Der Bund könnte Länder und Kommunen bald stärker bei der Finanzierung von Bildung und Wohnungsbau unterstützen. Einer entsprechenden Grundgesetzänderung stimmten mit Ausnahme der AfD alle Fraktionen im Bundestag zu. Bereits im Januar soll ein „Digitalpakt“ für die Schulen starten. Doch zuvor muss der Bundesrat ebenfalls zustimmen. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ist ungewiss.

Der Bundestag hat eine Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes beschlossen. Am Donnerstag, den 29. November, stimmten mit Ausnahme der AfD alle Fraktionen für eine Grundgesetzänderung. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Bislang durfte sich der Bund nur in Ausnahmefällen an der Finanzierung des Bildungswesens beteiligen, etwa beim sogenannten Hochschulpakt oder der Exzellenzstrategie. Durch die Änderung ist es nun generell möglich, „den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ zu gewähren. Dies gilt gleichermaßen für den sozialen Wohnungsbau.

Auch der bessere Ausbau des Nahverkehrs auf Schienen ist laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun möglich. Er sagte im Bundestag: „Das kann nicht nur eine Sache der Kommunen oder Länder sein. Das ist ein nationales Anliegen.“ Die Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bezeichnete er als „notwendige Entwicklung“. CDU-Politiker Andreas Jung nannte den sozialen Wohnungsbau „eine der zentralen Fragen unserer Zeit“.

Kritik kam einzig aus der AfD. „Das ist ein Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseres Staates“, sagte der Abgeordnete Götz Frömming. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner entgegnete, dass es das Kooperationsverbot erst seit 2005 gebe.

Digitalpakt geplant – Bundesrat muss noch zustimmen

Laut Linke-Politikerin Gesine Lötzsch ist die Lockerung des Kooperationsverbotes „nur ein halber Schritt im Kampf gegen Bildungs- und Wohnungsnot“. Katrin Göring-Eckardt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, erklärte: „Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir heute die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes beschlossen.“

Eine der ersten wesentlichen Konsequenzen aus der Grundgesetzänderung wäre der sogenannte Digitalpakt für die Schulen. Der Bund möchte über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen sich mit einer halben Milliarde Euro beteiligen. Geplant sind unter anderem schnelles Internet an Schulen, interaktive digitale Tafeln und entsprechende Fortbildungen für Lehrer.

Noch ist jedoch unklar, ob der Digitalpakt zu Beginn des kommenden Jahres starten kann. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat der Gesetzesänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, am 14. Dezember nicht zuzustimmen. Ob Sachsen zustimmen wird, ist noch unklar.

Noch vor einem Jahr hatte sich der heutige Ministerpräsident Michael Kretschmer, damals noch Fraktionsvize der Union im Bundestag, skeptisch geäußert. Der Bund unterstütze die Kommunen bereits ausreichend, sagte er damals in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

Bundestag debattiert über Aufhebung des Kooperationsverbotes

Bundestag debattiert über Aufhebung des Kooperationsverbotes

Interview von Eva-Maria Stange zu Sachsens Hochschulen wirkt wie die Satire auf die tatsächliche Hochschulpolitik

Interview von Eva-Maria Stange zu Sachsens Hochschulen wirkt wie die Satire auf die tatsächliche Hochschulpolitik

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

René Loch über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar