Bundesverwaltungsgericht gibt Grünes Licht für beschränkte Fahrverbote in deutschen Großstädten

Auch wenn die entsprechenden Verbände und Vereine wieder anders argumentierten und die Welt erschreckten mit kompletten Fahrverboten für Dieselfahrzeuge, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar etwas anderes bestätigt. Das Recht der Städte, beschränkte Fahrverbote auszusprechen, wenn nur so die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten sind. Eigentlich geht es auch in Düsseldorf und Stuttgart nur darum, dass die Luftreinhaltepläne endlich einen Sinn ergeben und wirken.