Der Radverkehr in Leipzig wächst in einem Tempo, mit dem alle anderen Verkehrsarten nicht mithalten können. Eigentlich kommt die Stadt gar nicht hinterher, die Bedingungen für den Radverkehr entsprechend auszubauen. Dazu gehören auch Abstellbügel. Aber stehen die alle richtig? Die CDU-Fraktion zweifelte da an der Kompetenz der Stadtplaner und stellte einen Mitsprache-Antrag.

Die Erfüllung aller Anforderungen vor Ort erfordere „eine genaue Kenntnis der konkreten alltäglichen Verkehrsverhältnisse am jeweiligen Standort. Es liegt auf der Hand, dass eine zentrale Verwaltungsstelle im Technischen Rathaus solche alltägliche Ortskenntnis flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nicht ausreichend haben kann.“

Was schon harter Tobak war und eine Art forscher Misstrauensantrag. Stadtplaner, die nicht wissen, wo sie ihre Stellbügel überall hinbauen?

„Wer diese Ortskenntnis hingegen hat, sind die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, die im jeweiligen Gebiet wohnen und leben“, fand die CDU-Fraktion. „Zur Unterstützung des Verwaltungshandelns ist darum diese Ortskenntnis dahingehend zu nutzen, dass vor Aufstellung neuer Fahrradbügel eine Anhörung des jeweils zuständigen örtlichen Gremiums stattfindet.“

Entsprechend wurde beantragt. Entsprechend wurde abgelehnt. Zumindest zum Teil. Denn ganz ohne Bürgerbeteiligung und die Einbeziehung von kompetenten Personen vor Ort findet die Aufstellung der Bügel auch jetzt schon nicht statt. Sie stehen also meistens nicht ganz sinnlos in der Gegend herum.

In große Straßenbauprojekte werden sie sowieso fest integriert. Und da dazu immer auch Bürgerbeteiligung stattfindet, können alle Betroffenen auch ihre Meinung einbringen, betont das Planungsdezernat nun: „Die Planung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen (wie z. B. Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße, Umbau Könneritzstraße) ist Bestandteil der Planung dieser Maßnahmen und wird im Rahmen des Planungsverlaufs auch den Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten sowie weiteren Interessenverbänden vorgestellt.“

Und was die zusätzlich im Stadtraum aufgebauten Radbügel betrifft, würden die Entscheidungen auch nicht allein in einem einsamen Büro im Technischen Rathaus gefällt: „Bei der Planung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen werden wie bei jeder anderen Planung auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und Vor-Ort-Termine sowie Planungsgespräche mit beteiligten Ämtern und Trägern öffentlicher Belange und Anliegern durchgeführt. Darüber hinaus werden stets die Grundlagen der Planung von Fahrradabstellanlagen eingehalten.“

Dazu würde man auch extra die Branddirektion, die Behindertenbeauftragten, den Einzelhandel vor Ort und auch die Anlieger einbeziehen.

Und dann lässt das Planungsdezernat noch ein bisschen die Amsel heraus um zu zeigen, dass man sehr wohl mitbekommen hat, dass es vor allem die Radabstellanlagen in der Innenstadt sind, die die CDU nach wie vor aufregen. Immerhin mussten dafür einige bislang ebenerdige Autostellplätze dran glauben.

„So wurde z. B. bei der Erweiterung des Fahrradparkens in der Innenstadt (im Rahmen der Änderung der Parkregelung und Einrichtung von Anlieferzonen in 2014/2015) auch der City Marketing e.V. als Vertreter des Einzelhandels sowie der Stadtbezirksbeirat Mitte beteiligt und die Hinweise aus der Beteiligung wurden abgewogen bzw. eingearbeitet“, betont das Planungsdezernat.

Die lange Liste der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte, durch die der CDU-Antrag derzeit wandert, zeigt freilich auch, wo das Problem liegt. Denn wenn alle diese Gremien bei jeder einzelnen Maßnahme erst gefragt werden müssen, artet der Versuch, neue Radbügel im Stadtgebiet aufzustellen, in einen echten Antragsbearbeitungsstau aus.

Das betont das Planungsdezernat auch extra: „Da die zusätzliche Planung von Fahrradabstellanlagen meist sehr kleinteilig geschieht und der Planungsaufwand (und die dementsprechend möglichen Planungskosten) gering gehalten werden sollen, sollte eine Erhöhung der Kosten sowie eine Überlastung der Verwaltung wie der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte durch eine nicht notwendige kleinteilige Beteiligung vermieden werden. Bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen oder größeren Maßnahmen (wie z. B. im Rahmen der Anpassungen der Parkregelung in der Innenstadt geschehen) werden weiterhin als geübte gute Praxis die Ortschaft- bzw. Stadtbezirksbeiräte beteiligt.“

Was dann zu einer freundlichen halben Zustimmung zum CDU-Antrag führt. Am geübten Verfahren wolle man doch lieber festhalten.

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