40 Kilo synthetische Drogen, 20 Kilo Cannabis, Waffen, hunderttausende Euro Bargeld: Fast genau ein Jahr nach Aushebung eines Bunkers in der Zollikoferstraße sprach das Landgericht jetzt drei Angeklagte unter anderem wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in jeweils nicht geringer Menge schuldig. Nur ein Angeklagter muss tatsächlich in Haft, der mutmaßliche Drahtzieher des Drogenhandels gilt als untergetaucht.
In der Urteilsbegründung, die vergangenen Donnerstag im Leipziger Landgericht verlesen wurde, hieß es, es gäbe es zwar einige Indizien dafür, dass Shefki V. (30) und Enes I. (30) in Drogengeschäfte involviert waren. Nachweisbares Wissen um den Umfang der Rauschmittel und Drogen habe laut Vorsitzendem Richter Bernd Gicklhorn aber nur die Mitangeklagte Greta M. (20) gehabt.
Mutmaßlicher Drahtzieher flüchtig
Die junge Frau, die nach eigener Angabe ein Fernstudium abbrach, war zeitweise mit Imran O. liiert, der als eigentlicher Drahtzieher der Drogengeschäfte gilt. Nach Außervollzugsetzung seines Haftbefehls durch einen Ermittlungsrichter tauchte er ab – und ist für die Behörden heute unbekannten Aufenthalts.
Dabei war er es, der die Ermittlungen ungewollt ins Rollen brachte: Nachdem Imran O. am 12. Februar 2024 einen Ukrainer wegen angeblicher Schulden von 30.000 Euro mit einem Messer in der Konstantinstraße attackiert haben soll, suchte das Opfer die Hilfe der Polizei. Den herbeigerufenen Beamten gab der Betroffene den Hinweis, dass Imran O. ein Großdealer sei, der massenhaft Rauschgift in der nahen Zollikoferstraße lagere. O. wurde festgenommen.
Einsatzkräfte stießen im angegebenen Apartment tatsächlich auf Cannabis, Heroin, Kokain, Crystal und Amphetamine. Dazu kamen diverse Waffen und mehr als 200.000 Euro Bargeld. Die 20-jährige Greta M. hatte im Prozess über ihre Anwälte ein Geständnis abgelegt, wonach sie kurz vor Erstürmung der Räume durch die Polizei aus Liebe zu ihrem Freund beim hektischen Verpacken der Rauschmittel und der Spurenbeseitigung geholfen habe: „Ich war überfordert und ziemlich panisch“, hieß es in ihrer Erklärung.
Gericht sieht nur Beihilfe als erwiesen
Noch während das Taxi vor dem Haus eilig beladen wurde, hatten Polizisten den Wagen bereits im Visier, kurz darauf wurde er in der nahen Eisenbahnstraße gestoppt und die Drogen beschlagnahmt. Neben Greta M. hatten auch die Mitangeklagten Shefki V. (30) und Enes I. (30) zugegeben, dass sie bei der Räumung des Drogenbunkers unterstützt hätten. Gegen einen weiteren Angeklagten war das Verfahren abgetrennt worden.
Unterm Strich hielt das Gericht den ursprünglichen Vorwurf der Anklage, wonach es bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie illegalen Waffenbesitz gegeben habe, für nicht in vollem Umfang nachzuweisen.
Einmal Haft, zweimal Bewährung
Somit blieb es in Bezug auf die Drogen beim Tatbestand der Beihilfe. Greta M. bekam Jahr und zehn Monate auf Bewährung, sie muss sich einem Bewährungshelfer unterstellen und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wegen Reifeverzögerungen kam bei der 20-Jährigen das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Mildernd wurden ihr unter anderem das Geständnis und der innere Loyalitätskonflikt angerechnet, auch musste sich die junge Frau bisher nie vor Gericht verantworten. Andererseits wiege es schwer, dass es ihr gleichgültig gewesen sei, was „diese eine geringe Menge übersteigende Zahl an Drogen mit Konsumenten machen würde“, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstag.
Der Mitangeklagte Enes I. kam nach knapp einjähriger Untersuchungshaft auf freien Fuß, er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem soll der türkische Staatsbürger 200 Arbeitsstunden ableisten. Shefki V. (30) erhielt zwei Jahre und vier Monate, er stand zur Zeit seiner Festnahme bereits unter Bewährung. Weil die Kammer Fluchtgefahr bejahte, wurde für den Kosovaren weiterhin Haftfortdauer angeordnet.
Gegen die Urteile kann Revision eingelegt werden. Es blieb zunächst offen, ob es dazu kommt.
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