Das Ereignis liegt bereits mehr als drei Jahre zurück, doch die juristische Aufarbeitung stockt: Der Berufungsprozess gegen einen mutmaßlich Beteiligten an den Ausschreitungen vom Januar 2015 in der Leipziger Innenstadt wurde am Freitag vertagt. Ursprünglich hatte man bereits mit einem Urteil gerechnet.

Am Abend des 15. Januar 2015 war es in der Leipziger City zu einer Spontandemonstration gekommen, bei der einige hundert mutmaßlich Linksautonome Behörden, Bankgebäude und die Polizei attackierten. Der geschätzte Sachschaden betrug mehrere zehntausend Euro. Anlass für den unangemeldeten Demozug, wenige Tage nach einem Angriff auf den Connewitzer Polizeiposten, war der gewaltsame Tod eines aus Eritrea stammenden Asylbewerbers in Dresden.

Teile der linken Szene warfen den Ermittlungsstellen Rassismus und eine gezielte Vertuschung vor. Allerdings wurde später ein Landsmann (27) des Afrikaners verhaftet, der gestand, den 20 Jahre alten Khaled I. bei einem Streit erstochen zu haben.

Als einen mutmaßlich Beteiligten hatte das Amtsgericht Leipzig bereits im vergangenen Jahr Johann G. (25) wegen Landfriedensbruchs zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug verurteilt. In die Sanktion floss eine weitere Vorstrafe mit ein.

Die DNA des Geschichtsstudenten war unter anderem auf Steinen am Gebäude des Amtsgerichts in der Bernhard-Göring-Straße sowie an einem Friseursalon gefunden worden, der durch einen lokalen AfD-Politiker betrieben wird. An beiden Orten waren zahlreiche Scheiben zu Bruch gegangen.

Wie auch die Staatsanwaltschaft wehrte sich Johann G. gegen das Urteil. In erster Instanz ließ er durch seinen Anwalt Christian Avenarius mitteilen, er habe damals am Abend die Universitätsbibliothek verlassen und den Demozug beobachtet. Beteiligt habe er sich daran nicht. Das DNA-Muster an den Steinen könnte durch Niesen entstanden sein.

Dass auch das Landgericht diese Version nicht zwangsläufig teilt, machte der Vorsitzende der 14. Strafkammer am Freitag mehr als deutlich: „Es gibt Sachen, die glaubt man leichter, und andere glaubt man schwerer“, sagte Richter Bernd Gicklhorn in Richtung des Angeklagten. Der junge Mann schwieg jedoch weiter zu den Vorwürfen.

Am Freitag wurden unter anderem mehrere Zeugenaussagen aus dem Strafverfahren verlesen, Bilder und Videos gesichtet. „Sie waren vermummt, ich habe so etwas noch nie erlebt. Ich hatte schon Angst, die Stimmung war sehr aggressiv“, zitierte das Gericht eine 50-Jährige Passantin, die das Geschehen damals zufällig erlebte. Als sie Bilder vom Aufzug machte, sei sie bedroht worden.

Ein potenzieller Zeuge (25), gegen den derzeit ein Ermittlungsverfahren läuft, verweigerte die Aussage. Auch die Vernehmung der Vorsitzenden Richterin, die das Verfahren am Amtsgericht geleitet hatte, fiel aus, da die Juristin terminlich verhindert war. Der seit 7. März laufende Berufungsprozess konnte daher noch nicht abgeschlossen werden. Ursprünglich hatte das Landgericht in einer Pressemitteilung ein Urteil am Freitag für möglich gehalten.

Die Verhandlung wird am 22. März fortgesetzt.

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