Das Amtsgericht Leipzig hat einen 36-Jährigen wegen sexueller Belästigung verurteilt. Der JVA-Gefangene hatte im vergangenen August einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes ans Gesäß gefasst. Er entschuldigte sich zwar, rechtfertigte seine Tat vor Gericht jedoch mit dem angeblich tiefen Ausschnitt der Frau. Während die Staatsanwältin bei dem Angeklagten ein „bestimmtes Frauenbild“ sah, gab es Verständnis seitens des Amtsrichters.

Eigentlich ist es ganz simpel: Eine Frau darf so wenig oder so viel Kleidung tragen, wie sie möchte. Nichts rechtfertigt einen sexuellen Übergriff. Viele Männer sehen das aber immer noch anders – auch Amtsträger an deutschen Gerichten. Was ist passiert?

Am 7. August 2018 führte Daniela N.* als Mitarbeiterin des Sozialdienstes der JVA Leipzig ein Gespräch mit dem Gefangenen Robert E.*. Inhalt: Suizidprävention. Auf dem anschließenden Weg in den Haftraum soll E. absichtlich das Gesäß von N. berührt haben. Laut Staatsanwaltschaft war die Frau „schockiert“ und „erschrocken“. Zudem habe sie „Ekel empfunden“.

Nicht gepackt, nur gestreift

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig, allerdings sei die Darstellung der Staatsanwaltschaft „nicht ganz richtig“. Er habe das Gesäß nicht „gepackt“, sondern lediglich mit den Fingern gestreift. Außerdem betonte E.: „Sie trug einen tiefen Ausschnitt; da konnte man nicht wegsehen.“ Auf seine Blicke habe sie nicht negativ reagiert.

Auf die Berührung am Gesäß reagierte die JVA-Mitarbeiterin laut E. aber mit einer deutlichen Zurückweisung: „Ich will, dass Sie das lassen.“ Später folgten ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter und ein Disziplinarverfahren. Der Gefangene durfte seinen Haftraum für etwa zehn Tage nicht mehr verlassen. Offenbar noch am Tag des Vorfalls formulierte E. ein Entschuldigungsschreiben.

Neben dem angeblich tiefen Ausschnitt rechtfertigte er seine Tat auch mit einer komplizierten Kindheit beziehungsweise Jugend. Er habe wenige soziale Kontakte gehabt. Seit 2015 wurde E. mehrmals wegen Diebstahls verurteilt – in 26 Fällen. Die Gerichte verurteilten ihn auch wegen zahlreicher ÖPNV-Fahrten ohne gültiges Ticket. Zum Tatzeitpunkt hatte er nur wenige Tage einer knapp zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe im Gefängnis verbracht.

Ein „bestimmtes Frauenbild“

Die Staatsanwältin fand klare Worte für den Angeklagten: „Sie waren zwar geständig und haben sich entschuldigt, aber die Tat fand in einem sensiblen Bereich statt. Die Rechtfertigung ist in keinem Fall nachvollziehbar und spricht eher für ein bestimmtes Frauenbild.“

Amtsrichter Bittner folgte der Staatsanwaltschaft insoweit, dass er den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilte. In diese Strafe wurden allerdings zwei weitere „Schwarzfahrten“ und ein Urteil vom vergangenen Oktober mit einbezogen. Allein für die sexuelle Belästigung hatte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert.

In der Bewertung der Rechtfertigung wich Bittner jedoch ab. Er nannte das Geständnis, die vorgetragene Reue sowie das Entschuldigungsschreiben als Umstände, die zugunsten des Angeklagten sprächen, und fügte hinzu: „Das Dekolleté der Dame war auch zu berücksichtigen.“

Das Opfer musste während der Verhandlung nicht aussagen. Auf ihren Wunsch hatten Richter, Staatsanwältin und Verteidigung darauf verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.

*Namen geändert

Prozessbeginn nach mehrfacher Brandstiftung in einem Keller in Grünau

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Es gibt 5 Kommentare

Auch Richter können sexistische … Menschen sein! Dass sie allerdings GG Artikel 2 nicht mit Leben erfüllen können, sollte sie für ihren Beruf untauglich machen!

Wenn die Frau dem Beruf entsprechend unangemessen gekleidet war darf ihr Arbeitgeber das gern bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn nötig. Das ist ein ganz anderes Thema.

Dass der Angeklagte die Frau angefasst hat, ist eine andere Geschichte, er darf es nicht einfach, ob die Frau bis zum Hals verschnürt ist oder halb nackt vor ihm steht. Das sagt das Gesetz, Punkt. Ob man für eine einmalige, flüchtige Berührung vors Gericht muss oder eine deutliche Ansage ausreicht, das sieht warscheinlich jeder anders. Ich persönlich würd da das Gesetz wohl erst nach erfolglosen Eigenmaßnahmen bemühen, aber das kann jeder halten wie er will.

Ganz anders siehts bei dem Verhalten des Richters aus. Er kann doch in Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage (die er in dieser Position doch wohl haben dürfte) einem Opfer sexueller Übergriffe nicht eine anteilige Mitschuld aufgrund ihrer Kleidung geben. Bezieht er bei einer Vergewaltigung dann auch die Rocklänge des Opfers für die Höhe des Urteils ein? Dieser Richter sollte solche Fälle nicht mehr bearbeiten dürfen. Persönlich finde ich diesen Satz aus dem Mund des zuständigen Richters schlimmer als die Tat selbst.

Nun, ob eine Sozialarbeiterin, die zu einem in dem Falle männlichen Wesen gerufen wird, um ihn von seinen Selbstmordgedanken abzubringen, sich, entgegen ihres sonstigen Auftretens, in Sack und Asche hüllen muss, um seine neu erwachte Lebenslust nicht auf sich zu projizieren..
darum ging es wohl nicht, in diesem Prozess.

Es ging um den Angeklagten und dessen eigene, zu gewinnende Einsicht, dass ein körperlicher Übergriff auf andere Menschen von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird.

Und da zeugt die Aussage des Richters einfach vom seinem Unverständnis der Anklage.

Evolutionär bedingt, mag sich die erste Aufmerksamkeit vor einem reflektierendem Bewusstsein auf körperliche Merkmale richten, aber zur Sozialisierung für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft gehört das einschreitende verinnerlichte Wissen, nicht körperlich übergriffig werden zu dürfen.

Nicht nur in Köln.. und zum Karneval.

“Eigentlich ist es ganz simpel: … Nichts rechtfertigt einen sexuellen Übergriff.” Richtig!
“Eine Frau darf so wenig oder so viel Kleidung tragen, wie sie möchte.” In diesem Fall nicht unbedingt. Warum? Die Frau ist nicht privat sondern beruflich unterwegs. Ob ein tiefer Ausschnitt in der JVA angemessen ist darf bezweifelt werden.
Gab es eigentlich Zeugen für den Vorgang? Ist doch alles Video überwacht, oder?

…und fügte hinzu: „Das Dekolleté der Dame war auch zu berücksichtigen.“

Das hat allen Ernstes ein Richter gesagt? Unfassbar. Die Aussage allein ist doch wohl mehr als sexsistisch, hat so etwas eigentlich Konsequenzen?

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