Manchmal darf man staunen. Jahrelang sträubte sich Leipzigs Verwaltung, den Wunsch zur Benennung von Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen überhaupt zu akzeptierten. Dafür gäbe es schlicht im Stadtgebiet keine Räume. Aber Corona machte vieles möglich. Und so lenkte die Verwaltung 2021 ein, als der Stadtrat das Thema aus aktuellem Anlass wieder auf den Tisch packte. Und seit Donnerstag kann man sich tatsächlich anmelden für solche Flächen.

Seit Donnerstag, 2. Juni, bietet Leipzig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Open-Air-Veranstaltungen an, teilt das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport mit. Auf der Seite www.leipzig.de/open-airs kann elektronisch eine von insgesamt bis zu 56 nicht-kommerziellen Veranstaltungen pro Jahr mit jeweils maximal 500 bzw. 1.000 Teilnehmern beantragt werden.

Möglich wird das vereinfachte Verfahren durch sogenannte Schallimmissionsprognosen, die für jede der elf verfügbaren Flächen im Auftrag der Stadt Leipzig erstellt wurden und den Akteuren zur Verfügung stehen.

„Dank der Schallimmissionsprognosen erhalten die Veranstaltenden nun erstmals klare Parameter seitens der Stadt, wie ihre Verstärkeranlagen auszurichten und einzupegeln sind, um die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Umwelt einzuhalten und Rücksicht auf die Anwohnerschaft zu nehmen“, erklärt dazu Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal.

Die Finanzierung der nun langfristig nutzbaren Schallschutzgutachten erfolgte durch das Amt für Wirtschaftsförderung und das Kulturamt.

Durch das Genehmigungsverfahren werde es aller Voraussicht nach nicht zu einer Erhöhung des Open-Air-Aufkommens in Leipzig kommen, schätzt die Verwaltung ein.

Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke erklärt dazu: „Die veranstaltenden Kollektive bekommen mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen in einem legalisierten Raum unter klar definierten Rahmenbedingungen durchzuführen.“

Auf folgenden städtischen Grünflächen werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer ab 2022 Flächen für diese Veranstaltungen zur Verfügung gestellt: 

Auensee, Erholungspark Lößnig-Dölitz, Friedenspark, Küchenholz, Lene-Voigt-Park, Lindenauer Hafen, Richard-Wagner-Hain (Ostseite), Schönauer Park, Volkshain-Stünz, Wilhelm-Külz-Park und Clara-Zetkin-Park (Wiese vor BSV AOK).

Auf der angegebenen Internetseite sind neben einer interaktiven Online-Karte mit den elf verfügbaren Flächen die zugehörigen Flächensteckbriefe, FAQs und der neue Online-Antrag abrufbar.

„Ziel ist es, die erforderlichen Informationen gut gebündelt interessierten Veranstaltern zur Verfügung zu stellen und einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Freiflächen zu ermöglichen“, sagt Moritz Bück vom vak Leipziger Kollektive in Übereinstimmung und stellvertretend für die beteiligten Kollektive.

„Durch ein ausführliches FAQ werden den Akteuren weiterhin hilfreiche Informationen beispielsweise zur richtigen Müllentsorgung und Haftungsfragen mit an die Hand gegeben.“

Der Stadtrat hatte im Juni 2021 auf die – auch im Rahmen der Corona-Pandemie – zugenommene Nutzung öffentlicher Flächen mit einem Beschluss reagiert und die Stadtverwaltung beauftragt, ein niedrigschwelliges Antragsverfahren für nichtkommerzielle Open-Air-Veranstaltungen zu entwickeln.

Gemeinsam mit den Akteuren der Club- und Livemusikszene sowie denen der Kunst- und Kulturlandschaft wurde ein Verfahren entwickelt, welches nun in der Saison 2022 getestet wird. Aufgrund dieser Erfahrungen können dann Anpassungen für die langfristige Etablierung vorgenommen werden.

In den Prozess eingebunden waren das vak Leipziger Kollektive, die Global Space Odyssey Leipzig, das LiveKommbinat Leipzig e. V., die TNC Group sowie federführend das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, das Dezernat Kultur mit dem Kulturamt und dem Fachbeauftragten für Nachtkultur Nils Fischer und das Amt für Geoinformation und Bodenordnung.

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