Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze: Die sächsische Corona-Notverordnung vom 19. November 2021 hat alle diese Betriebe in Sachsen geschlossen. „Das ist ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen. Doch ist dieser Schritt angesichts der geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben überhaupt gerechtfertigt?“, fragte sich der DEHOGA Sachsen und meldete am 3. Dezember erhebliche Zweifel an.

Inzwischen gibt es auch ein erstes vom DEHOGA Sachsen unterstütztes Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Es soll im Eilverfahren auf dem Rechtsweg Klarheit über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme schaffen. Angestrengt wird der Prozess von einer Antragstellerin aus Eibenstock. Der DEHOGA Sachsen unterstützt das Verfahren fachlich und finanziell.Wie die Lage der Gastronomiebetriebe derzeit tatsächlich ist, sollte eine Umfrage klären. Dem Landesamt für Statistik liegen derart aktuelle Daten nicht vor. Gerade erst hatte dieses die Zahlen für den September vorgelegt, nach denen die sächsischen Gastronomiebetriebe noch einmal ein deutliches Umsatzplus verzeichneten.

Aber mit Zuspitzung der Pandemie-Lage traten auch wieder verschärfte Vorschriften für das Gastgewerbe in Kraft. Und die machen den Betreibern der Gaststätten, Clubs und Hotels zu schaffen.

Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Sachsen hat deshalb erneut eine Umfrage in den Unternehmen des Gastgewerbes zur aktuellen Lage durchgeführt. Die Ergebnisse machen einmal mehr deutlich, wie prekär die Lage in diesem zweiten Corona-Winter für die Branche ist.

Über 418 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Hotellerie, Gastronomie, Clubs, Discotheken und Bars haben an der aktuellen Branchenbefragung in Sachsen teilgenommen. Dabei ging es darum, die aktuelle Umsatzentwicklung als Konsequenz der pandemischen Lage und der Maßnahmen der Sächsischen Landesregierung zu betrachten sowie um die Umsetzung der bestehenden Regelungen (2G), einen möglichen Lockdown und die allgemeine Impfpflicht.

„Das sächsische Gastgewerbe leidet massiv. Die Lage ist sehr ernst“, stellte mit der Veröffentlichung der Studie am Freitag, 3. Dezember, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen, Axel Klein, fest. Im Durchschnitt verzeichneten Hotels, Restaurants, Cafés, Kneipen, Clubs und Bars in Sachsen allein im Monat November einen Umsatzverlust von 50 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019.

Dies sei, so betont der DEHOGA, der ermittelte Durchschnittswert. Viele Betriebe könnten aktuell wirtschaftlich gar nicht mehr rentabel arbeiten. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 hat sich der Umsatz seit dem 1. Januar 2021 um 40 Prozent reduziert.

Dabei betont der Verband auch, dass 64,7 Prozent der Betriebe die 3-G-Regel am Arbeitsplatz gut umsetzen können. Eine Schließung wäre also nicht wirklich notwendig.
Geht die Verordnung also deutlich über das notwendige Maß hinaus?

Kernproblem seien die fehlenden Aussagen zur Unterstützung der bedrohten Betriebe, kritisiert der Verband. Sofern die Mitarbeiter, die wiederholt in Kurzarbeit gehen müssen, wieder bei 60 bzw. 67 Prozent ihres Gehalts anfangen müssen, werde die Branche wieder massiv Mitarbeiter verlieren.

Das Vertrauen in die Branche werde nachhaltig gestört. Und ob die verlorenen Mitarbeiter/-innen nach der Pandemie zurückkehren, ist völlig offen. Auch im Sommer 2021 konnten die Personalverluste in der Gastronomie nicht wieder ausgeglichen werden.

An der Umfrage nahmen 54 Prozent speisengeprägte Gastronomie und 34,7 Prozent Beherbergungsbetriebe teil. 11,3 Prozent fallen auf getränkegeprägte Gastronomie, Clubs und Diskotheken sowie Eventcaterer.

„Wir brauchen 1. die Verlängerung und die Erhöhung der Kurzarbeitergelder und 2. die Fortgeltung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge“, betont Klein. „Diese Regelungen dürften nicht zum 31. Dezember auslaufen. Unsere Unternehmer und Mitarbeiter dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden.“

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