Seit dem Morgen laufen bundesweite Razzien bei zwei rechten Jugendverbänden. Am BVerwG fallen heute drei für Umwelt und Verkehr maßgebliche Urteile. Studierende müssen eine ablaufende Abgabefrist beachten, an der Uni geht es am Nachmittag um Perspektiven künftiger transatlantischer Kooperationen. Über den Atlantik schaut auch das Grassi-Museum mit einer neuen Ausstellung zu Kultur und Gesellschaft in Lateinamerika.
Wichtige Frist für Studierende
Semester um Semester gepaukt. Und dann verschlafen? Für viele Studierende der Universität Leipzig wird´s heute ernst: es endet die Frist zur Abgabe von Abschlussarbeiten. Wer nicht pünktlich handelt, muss möglicherweise ein Jahr dran hängen. Betroffen sind vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer.
Doch selbst heute gibt es noch Möglichkeiten, die Arbeit rechtzeitig einzureichen. Die einfachste Variante ist digital. In vielen Studiengängen erfolgt sie über das Online-Portal AlmaWeb. Entscheidend ist dabei die Uhrzeit: Der Upload muss zwingend bis 23:59 Uhr erfolgen! Maßgeblich ist das im System verzeichnete Datum – wer rechtzeitig hochlädt, wahrt die Frist, auch ohne persönliche Abgabe. Alternativ können Studierende ihre Arbeit physisch einreichen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Fristenbriefkasten, etwa am Universitätsstandort in der Goethestraße. Er ist rund um die Uhr zugänglich, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Prüfungsämter. Eingeworfene Arbeiten werden mit dem entsprechenden Datum versehen und gelten damit ebenfalls als fristgerecht abgegeben.
Eine weitere Option ist der Postversand. Hier zählt nicht der Eingang an der Universität, sondern das Datum des Poststempels. Wird die Arbeit also am 6. Mai bei der Post aufgegeben, gilt sie auch dann als pünktlich eingereicht, wenn sie erst später ankommt. Diese Regelung verschafft insbesondere Studierenden etwas Spielraum, die nicht vor Ort sein können.
Wer es jedoch klassisch bevorzugt, gibt die Abschlussarbeit direkt im Prüfungsamt oder Studienbüro ab – allerdings nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten. Je nach Fakultät sind dabei unterschiedliche Vorgaben zu beachten, etwa zur Anzahl gedruckter Exemplare oder zur zusätzlichen digitalen Einreichung. Unabhängig vom gewählten Weg gilt: Formale Anforderungen müssen eingehalten werden. Dazu gehören in der Regel eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung sowie die korrekte Formatierung der Arbeit. Fehler in diesen Punkten können trotz fristgerechter Abgabe zu Problemen führen.

Drei Urteile zu Umwelt und Verkehr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute gleich drei Urteile zu fällen, die von verkehrspolitischer, aber vor allem auch umweltpolitischer Bedeutung sind. Den Auftakt macht um 9 Uhr die Urteilsverkündung zum geplanten Autobahnkreuz Kehdingen im Zuge der A20 und A26. Geklagt hat ein Fährunternehmen von der Elbe, das durch das Projekt wirtschaftliche Einbußen befürchtet.
Liegt nicht ganz in der Region, wird aber hier entschieden. Im Kern geht es um die Frage, wie stark private Belange und alternative, potenziell klimafreundlichere Verkehrsformen in der Planung großer Straßenbauprojekte berücksichtigt werden müssen. Das Verfahren steht exemplarisch für die wachsende Zahl an Klagen gegen Verkehrsprojekte, die Einfluss auf Naturschutz und wirtschaftliche Existenzgrundlagen haben.
