Kopfnoten

Für die Lehrer bedeuten die schriftlichen Bewertungen eine Menge Mehrarbeit. © Leipziger Zeitung
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Statt Kopfnoten: Die schriftliche Beurteilung des Einzelnen als Lösung?

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 74, seit 20. Dezember im HandelRückblick: Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im Oktober entschieden, dass Kopfnoten auf „für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Zeugnissen“ nur zulässig sind, „wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.“ Da es in Sachsen keine gibt, muss der Gesetzgeber nun eine andere Lösung finden. Den politischen Strömungen entsprechend wird er einfach das Schulgesetz entsprechend anpassen.

Reichen vier Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung aus, um die Schülerinnen und Schüler gerecht und aussagekräftig zu bewerten? © Marko Hofmann
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Lehrerleben: Die zwei Probleme mit den Kopfnoten

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 73, ab Freitag, 29. November 2019 im HandelFür FreikäuferEs gibt eine neue Diskussion, die im erfolgreichen Bildungsland Sachsen Gemüter erhitzt und Glaubenskämpfe heraufbeschwört. Dürfen Schüler in „für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Zeugnissen“ Kopfnoten erhalten? Für das Verwaltungsgericht Dresden ist klar, dass es nur zulässig ist, „wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.“ Im sächsischen Schulgesetz gibt es diese nicht.

Christian Piwarz, Staatsminister für Kultus. Foto: Pawel Sosnowski
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Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen sind teilweise rechtswidrig

Die sogenannten Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen stehen von manchen Seiten in der Kritik, weil es kaum möglich sei, das Sozialverhalten von Schüler/-innen mit vier Zahlen zusammenzufassen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kopfnoten in jenen Zeugnissen rechtswidrig sind, die für die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Landtag könnte aber eine Änderung beschließen. Das Kultusministerium will zunächst gegen das Urteil in Berufung gehen.

Zumindest am Schulgebäude hübsch getrennt. Foto: Marko Hofmann
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Mit seinen Kopfnoten steckt Sachsen noch immer im Disziplinierungsdenken des Kaiserreichs fest

Kopfnoten stammen aus einer Zeit, als Schulen vor allem dazu da waren, gehorsame Untertanen heranzuziehen. Sie erzählen von einem Obrigkeitsdenken, das den unangepassten Schüler als Problem sieht, nicht die veraltete Art der Wissensvermittlung. Aber das Sächsische Oberverwaltungsgericht unterstützt nun die Haltung der sächsischen Regierung, die nicht nur mit den Kopfnoten mental im vorletzten Jahrhundert verhaftet ist.

Alle gleich ... Foto: Ralf Julke
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Kopfnoten verstoßen nicht nur gegen die Verfassung, sie pressen Kinder in völlig falsche Schablonen

Die Debatte um Kopfnoten ist in Sachsen nach der Wende nie abgeflaut. Wende diesmal ohne Gänsefüßchen. Denn gerade Sachsens Politik zeigt, wie viel man vom obrigkeitsstaatlichen Denken der DDR übernommen hat. Man gängelt und maßregelt die Bürger lieber, als sie wirklich zu selbstbewusster Demokratie zu befähigen. Dass die Kopfnoten sogar gegen die Verfassung verstoßen, musste jetzt erst ein Gericht feststellen.

Melder zu Kopfnoten

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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