Indigene Germaniten sind kein Volk. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer heute versandten Pressemitteilung klargestellt. Zuletzt versandten Personen, die sich als Angehörige eines „indigenen Volkes Germaniten“ verstehen, ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Die Absender betrachten in der Adressierung eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen „Volkes“ und seines Sonderstatus.

„Dies ist ein Rechtsirrtum“, stellt das Bundesverwaltungsgericht klar. Das Gericht nutzte die von der Gruppe gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Adressierung. Hierin liege keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten völkerrechtlichen Rechtsstatus als „indigenes Volk“ oder sonstiger Sonderrechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

„Das Gegenteil ist richtig“, heißt es in der Mitteilung. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss sei ergangen in einem Verfahren „des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten“ und lasse selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten für diese Gruppierung und ihre Angehörigen nach internationalem oder nationalem Recht, Resolutionen der UN-Generalversammlung, völkerrechtlichen Verträgen oder sonstigen Rechtsquellen oder deren „Anerkennung“ als Träger von Schutzrechten, die das Völkerrecht für indigene Völker vorsieht, sei rechtlich offenkundig ausgeschlossen.

Erst recht könne aus den von den Angehörigen dieser Gruppierung herangezogenen Rechtsquellen keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine „Staatlichkeit“ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden.

Die Wurzeln der Germaniten liegen offenbar im Großraum Ulm. Dort trat die Gruppe nach eigenen Angaben Ende 2010 erstmals in Erscheinung. Nicht wenige Mitglieder verstehen sich offenbar als Opfer der bundesdeutschen Justiz. Ihre politische Argumentation weist Bezüge zu Ideologiefragmenten sogenannter „Reichsbürger“ auf.

Dabei handelt es sich um Rechtsextremisten, die unter Heranziehung substanzloser Rechtsquellen die Existenz der Bundesrepublik negieren und an den Fortbestand des Deutschen Reichs glauben. Exekutive Maßnahmen, etwa Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher, halten sie typischerweise für rechtswidrig.

Zuletzt fielen „Reichsbürger“ auch durch schwere Gewalttaten auf. Im fränkischen Georgensgmünd erschoss ein „Reichsbürger“ im vergangenen Oktober einen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall Anfang April Anklage wegen Mordes erhoben.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar