Ein 39 Jahre alter Mann missbrauchte laut Anklage zwischen 2019 und 2025 drei Kinder, oft sollen die Taten in der Gartenlaube des Leipzigers stattgefunden haben. Am Donnerstag startete der Prozess gegen Thomas S. am Leipziger Landgericht. Der einschlägig Vorbestrafte ließ über seinen Rechtsanwalt ein umfassendes Geständnis vortragen.
Er soll zwei Mädchen und sogar seinem eigenen Sohn körperlich und seelisch schwerste Schäden zugefügt haben: Seit Donnerstag, dem 8. Januar 2026, steht deswegen ein 39-Jähriger vor dem Landgericht in Leipzig.
Staatsanwältin Sabrina Bühling lastete ihm unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, vorsätzliche Körperverletzung, die Herstellung „kinderpornografischer“ Inhalte, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen an. Es geht um insgesamt 24 Tatkomplexe zwischen Februar 2019 und März 2025.
Missbrauch in Wohnung und Laube
Denen zufolge habe Thomas S. die zwischen 2010 und 2016 geborenen Kinder während des Tatzeitraums in seiner Sellerhäuser Wohnung sowie in der Laube seines Kleingartenvereins auf brutale Weise malträtiert: So seien Opfer zum Posieren gezwungen worden, wobei Thomas S. dies teilweise auf Video und Foto festgehalten habe, um die Bilder an eine andere Person zu schicken.
In anderen Fällen habe der 39-Jährige an Betroffenen manipuliert und sogar seinen eigenen Sohn zu sexuellen Handlungen mit einem der Mädchen bringen wollen.
Angeklagter: Knastkumpan bat um Bilder
„Die Tatvorwürfe räume ich ohne jede Einschränkung ein“, heißt es in einer Erklärung, die Verteidiger Patrick Graf zu Stolberg nach Verlesung der Anklage für seinen Mandanten vortrug. „Es fällt mir sehr schwer, über meine damaligen Handlungen zu sprechen. Es tut mir wirklich leid, was ich gemacht habe.“ Er wolle seine Opfer und deren Eltern um Entschuldigung bitten, er wisse inzwischen, was er den Geschädigten antat, sagte er.
Bereits früher saß der vorbestrafte Sexualstraftäter eine mehrjährige Haft wegen Missbrauchs ab. Während der damaligen Zeit im Strafvollzug habe er in der Gefangenenhierarchie ganz unten gestanden, nur mit einem Mann näheren Kontakt gehabt, der wegen ähnlicher Taten einsaß und ebenfalls ein Außenseiter hinter den dicken Knastmauern war.
Nach einer scheinbar erfolgreichen Wiedereingliederung in die Freiheit zog Thomas S. zunächst bei seiner Mutter ein, er habe sich wohlgefühlt und sei guter Dinge gewesen, seine Neigung abgelegt zu haben. Aber sein alter JVA-Kumpel bat ihn dann um Bilder, als er erfuhr, dass Kinder in seinem Garten herumspringen würden, schilderte Thomas S. der Kammer: „Ich bin wieder in alte Muster zurückgefallen.“
Bedrohung der Täterfamilie?
Jetzt sitzt der Enddreißiger erneut hinter Gittern in Untersuchungshaft. Dort, so vermute er, hätte jemand von den Mithäftlingen heimlich persönliche Daten seiner getrennt von ihm lebenden Frau und seines Sohnes abgegriffen. Er sähe seine Familie einer potenziellen Bedrohung ausgesetzt, sagte der Angeklagte.
Dem Prozess haben sich auch die drei Opfer als Nebenkläger angeschlossen, sie sind allesamt anwaltlich vertreten.
Die 3. Strafkammer verhandelt voraussichtlich noch bis 28. Januar.
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