalls erkundigt (Drucksache 8/3385)“, sagt Gebhardt. „Überraschung: Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz hat keine Erkenntnisse, sondern alle Personen ‚durchgewunken‘ – selbst diejenigen, denen die Einstellung letztlich verweigert wurde! Genauso war es im Vorjahr gewesen. Den einzigen Geheimdienst-Treffer gab es in einem anderen Bereich, bei einem Bewerber für den Justizvollzugsdienst.“
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