Es ist ein ungewöhnlicher und schockierender Fall: Weil sie sich zunächst geweigert haben soll, Personalien an verantwortliche Stellen herauszugeben, habe eine Schulsozialarbeiterin den fortgesetzten Missbrauch eines Mädchens durch dessen eigenen Vater ermöglicht. Dabei hätte laut Staatsanwaltschaft schon eher eingegriffen werden können. Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Frau seit Donnerstag, dem 26. Februar, der Prozess am Amtsgericht gemacht.
Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und zum Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Mit heftigen Vorwürfen sieht sich Schulsozialarbeiterin Marlene N. (Name geändert) an diesem Donnerstagmorgen im Leipziger Amtsgericht konfrontiert. Staatsanwältin Linda Ullmann legt der Leipzigerin, Anfang 30, einen Sachverhalt zur Last, wie ihn auch erfahrene Juristen nicht täglich auf dem Tisch haben.
Angeklagte soll auf Datenschutz beharrt haben
Laut Anklage soll Marlene N., seit einigen Jahren als Sozialarbeiterin an einem Gymnasium tätig, dort im August 2023 von der damals knapp 13 Jahre alten Carla S. (Name geändert) im Gespräch anvertraut worden sein, dass sie seit geraumer Zeit von ihrem leiblichen Vater sexuell missbraucht werde. Die brutalen Übergriffe fänden in der elterlichen Wohnung statt, während die Mutter rauchend auf dem Balkon stehe oder anderweitig die Augen vor der Realität verschließe.
Marlene N. habe auf die erschreckende Neuigkeit zwar umgehend reagiert und den Schulleiter eingeschaltet, der nach einer internen Beratung den Kinder- und Jugendnotdienst informierte. Bei einem Rückruf der Einrichtung am selben Tag sei Marlene N. dringend um Herausgabe der Personalien des mutmaßlichen Missbrauchsopfers ersucht worden, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Doch die Schulsozialarbeiterin habe die Preisgabe der Angaben über Carla S. überall strikt verweigert – wohl um das Vertrauensverhältnis zu der 13-jährigen Schülerin nicht zu gefährden, heißt es in der Anklageschrift. Selbst der überdeutliche Hinweis des Notdienstes am Telefon, dass das Kindeswohl über dem Datenschutz stehe, habe Marlene N. nicht zum Einlenken bewegt. Vorab soll die Frau einen Hilfeverein kontaktiert, auch diesen aber gebeten haben, der Sache nicht weiter nachzugehen.
Vater des Missbrauchsopfers sitzt rechtskräftig in Haft
Sollte es so gewesen sein, dann waren die Folgen jedenfalls fatal: Nur einen Tag später, an einem Samstag, kam es in der benannten Wohnung erneut zum Missbrauch des Mädchens durch den Vater, unter anderem in Form von Oralverkehr und Penetration. Ähnliche Taten gegen seine Tochter beging der Mann auch am Sonntag. Wenigstens all diese hätte Marlene N. den Vorwürfen nach verhindern können, hätte sie Carlas Personalien umgehend dem Sozialdienst übermittelt, heißt es.
Eine Inobhutnahme des Mädchens fand dann erst am Montag statt, nachdem Marlene N. die Identität ihrer Schülerin doch offengelegt hatte. Ihr Vater wurde festgenommen und 2024 am Landgericht Leipzig zu sechs Jahren und neun Monaten Strafvollzug verurteilt. Heute sitzt der Mann rechtskräftig hinter Gittern.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Soweit dürfte es bei Marlene N. im Falle eines Schuldspruchs nicht kommen. Doch zumindest die Grundsatzfrage, ab wann ein gut gemeinter Datenschutz ins Absurde geht, könnte auch hier im Raum stehen.
Das Schöffengericht schloss die Öffentlichkeit am Donnerstag direkt nach Anklageverlesung aus: Weil im Prozess sehr viele persönliche und intime Details aus dem Privatleben Beteiligter zur Sprache kämen, müsse das Informationsinteresse hier zurückstehen, führte der Vorsitzende Richter Marek Wessel zur Begründung an.
Das Schöffengericht hat derzeit noch einen weiteren Verhandlungstermin geplant.
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