Er „googelte“ nach Stichworten wie „Erstickungstod“, wurde mit Seil, Sturmhaube und Messer im Auto aufgegriffen – und nur wenige Tage später erwürgte er seine Online-Bekanntschaft Dorin V. (43) in deren Lindenauer Wohnung. Nun wurde Marcus W. wegen Mordes durch das Leipziger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte.

Warum musste die 43-jährige Marketing-Mitarbeiterin Dorin V. am 27. Dezember 2021 so brutal sterben? Für das Leipziger Landgericht war der Fall am Ende klar: „Sie haben aus massiv überhöhter Eigensucht gehandelt, Sie wollten die von Ihnen begehrte Frau keinem anderen überlassen“, wandte sich der Vorsitzende der Strafkammer, Hans Jagenlauf, am Donnerstagvormittag direkt in Richtung des Angeklagten. Marcus W. (40) wurde des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wechselhaftes Verhältnis seit Frühjahr 2021

Noch einmal fasste der Vorsitzende ausführlich das wechselhafte Verhältnis des Täters zu seinem späteren Opfer zusammen. Marcus W., ein gelernter Maler und Lackierer, lernte Dorin V. im Frühjahr 2021 über eine Dating-App kennen. Die kinderlose Brandenburgerin lebte seit einigen Jahren in Leipzig, arbeitete hier für ein Online-Portal. Seit dem Auseinanderbrechen ihrer letzten Partnerschaft wohnte sie allein in der Karl-Ferlemann-Straße in Lindenau, suchte nach einer neuen Beziehung.

Nur ein paar hundert Meter Luftlinie entfernt befand sich auch die Wohnung von Marcus W., der in Dorin V. schon nach dem ersten Treffen Ende April 2021 sofort die Frau seiner Träume sah. Sie selbst ging jedoch schon im Lauf des Sommers auf Distanz zu Marcus W., erbat sich mehr Freiräume, traf sich auch mit einem anderen Mann.

Das Verhältnis beider, das laut Strafkammer irgendwo zwischen Freundschaft und fester Beziehung schwebte, kühlte sich zunehmend ab – als Dorin V. ihrem Bekannten Anfang Dezember 2021 noch zum 40. Geburtstag gratulierte, war ihr Ton nur noch höflich, beinahe geschäftsmäßig.

Richter: „Ein Mann mit zwei Gesichtern“

Schon seit längerer Zeit hatte sich Marcus W. zunehmend in eine rasende Eifersucht und Wut hineingesteigert, die offenbar in Dorin V. projizierten Wünsche auf eine gemeinsame Zukunft erwiesen sich als illusorisch – zumal auch nach seiner Rückkehr von einer geplanten OP Mitte November kaum mehr etwas von ihr kam.

Marcus W. recherchierte den Namen des vermeintlichen Nebenbuhlers, schrieb dessen Ex-Partnerin bei Facebook, zerstach dem Mann die Autoreifen. Er stellte auch seiner Angebeteten nach, schickte ihr ein Geschenkpaket. Sie jedoch forderte ihn auf, ihren Wunsch nach Abstand zu akzeptieren.

Der Angeklagte sei ein Mann mit zwei Gesichtern, fasste denn auch der Kammervorsitzende das Ergebnis des Prozesses zusammen. Marcus W. könne, dies hatten Zeugen bestätigt, sympathisch sein, trete anderen gegenüber freundlich zugewandt und gebildet auf, zeige durchaus die Fähigkeit zur Empathie in Partnerschaften.

Aber: „Dieses Gesicht verlieren Sie, wenn eine Partnerschaft zu Ende geht“, bemerkte der Richter Richtung Anklagebank. Dann schlage Marcus W.s Verhalten schnell hin zu Eifersucht, Machtausübung und Stalking um – zu diesem Ergebnis war auch der psychiatrische Gutachter Peter Winckler gekommen, der mit Marcus W. in der Untersuchungshaft sprechen konnte. Trotz einer narzisstischen Problematik befand er ihn für voll schuldfähig.

Affekt oder Plan? Gericht legt sich eindeutig fest

Da sich Marcus W. von vornherein geständig zeigte und überdies die Spuren- und Indizienlage eindeutig war, hatte der Strafprozess vor allem die Frage zu klären, ob der Angeklagte nach einem vorgefassten Plan oder spontan handelte.

Er selbst hatte in einem tränenreichen Geständnis behauptet, Dorin V. mit dem Ziel einer letzten Aussprache am Abend des 27. Dezember 2021 besucht zu haben – sie habe ihn unerwartet beschimpft und gedemütigt, woraufhin er sich auf sie gestürzt und mit bloßen Händen erwürgt habe.

Diese Version einer Affekttat hielt das Gericht jedoch für klar widerlegt. Schon im Sommer befasste sich der 40-jährige Marcus W. demnach mit verschiedenen Tötungsweisen, recherchierte dazu intensiv im Netz, wollte auch mehr über die Notruffunktion einer Apple Watch herausfinden – jene Uhr, die er Dorin V. während der Tat brutal vom Handgelenk gerissen haben soll, um zu verhindern, dass sie Hilfe herbeiholen kann.

Nach Kenntnis der Ermittler schickte er nach der Tat noch beruhigende Textnachrichten an Freunde des Opfers mit dessen Handy.

Nur Tage zuvor hatte ihn die Polizei betrunken in seinem PKW aufgegriffen – mit Brennpaste, Seil, Messer, Klebeband, Terpentin und Sturmhaube. Marcus W. kam kurzzeitig wegen suizidaler Absichten in die Psychiatrie Altscherbitz.

Verteidigung prüft Rechtsmittel

Das Schwurgericht sah insgesamt ein planvolles und durchdachtes Vorgehen bei Marcus W. und folgte damit dem gestrigen Plädoyer von Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob. Die Verteidigung hatte dagegengehalten, dass sich ein heimtückischer Mord nicht belegen ließe, es gäbe zu viele Lücken und Spekulation.

Auch habe Marcus W. seine Wut allein auf den neuen Freund von Dorin V. projiziert. Rechtsanwalt Hagen Karisch wollte maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags. Er werde Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen, teilte er auf LZ-Nachfrage mit.

Die Möglichkeit, eine besondere Schwere der Schuld auszusprechen, sah das Gericht nicht – damit könnte Marcus W. nach 15 Jahren in Haft auf Bewährung freikommen. Dennoch sei es eine lange Zeit, in der er vor allem über die Frage nachdenken könne, ob er tatsächlich den Tod seines Opfers so sehr bedauere oder am Ende doch nur sich selbst, gab der Vorsitzende Richter dem Angeklagten zum Schluss mit auf den Weg.

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