Neues Sächsisches Versammlungsgesetz: Staatsregierung riskiert nächste Verfassungsklage
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU
und FDP hat am Mittwoch, 11. Januar, der Verfassungs-, Rechts- und
Europaausschuss des Sächsischen Landtages das neue
Versammlungsgesetz beschlossen. Beide Fraktionen sind überzeugt,
dass die Neufassung des Gesetzes nicht nur zukunftsweisend ist,
sondern auch vorm Verfassungsgericht Bestand hat.











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