Nur wenige Minuten später folgt die Entscheidung zur A143-Westumfahrung von Leipzigs schöner Schwester Halle. Der Bau des umstrittenen Autobahnabschnitts beschäftigt die Leipziger Richter seit Jahren immer wieder. Diesmal steht eine Klage des Naturschutzbundes (NABU) im Mittelpunkt, der insbesondere Eingriffe in ein europäisch geschütztes Natura-2000-Gebiet kritisiert. Das Verfahren berührt grundlegende Fragen des europäischen Naturschutzrechts und der Planungssicherheit für Großprojekte. Für die Region Mitteldeutschland ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von besonderer Bedeutung, da sie über den Weiterbau eines Verkehrskorridors entscheidet.
Seit 9:30 Uhr befasst sich das hohe Haus in einem weiteren Saal schließlich mit einem immissionsschutzrechtlichen Streit um eine Test- und Präsentationsstrecke für Fahrzeuge , bekannt geworden als „Lärmduell am Bilster Berg“ Inmitten des Teutoburger Waldes brodelt es um die exklusive Teststrecke „Bilster Berg“: Die Betreiber ringen vor Gericht um höhere Lärmgrenzwerte – und hinter dem Projekt stecken nicht irgendwer, sondern ein Konsortium aus Automobil-Enthusiasten. Die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG wird von rund 180 privaten Gesellschaftern getragen, darunter der Maschinenbaukonzern Schmersal Holding von Heinz Schmersal sowie die Graeflicher Park GmbH des Grafen Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff, der als Mastermind die Strecke auf einem alten NATO-Depot bei Bad Driburg hochzog.
Gibt es eine transatlantische Zukunft?
An der Universität Leipzig wird am Nachmittag um 16 Uhr über die Zukunft der transatlantischen Beziehungen diskutiert. Unter dem Titel „Transatlantic Exchange in Challenging Times“ treffen sich Vertreter aus Wissenschaft und internationaler Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen aktuelle geopolitische Entwicklungen und die Rolle Europas im Verhältnis zu den USA.
Die Veranstaltung im „Alten Senatssaal “greift ein Thema auf, das angesichts globaler Krisen an Bedeutung gewinnt. Sie bringt internationale Perspektiven in einen lokalen Kontext und macht außenpolitische Debatten für die Stadtöffentlichkeit zugänglich.
Lateinamerika im Grassi
Mit der Ausstellung „The Soul of Objects“ eröffnet das GRASSI Museum für Angewandte Kunst heute eine neue Sonderpräsentation mit Fokus auf Lateinamerika. Gezeigt werden Objekte aus Design, Kunsthandwerk und Alltagskultur, die Einblicke in gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge geben. Die Vernissage wird von einem öffentlichen Rahmenprogramm begleitet.
Die Ausstellung setzt einen internationalen Akzent im Leipziger Kulturkalender. Sie erweitert den Blick auf angewandte Kunst und macht Perspektiven sichtbar, die in europäischen Museen bislang unterrepräsentiert sind.
Bundesweite Razzia bei zwei rechten Jugendverbänden
Derzeit geht die Polizei bundesweit gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppierungen Deutsche Jugend Voran (DJV) und Jung und Stark (JS) vor. Das berichtet am Morgen die Tagesschau auf ihrem Online-Portal. Beamte durchsuchen demnach Wohnungen von mehr als 36 Beschuldigten, denen der Generalbundesanwalt die Bildung krimineller Vereinigungen vorwirft, wobei nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR derzeit keine Festnahmen vorgesehen seien.
Die Maßnahmen erstrecken sich über zwölf Bundesländer, darunter Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Im Fokus der Ermittlungen laut Tagesschau vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, von denen einige bereits zuvor wegen Gewaltdelikten aufgefallen sein sollen, während viele der insgesamt 36 Beschuldigten als Rädelsführer gelten und die Sicherheitsbehörden das Umfeld beider Gruppen jeweils auf mehrere Hundert Personen schätzen.
Parallel dazu läuft seit März 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein Verfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder, die nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft Teil einer terroristischen Vereinigung sein sollen. Nach Angaben der Tagesschau wird ihnen vorgeworfen, ein Kulturzentrum im brandenburgischen Alt-Döbern in Brand gesetzt sowie Anschläge auf Asylbewerber-Unterkünfte verübt oder geplant zu haben.
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