Auch Handwerker sind nicht gleich Handwerker. Manche sind Meister, manche sind Geschäftsführer, manche auch nur Angestellte. Andere wieder sind Präsidenten und schreiben Offene Briefe und tun so, als wären sie „das Handwerk“. Was aber bei den angestellte Handwerkern ganz schlecht ankommt. Erst recht, wenn die Chefs einfach so ihre Meinung zur Entlohnung in einen Offenen Brief an die CDU schreiben, die den Erwartungen der Belegschaft völlig konträr läuft.
Den Offenen Brief hat der Sächsische Handwerkertag als Dachorganisation des sächsischen Handwerks am 4. Dezember an den Landesvorstand der sächsischen CDU geschickt. Darin forderten Uwe Nostitz als Präsident und Dr. Andreas Brzezinski als Sprecher der Geschäftsführung „im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und bei der Erstellung eines neuen Koalitionsvertrages signifikante Signale für eine Belebung der Wirtschaft zu generieren.“
Der Offene Brief des Sächsischen Handwerkertages.
Position gegen Vergabemindestlohn
Wirklich klare Vorschläge, wie das gehen sollte, machten sie freilich nicht – außer mit der alten, immer wieder neu vorgebrachten Forderung nach Bürokratieabbau. Zu der auch eine Forderung gehört, die sie dann freilich sehr ausführlich darstellten: „Der Freistaat Sachsen hat ein funktionierendes Vergabegesetz, das keiner grundsätzlichen Änderung bedarf. Die Signale aus den Gesprächen zwischen CDU und SPD deuten inzwischen allerdings darauf hin, dass die Einführung eines Vergabemindestlohnes mit weiteren bürokratischen Hürden Teil des Koalitionsvertrages wird.
Damit verlässt die sächsische CDU auch den Weg und die Zusage, ein Vergabegesetz nicht gegen die Interessen der Wirtschaftsverbände zu verabschieden. Die vorgetragenen Bedenken speisen sich aus der Erfahrung, dass letztlich das Ziel einer fairen Vergabe an den bürokratischen und unkontrollierbaren Wünschen von vergabefremden Kriterien scheitert.
Dies wiederum treibt die vergebenden Stellen in eine Situation, die mittelstandsfreundliche und losweise Vergabe nicht mehr gewährleisten zu können. Es geht um die Ordnungspolitik der sozialen Marktwirtschaft. Es existiert ein gesetzlicher Mindestlohn ebenso wie allgemeinverbindliche branchenspezifische Mindestlöhne, deren Grundlage der freien Verhandlung in der Sozialpartnerschaft damit in Frage gestellt werden.“
Es überrascht nicht, dass die Arbeitnehmer im Handwerk über diese Forderung richtig sauer waren. Denn das betrifft sie selbst und ihre Bezahlung.
Und so werden jetzt die arbeitnehmerseitigen Vizepräsidenten der Handwerkskammern Dresden, zu Leipzig und Chemnitz sehr deutlich und zeigen sich verärgert über die einseitige Kommunikation und das Auftreten des Sächsischen Handwerkstags zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD.
Die Vizepräsidenten der Handwerkskammern
Hintergrund: Die Vollversammlung sowie die Vorstände der Handwerkskammern sind 1/3 paritätisch mit Arbeitnehmern und 2/3 mit Arbeitgebern besetzt. Während der Präsident in der Regel auf Vorschlag der Arbeitgeberseite gewählt wird, stellen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite je einen Vizepräsidenten.
In der Außenvertretung hat die Handwerkskammer die Interessen des gesamten Handwerks, d. h. auch die der Arbeitnehmerseite zu vertreten.
Bei abweichenden Positionen sind diese differenziert nach außen zu transportieren. Dies ergibt sich aus der Pflichtmitgliedschaft der Betriebe und im Handwerk der Beschäftigten, die besondere Anforderungen an die Interessenvertretung stellt. Dass diese Anforderungen auch für Organisationen gelten, in welchen die Handwerkskammern Mitglied sind, wurde bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt.
Auch wenn die Struktur des Dachverbandes Handwerkstag keine Beteiligungsmöglichkeit für die Arbeitnehmerseite geschaffen hat, ist sie der Gesamtinteressenvertretung ihrer Mitglieder verpflichtet.
Das gibt nicht unsere Positionen wider
Und so erklärt der Vizepräsident der Handwerkskammer zu Leipzig, Mike Riemann: „Der offene Brief wurde nicht mit den Arbeitnehmervertretern abgesprochen und gibt keinesfalls unsere Interessen oder Positionen wieder.“
Der Vizepräsident der Handwerkskammer Dresden, Hans-Ulrich Kunz, ergänzte: „Wir erwarten, dass die einseitige Kommunikation umgehend beendet wird und die Außenkommunikation mit uns abgestimmt wird.“
Beide Vizepräsidenten betonten, dass gerade in schwierigen Zeiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Verantwortung stehen, eine Lösung zu finden, die auch die Arbeitnehmerseite berücksichtigt.
„Einseitige Vorstöße gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaden unserem gemeinsamen Anliegen, das Handwerk zu stärken, massiv. Die Herausforderungen der Transformation, des Strukturwandels und der Fachkräftesicherung sind gerade auch für das Handwerk groß. Deshalb müssen sich die Beteiligten jetzt gemeinsam an Lösungen machen“, so die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten.
Und auch der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach meldete sich zu Wort: „Der offene Brief des Sächsischen Handwerkstags an die CDU gibt zum Vergabegesetz und zur Bildungszeit lediglich die Arbeitgeberposition wieder. Die Positionen der Arbeitnehmerseite finden keinerlei Berücksichtigung. Die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der Handwerkskammern sind zu Recht verärgert. Wir fordern die Handwerkskammern auf, zum sachlichen Umgang zurückzukehren und auf Zusammenarbeit, statt Konfrontation zu setzen.“
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