Falschparker – nicht nur in Leipzig ein dauerhaftes Ärgernis. Am Dienstag nun ließen die Behörden in der Philipp-Rosenthal-Straße mindestens zwei PKW abschleppen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, eine 2018 beschlossene Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung sei nicht rechtens. Und: In den bundesweiten und internationalen Streit um Panzer-Lieferungen an die Ukraine könnte Bewegung kommen – wie wird das Ergebnis aussehen? Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 24. Januar 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Ordnungsamt greift durch: PKW im Südosten abgeschleppt

Es war am Dienstagnachmittag kurz nach 15 Uhr: Zufällig war eine unserer LZ-Redakteurinnen in der Tram 16 stadtauswärts unterwegs, als der Wagenzug anhielt und die Fahrgäste nach einer nicht zu verstehenden Ansage der Fahrerin aussteigen mussten. Der Grund des unfreiwilligen Stopps wurde aber zugleich offensichtlich: Zwei Abschleppwagen standen auf den Gleisen – und die wiederum nahmen laut Beobachtung mindestens zwei falsch geparkte Autos mit. Auch Mitarbeiter des Ordnungsamts waren anwesend.

Nach verhältnismäßig kurzer Zeit war eine Weiterfahrt der Straßenbahnen möglich, die auch in Gegenrichtung vorübergehend zum Halt gezwungen waren: „Die haben sich echt beeilt, lange kann das nicht blockiert gewesen sein“, so unsere LZ-Autorin. Das Ganze spielte sich nahe der Ecke zur Straße des 18. Oktober ab.

Auf die Halterin oder den Halter des jeweiligen Fahrzeugs dürften nun beachtliche Kosten zukommen – Verwarngeld, Abschleppkosten und die obligatorische Verwaltungsgebühr. Bleibt zu hoffen, dass Maßnahmen dieser Art vielleicht eine gewisse Signalwirkung entfalten. Auch die LZ hat die Problematik der Falschparker schon oft beschrieben und kommentiert.

Machtwort aus Karlsruhe: erhöhte Parteienfinanzierung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Mit der Entscheidung (Az. 2 BvF 2/18) vom Dienstag kippten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe einen 2018 gefassten Beschluss von Union und SPD, die damals als Große Koalition Deutschland regierten. Kläger waren 216 Abgeordnete von Linken, Grünen und FDP, 2018 allesamt Oppositionsparteien im Bund.

Das Karlsruher Urteil bedeutet konkret, dass die seinerzeit beschlossene Anhebung der Parteienfinanzierung durch den Staat auf 190 Millionen Euro jährlich nicht mehr gilt und wieder die alte Obergrenze angesetzt werden muss. Zu den Gründen für die Entscheidung hieß es vor allem, dass die Höhe des Anstiegs 2018 nicht hinreichend begründet worden sei.

Eine Obergrenze verhindere vor allem, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich unangemessen aus öffentlichen Geldern bedienen, daher dürfe die Finanzierung nicht immer weiter in ihrem Umfang anschwellen, argumentierte die Vizepräsidentin des Gerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König (65): „Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben.“ Der politische Willensbildungsprozess dürfe nicht durch den Staat beeinflusst werden.

Extra-Klage der AfD dagegen abgeschmettert

Keinen Erfolg hatte dagegen in ähnlichem Zusammenhang die AfD, welche zwar in gleicher Sache geklagt, aber dabei ihr eigenes Süppchen gekocht hatte (Az. 2 BvE 5/18): Die erhöhten Zuschüsse für die Parteien seien 2018 innerhalb so kurzer Zeit beschlossen worden (neun Tage), dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Eine Argumentation, die der zuständige Senat verwarf, unter anderem, weil eine Verletzung von Rechten nicht ausreichend von der AfD-Bundestagsfraktion dargelegt worden sei.

Die AfD hatte sich nachträglich der Klage von Linken, Grünen und FDP anschließen wollen, was diese aber ablehnten.

In einer ersten Reaktion erklärten mehrere Parteien, womöglich zu Unrecht erhaltene Gelder problemlos zurückzahlen zu können: Die Sozialdemokraten seien ohnehin so verfahren, als habe es die Erhöhung nicht gegeben, sagte etwa SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (33).

Kampfpanzer für die Ukraine: Frage soll entschieden sein

Der Streit um Panzer-Lieferungen für die vor elf Monaten durch die russische Führung überfallene Ukraine schwelt weiter – sowohl im westlichen Militärbündnis als auch innerhalb Deutschlands. Besonders Bundeskanzler Olaf Scholz (64, SPD) wird Zaudern und mangelhafte Kommunikation vorgeworfen.

Jetzt gibt es Berichte, wonach die USA der Ukraine nun doch Kampfpanzer des Typs M1 „Abrams“ zur Verfügung stellen könnten, um sich gegen den Aggressor zu verteidigen. US-Präsident Joe Biden (80) soll dem deutschen Kanzler demnach telefonisch eine Prüfung dieser Option zugesagt haben. Das wäre insofern brisant, als dass Kanzler Scholz einer deutschen Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine angeblich nur unter dem Vorbehalt zugestimmt habe, dass die USA das Gleiche täten. Offiziell wird dieser Zusammenhang von der deutschen Regierungsspitze bestritten.

Allerdings war bei der Bereitstellung anderer Waffensysteme durch die Bundesrepublik schon ähnlich argumentiert und das geradezu mantraartige „kein deutscher Alleingang“ betont worden. Eine Entscheidung aus Berlin liegt, trotz massiven Drucks aus der Ukraine, seitens der westlichen Partner und der deutschen Politik bislang nicht vor. Das gilt auch für das polnische Begehren Richtung Berlin, die Ausfuhr von „Leopard“-Panzern aus dem eigenen Bestand zu gestatten.

Der Druck auf Scholz dürfte jedenfalls noch einmal gestiegen sein.

Update: Noch während der Entstehung dieses Beitrags läuft die Eilmeldung über den Ticker, wonach die Panzer geliefert werden sollen.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

über die Stadtratsdebatte zum Baubeschluss Dieskaustraße,

sowie einen Schulneubau in Thekla,

ein Porträt der Kaserne Möckern,

es gibt einen kritischen Kommentar zur Verkehrswende und

eine Rezension zum zweiten Jahrbuch für Leipziger Stadtgeschichte.

Was sonst noch wichtig war:

Planungen für einen neuen Schlachthof in Sachsen nehmen Kontur an – für viele Tierschützer wohl sowieso ein Unding, während Befürworter mit kürzeren Transportwegen und damit mehr Tierwohl argumentieren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz klagt gegen die Bundesregierung, der eine verfehlte Klimapolitik vorgeworfen wird.

Der ehemals oberste Verfassungsschützer Deutschlands, Hans-Georg Maaßen, wird für die CDU zunehmend zur Belastung – nun prüft die Union einen Parteiausschluss des 60-Jährigen.

Was morgen wichtig wird:

Warnstreik – Angehörige des Cargill-Ölwerks Riesa werden die Arbeit niederlegen.

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