Befinden sich unter den in Sachen Lothar König ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälten in Dresden Rassisten? Und warum sind die an den Anwalt des Jenaer Jugendpfarrers gegangenen Akten zum Vorgang offenbar unvollständig? Und wurde in Dresden illegal abgehört? Diese und weitere Fragen hat Rechtsanwalt Johannes Eisenberg im Namen Lothar Königs nun öffentlich gestellt - und obendrein eine Strafanzeige.
Damit löst der Rechtsanwalt nun im Namen seines Mandanten dessen Versprechen ein. König hatte diesen Schritt bereits vor einiger Zeit angekündigt. Nun geht es geht mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die sächsischen Strafverfolgungsbehörden. Die Anklage gegen Lothar König wiederum ist ebenfalls eröffnet. Nach vielem Hin und Her in den Ermittlungen geht es um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruches. Lothar König habe bei den Dresdner Anti-Nazidemonstrationen an der Nossener Brücke am 19. Februar 2011 ständig gegen Polizeibeamte gehetzt.
Erschwerend war in den letzten Tagen eine Aussage eines 19-jährigen Döbelners hinzugekommen, welcher im Rahmen seines Verfahrens zum 19. Februar vor etwas über einer Woche ausgesagt hatte, dass sein Bruder nach Steinwürfen im Transporter des Jenaer Pfarrers Unterschlupf gefunden hätte, um sich so der Festnahme zu entziehen. Über diese Vorgänge wird nun also das Gericht zu entscheiden haben, Lothar König hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen.
Parallel dazu macht jedoch der Rechtsanwalt Lothar Königs nun also eine zweite Front auf. In einem heute auf jenapolis.de veröffentlichten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Dresden lautet der Einleitungssatz juristisch trocken: „ich habe als Verteidiger von Lothar König wegen folgender Sachverhalte Strafanzeigen gegen Angehörige der Dresdener Strafverfolgungsbehörden erstattet …“.
Kern des ersten Vorwurfes gegen diese ist die „Verfolgung eines Unschuldigen“: Einerseits hätten die Ermittler ein Telefon überwacht, welches zwar Lothar König gehöre, zum Zeitpunkt in Dresden jedoch von einer „Thüringer Landtagsabgeordneten benutzt“ worden sei. Doch eben diese sei jedoch durch ihre Immunität geschützt, was die ganze Aktion illegal mache. Auch der Kleintransporter sei zu der Zeit dieser Aktion nicht von Lothar König gefahren worden, so der Anwalt weiter.
Damit könnte das Material der Ermittler für den Prozess gegen König wertlos werden, zumal es im Rahmen der Ermittlungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ erhoben wurde. Ein Vorwurf, den die Dresdner Behörden bereits zurückgezogen haben, was sie von der Nutzung der Erkenntnisse jedoch nicht abhält.
Weiterhin fragt sich und die Staatsanwaltschaft Dresden nun Anwalt Eisenberg öffentlich, ob denn die Akten, welche ihm zur Einsicht zugeleitet wurden, überhaupt vollständig sind und findet große Lücken in den Ermittlungszeiträumen. „Die mir nach Abschluss des Verfahrens zugeleiteten – offensichtlich unvollständigen – Akten weisen keine Aktivitäten der Ermittlungsbehörden zwischen dem 8. Februar und dem August 2011 auf. Im August 2011 wird in einem Vermerk behauptet, dass keine weiteren Ermittlungen geführt worden seien, sich der Tatverdacht jedoch nicht erhärtet habe“, so Eisenberg laut der Veröffentlichung auf jenapolis.de von heute.
Im letzten Punkt des Schreibens geht der Rechtsvertreter Königs dann jedoch auf einen Punkt in den Akten ein, der umgangssprachlich gesprochen ein ziemlich übler ist. „In den der Verteidigung überlassenen Auszügen aus den Ermittlungsakten wird in einer der Beschuldigten von Polizeibeamten konsequent als 'afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe' beschrieben.“ Eben diesen Begriff des „Mischlings“ kenne man aus den nationalsozialistischen Rassegesetzen. Nun taucht er bei sächsischen Strafverfolgungsbehörden wieder auf – es scheinen seltsame Zeiten in manchen sächsischen Amtsstuben zu herrschen.
Denn „weder … Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens, noch die mit der Sache betrauten Ermittlungsrichterin ist wegen der Verwendung rassistischer Terminologie eingeschritten“, so Eisenberg, der aus diesem Grunde gleich noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung hinterher geschoben hat.
Das vollständige Schreiben auf Jenapolis.de
jenapolis.de | Strafanzeige gegen sächsische Ermittler