Im Fall des von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in den vorzeitigen Ruhestand versetzen Generalbundesanwalt Harald Range meldete sich am Mittwoch, 5, August, auch Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) zu Wort. Auch ihn beschäftigt die Einflussnahme der Politik auf die Chefermittler in Bund und Land. Denn im Krisenfall kann auch der sächsische Justizminister von seinem externen Weisungsrecht Gebrauch machen. Aber das will Gemkow abschaffen.

Dem Bundesjustizminister steht – wie auch den Landesjustizministern gegenüber ihren Generalstaatsanwälten – nach der derzeitigen Rechtslage ein externes Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber dem Generalbundesanwalt zu, betont das sächsische Justizministerium dazu.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Ob das Vorgehen des Bundesjustizministers im konkreten Fall notwendig und richtig war, lässt sich ohne detaillierte Kenntnis des betroffenen Ermittlungsverfahrens nicht beurteilen. Bislang ist es geübte Praxis unter den Justizministern, von einem Weisungsrecht im Einzelfall grundsätzlich nicht, allenfalls aber in rechtlich umstrittenen Fällen Gebrauch zu machen. Selbst der Anschein einer politischen Einflussnahme muss in diesem Zusammenhang vermieden werden. – Der aktuelle Fall zeigt, wie sensibel das Thema juristisch und politisch ist. In Sachsen wird das externe Weisungsrecht im Einzelfall grundsätzlich nicht ausgeübt. Im sächsischen Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart worden, dass Sachsen sich im Bund für die Abschaffung einsetzt. Diese rechtspolitische Debatte werden wir in den kommenden Monaten führen müssen.“

Wobei eine ganze Reihe Kritiker Range bescheinigten, dass er durchaus anders hätte agieren können.

Seinen Rausschmiss hat er ja am Ende regelrecht provoziert, indem er sich die Einmischung der Politik verbat – und sich selbst als unpolitisch darstellte. Was er nicht ist. Auch ein Generalbundesanwalt bekleidet eine politische Wächterfunktion. Und bevor er agiert und ein Strafverfahren einleitet, ist er gut beraten, auch die verfassungsrechtliche Dimension der Anklage abzuwägen.

Was für ein Geschwafel sein Gerede über die “Unabhängigkeit der Justiz” war, hat am Donnerstag, 6. August, in der “Zeit” der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sehr eindrücklich dargelegt. “Zurück zur Inquisition” heißt sein Beitrag, in dem er erläutert, warum staatlich beaufsichtigte Staatsanwälte zu den Errungenschaften moderner Staatsgesetzgebung gehören. Und warum sie auch ein Ergebnis der 1848er Revolution ist.

Gerade weil sie dem Justizminister verantwortlich sind, hat die Bundesrepublik und haben die Bundesländer ein Korrektiv, um völlig aus dem Ruder gelaufene Verfahren zu stoppen und wieder aufzurollen.

Dass Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mit seinem Vorstoß gleichermaßen versucht, eine ganze Behörde aus der staatlichen und politischen Kontrolle zu manövrieren, passt sehr gut dazu. Während die verantwortlichen Politiker zögern und zaudern, spielen deutsche Beamte ihr eigenes Spiel, reden von Unabhängigkeit und meinen doch nur, dass ihnen die Kontrolle durch demokratisch legitimierte Gremien nur störend ist, geradezu lästig.

Dass die politischen Eliten sich das schon viel zu lange haben gefallen lassen, darauf ging Sascha Lobo am Mittwoch, 5. Juni, in seinem “Spiegel”-Beitrag “Das Schweigen der Merkel” ein. Das Problem sind unsere Eliten, die kneifen, wenn es um Verantwortungen, Entscheidungen und klare Positionen geht. Und in all den Dingen, die mit dem Bundesverfassungsschutz zu tun haben, kneift eben nicht nur die Bundesregierung – es kneifen tatsächlich all jene, die in der Bundesrepublik sonst gern den Mund auftun und Allmächtiges von sich geben, statt wirklich das zu tun, was sie vollmundig versprochen haben: vollumfassende Aufklärung.

Die hat der Bundesverfassungsschutz von Anfang an verweigert und verhindert.

Am 11. November 2011, einen Tag nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wurden die Schredder angeworfen und über 300 Aktenordner zu den rechtsterroristischen Netzwerken und den V-Männern in Thüringen vernichtet.

Dass Range diesen Versuch von Maaßen nicht abservierte, mit einer fadenscheinigen Begründung von “Landesverrat” gegen zwei Journalisten vorzugehen, das ist peinlich genug. Doch es spricht Bände. Denn es bestätigt eine Denkweise, die staatliche Behörden als unantastbar betrachtet, den Staat fast wie selbstverständlich über die demokratischen Grundwerte stellt. Und hinterher auch noch beleidigt ist, wenn ein schüchterner Justizminister andeutet, so gehe es nicht.

Eine Reform des Verfassungsschutzes, die ihren Namen verdient, ist überfällig. Dass Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen diese Reform nicht vollbringen kann, ist längst klar, seit er Anzeige wegen “Landesverrat” erstattet hat. Natürlich hat er Angst darum, dass die Vorgänge innerhalb seines “Staats im Staate” publik werden könnten. Statt alle die Fehler und Versäumnisse der vergangen Jahre aufzuarbeiten, werden die Ausspähaktionen ausgeweitet – ohne Sinn und Maß. Darauf hatte ja Netzpolitik.org hingewiesen.

Fast zeitgleich erzählte der “Spiegel” noch einmal die Geschichte der Aktion “Konfetti”, wie der Verfassungsschutz genau einen Tag nach dem Bekanntwerden der “NSU”-Zelle die Schredder anwarf und über 300 Akten zu rechtsextremistischen Vorgängen schredderte. Einige wenige konnten rekonstruiert werden.

Nein, es ist kein kluger Gedanke, den Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow jetzt forciert.

Er würde auch den Justizminister des Freistaats einer wichtigen Möglichkeit, im Notfall einzugreifen, berauben. Wenn er die Möglichkeiten des Weisungsrechts nicht nutzt, ist das in Ordnung. Das zeugt von Vertrauen in die Arbeit des Generalstaatsanwalts.

Aber nicht alle Instrumente, die der demokratische Rechtsstatt bereit hält, sind nur deshalb überflüssig, weil sie jahrelang nicht angewandt werden mussten. Sie werden erst wichtig, wenn dem demokratischen Rechtswesen Gefahr droht oder – wie im Fall Mollath in Bayern – ein Prozess eben doch mal aus dem Ruder gelaufen ist. Auch Richter sind nur Menschen und können sich irren. Das ist manchmal schwer zuzugeben, wenn man in so einer wichtigen und verantwortungsvollen Position sitzt.

Sachsen wäre gut beraten, das Instrument der Eingriffsmöglichkeit nicht abzuschaffen. Niemand weiß, mit was für verzwickten Fällen Sachsens Justiz in zehn oder zwanzig Jahren zu tun bekommt und in welche Zwickmühlen künftige Minister und Regierungen kommen.

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