So geht das nicht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 19. März, in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt: Er hat die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland für EU-rechtswidrig erklärt. Was im ersten Schritt bedeutet, dass eigentlich auch für Regionalzüge nun der volle Trassenpreis gezahlt werden müsste. Aber letztlich ist es eine Aufforderung an die Deutsche Bahn, ihr Trassenpreissystem endlich zu reformieren. Und zwar schleunigst, wie auch Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar fordert.

„Das EuGH-Urteil zur SPNV-Trassenpreisbremse war absehbar“, kommentiert Matthias Kurzeck, Bundesvorsitzender des VCD, den Vorgang. „Jetzt drängt die Trassenpreisreform umso mehr und das Bundesverkehrsministerium muss schnell handeln, weil die Kosten für Regionalzüge sonst erheblich steigen. Infolgedessen könnten die Ticketpreise angehoben und Züge abbestellt werden.“

Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert seit langem, die Trassenpreise vom Vollkosten- auf das Grenzkostenprinzip umzustellen.

Die Trassenpreisbremse sei zwar kurzfristig sinnvoll, erläutert Kurzeck, aber: „Sie ist aber keine vollständige und vor allem keine dauerhafte Lösung. Die Trassenpreise sind bereits in den vergangenen Jahren in einem Maß gestiegen, das dem Zugverkehr schadet.“

Investitionskosten auf die Fahrgäste abgewälzt

Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern und von der EU empfohlen müssen die Bahnunternehmen in Deutschland die gesamten Kosten für den Betrieb des Schienennetzes tragen (Vollkostenprinzip). Das treibt die Kosten für die Bahnunternehmen und damit auch die Ticketpreise für die Fahrgäste in die Höhe.

Hier sei der Bund gefordert, die Trassenpreise auf die Grenzkosten zu reduzieren, welche unmittelbar durch die Zugfahrt verursacht werden, betont der VCD. Letztlich sei der Bund gefordert, jetzt Farbe zu bekennen. Er müsse verhindern, dass aufgrund steigender Preise der SPNV ausgedünnt wird.

„Wer Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern will, muss mehr in Bahn und Bus investieren“, so der VCD. „Ein besseres Angebot auf der Schiene geht nur mit der zukunftsfähigen Lösung des Grenzkostenprinzips für die Trassenpreise“, meint Kurzeck. Dazu brauche es auch den ÖPNV-Ausbau. „Andernfalls droht die Streichung von Bus- und Bahnverbindungen und, dass Deutschland seine Klimaschutzziele noch stärker reißt. Damit wäre niemandem gedient.“

Sachsens Verkehrsministerin fordert rasch Klarheit für Schienenpersonennahverkehr

Auch aus sächsischer Sicht wächst nun der Druck, die finanziellen Folgen für den Regionalverkehr schnell zu klären und bundesweit zusätzliche Belastungen für Verkehrsunternehmen, mögliche Angebotskürzungen und weiteren Preisdruck abzuwenden.

Die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, erklärt dazu: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft Handlungsdruck. Jetzt kommt es darauf an, sehr schnell Klarheit über die finanziellen Folgen für den Schienenpersonennahverkehr zu schaffen.

Gerade für ein Flächenland wie Sachsen ist ein verlässlicher Schienenpersonennahverkehr von zentraler Bedeutung. Viele Menschen sind auf gute Verbindungen angewiesen – im Berufsverkehr ebenso wie im ländlichen Raum, wo Alternativen oft begrenzt sind.“

Sie erwartet nun, dass der Bund kurzfristig eine tragfähige Lösung vorlegt. Mehrkosten, die aus diesem Urteil resultieren, dürfen nicht einfach bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen – und im Zweifel bei den Kunden – hängenbleiben.

„Wir brauchen jetzt Planungssicherheit statt neuer Unsicherheit im System“, so Kraushaar. „Für Sachsen gilt: Wir wollen ein stabiles und bezahlbares Angebot auf der Schiene. Angebotskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Fahrgäste dürfen nicht die Folge ungeklärter Finanzierungsfragen sein.“

Das Thema wird in der kommenden Woche auch die Verkehrsministerkonferenz beschäftigen. Die für Verkehr zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder werden auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25. und 26. März in Lindau die Auswirkungen des Urteils und mögliche weitere Schritte mit Blick auf die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs beraten.

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