Es ist ein durchaus überraschendes Urteil: Das Amtsgericht Leipzig hat einen Mann freigesprochen, der im September 2018 auf der Eisenbahnstraße einen Polizisten beleidigt und tätlich angegriffen haben soll. Der einzige Zeuge für diesen Vorwurf war der angeblich betroffene Polizist selbst. Ausschlaggebend für den Freispruch waren laut Richter vor allem Ungereimtheiten bei der Aussage des Beamten. Zudem rückt durch die Urteilsbegründung ein gelöschtes Handyvideo in den Fokus.

Beim Prozessauftakt vor zwei Tagen hatten sich insgesamt sechs Personen zu dem Geschehen geäußert. Im Kern stand jedoch die Aussage des Angeklagten gegen die Aussage des Polizisten. Letzterer hatte behauptet, dass der Angeklagte am Rande eines Polizeieinsatzes in der Eisenbahnstraße ein Gerangel mit ihm provoziert hätte. Zudem soll er ihn als „Wichser“ bezeichnet haben. Der Beschuldigte entgegnete, dass er den Beamten höchstens leicht berührt habe.Richter Friedrich erklärte heute, dass er den Angeklagten immer noch für verdächtig halte, aber „leichte Zweifel“ an der Schuld habe. Aus diesem Grund müsse er ihn freisprechen. Die Zweifel kämen vor allem von der Aussage des Polizisten.

Zweifel an den Erinnerungen des Polizisten

Dieser habe sich zwar an sämtliche Details des angeblichen Gerangels erinnern können, aber sonstige Details des Einsatzes kaum noch in Erinnerung gehabt. Zudem sei die Behauptung zweifelhaft, dass ihm dieser Vorfall besonders in Erinnerung geblieben wäre. Aus Sicht des Richters war das Geschehen im Vergleich zu vielen ähnlichen Einsätzen auf der Eisenbahnstraße „nicht so gravierend“.

Richter Friedrich begründete seine Entscheidung zudem mit einem Video, das der Angeklagte vom Geschehen aufgenommen hatte. Darin sei zu sehen, dass dieser sich „relativ ruhig“ verhalte. Das Besondere an dem Video: Die Polizei hatte das Handy kurz nach der angeblichen Tat beschlagnahmt. Als das Video vor Gericht gezeigt werden sollte, war es auf dem Handy zunächst nicht auffindbar. Der Angeklagte fand es schließlich bei den gelöschten Dateien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

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