Die offizielle Begründung der Stadt Leipzig zum silvesterlichen Versammlungsverbot in einem weiträumigen Gebiet rings ums Connewitzer Kreuz liest sich irgendwie dünn. Angesichts der durchaus fundamentalen Rechteeinschränkung, welche das Verbot beinhaltet, noch zu dünn und wenig konkret. Seit am heutigen Mittwoch, 30. Dezember, bekannt wurde, dass die Stadt und damit das Ordnungsamt mit Bürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) an der Spitze eine Allgemeinverfügung über jedwede Versammlung im Leipziger Süden erlassen hat, stapeln sich die Fragen. Die Polizeidirektion Leipzig antwortete am schnellsten.

Noch im vergangenen Jahr hatte es durch eine Art Gewaltaufruf gegen rund 50 Ziele in Leipzig im Vorfeld der Silvesternacht gehörig Rummel gegeben. Die Polizei hatte einen weiträumigen „Kontrollbereich“ eingerichtet und konnte so anlasslos bis ins Jahr 2015 hinein Personen im Leipziger Süden und weiteren Teilen der Stadt einer Personalienfeststellung unterziehen. Auch dies wurde vor allem von Linken und Grünen kritisiert, doch zu einem Versammlungsverbot, wie in diesem Jahr durch die Stadt Leipzig ausgesprochen, war es auch trotz der Gewaltandrohungen vorab nicht gekommen.

Vielleicht auch im Wissen, dass sich genau solche Gewalttäter wie am 12. Dezember ganz sicher mehrheitlich eher keiner Demonstration mit einem Anmelder und umgeben von einem Kordon Einsatzpolizisten anschließen. Oder mindestens beim ersten Anzeichen von Gewalt die Auflösung der Demonstration, Gewahrsamnahmen und Personalienkontrollen drohen.

Ebenso wenig gab es ein Versammlungsverbot vor dem 12. Dezember 2015, als sich 150 Rechtsextreme rings um Christian Worch, Alexander Kurth (beide „Die Rechte“) und Silvio Rösler (Offensive für Deutschland) gern noch länger durch den Leipziger Süden bewegen wollten. Keine der vor allem im Vorfeld des 12.12. unzähligen Hinweise auf massiven Ungemach von linksextremer Seite aus mehreren Städten hatten dazu geführt, eine Art Notstand zu bestätigen, welcher ein Versammlungsverbot zur Folge hätte.

Also einen Zustand akuter Gefahr, welcher ein Versammlungsverbot, in der jetzt vorliegenden „scharfen Form“ sogar unter Einschluss „jeglicher Art von Ersatzversammlungen unter freiem Himmel“, gerechtfertigt und vor den Gerichten Bestand gehabt hätte. Eher nein, wenn es ums Grundgesetz geht, kennen Richter im Falle einer Klage die Versammlungsfreiheit als überaus hohes Gut. Und erwarten sehr konkrete Begründungen.

Die Polizei spielt ab

Dass man nun jegliche Versammlungen bereits vorab und ohne vorliegende Anmeldungen solcher zu untersagen versucht, liegt dabei allein in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung – so die Polizeidirektion Leipzig auf L-IZ-Nachfrage.

In der Antwort auf die Frage nach einer konkreten Begründung zum Verbot heißt es seitens Polizeisprecherin Katharina Geyer heute: „Bei ihren Fragen muss ich sie bitten, sich an die Stadt Leipzig zu richten, da es allein in deren Zuständigkeitsbereich lag, die Allgemeinverfügung zu erlassen und auch zu begründen.“ Noch hat die Stadt Leipzig auf die Nachfragen zu den konkreten Begründungen dazu am heutigen Tag nicht geantwortet, bekannt ist also nur der indirekte Bezug auf den 12. Dezember und andere linksextreme Übergriffe in Leipzig in diesem Jahr. Die Vorgänge zu Silvester 2014/15 jedenfalls geben eine solche Verschärfung nicht her.

Ebenfalls interessant ist die Antwort auf die Frage nach den Erkenntnissen seitens der Polizei bezüglich eventueller Gewaltaufrufe im Vorfeld der Silvesternacht bis zum Verbot. So könne Geyer, Zeitpunkt heute 15 Uhr „ … zum aktuellen Stand nur sagen, dass uns keine Informationen zu Gewaltaufrufen im Netz bekannt sind.“ Derzeit erwarten die Beamten offenbar noch keine maßgeblich andere Situation als in den vergangenen Jahren, so jedenfalls der Tenor seit Tagen.

Nun spielt sie also direkt dahin zurück, woher die Entscheidung kam. In die Reihen der Politik.

Einsatz von Bengalfeuern in der Silvesternacht 2013/14 am Kreuz. Foto: L-IZ.de
Einsatz von Bengalfeuern in der Silvesternacht 2013/14 am Kreuz. Foto: L-IZ.de

Ein Verbot mit Wirkung?

Es wird aktuell nur immer deutlicher, dass noch relativ wenig direkte Substanz, aber umso mehr Befürchtungen im Schlepptau der Ereignisse rings um den 12. Dezember 2015 eine Rolle für die Entscheidung seitens der Stadt Leipzig spielen könnten. Trotz fehlender Gewalt-Aufrufe in Connewitz oder im Netz geisterte vorrangig in der Printausgabe der Leipziger Volkszeitung vom 28. Dezember die angenommene Zahl von bis zu 1.000 Gewaltbereiten herum, welche sich zu Silvester am Connewitzer Kreuz versammeln könnten. Nicht zufällig die Zahl, welche sich nach wochenlangen Mobilisierungen am 12. Dezember auf der Karl-Liebknecht-Straße manifestierte.

Unterlegt wurde diese einfache Herleitung als angebliche Information aus “Sicherheitskreisen“. Während Journalisten gern irgendetwas mutmaßen können, sollte die entsprechende Behörde, welche nun das Versammlungsverbot aussprach, solche Informationen über akute Gefährdungslagen auch vorliegen haben. Immerhin wendet sie sich gegen einen Grundgesetzartikel zugunsten einer scheinbaren Sicherheitserhöhung. Und zur Freude mancher, die bei jeder Gelegenheit nach mehr staatlicher Gewalt, mehr Repressionen und entschieden mehr Härte gegen diejenigen rufen, die nie sie selbst sind. Und die natürlich Silvester ordentlich zu Hause feiern.

Im Zentrum der heutigen Entscheidung bereits seit Tagen also Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal, welcher nun offenbar unter politischem Druck nach dem 12. Dezember alles zu tun bereit ist, um irgendwie für Ruhe in der südlichen Silvesternacht zu sorgen. Oder wenigstens Aktivität zeigen will. Und dabei mit einer erwartbar wirkungslosen Maßnahme zumindest gegenüber überzeugten Randalierern exakt auf das Gegenteil zusteuern könnte.

Daran, wie viele gewaltsuchende Menschen vor dem Verbot wirklich ans Kreuz kommen wollten, wird das Versammlungsverbot selbst nämlich nichts ändern.

Ein paar Ãœberlegungen am Schluss

Während sich natürlich auch die Stimmen mehren, die sich in der Hoffnung auf einen friedlichen Jahreswechsel über die Law-and-Order-Maßnahme freuen, stellt sich bei näherer Betrachtung auch die Frage, ob damit nicht eben jene Gewalttäter auch außerhalb Leipzigs angestachelt werden, welche sich schon am 12. Dezember im Kampf mit dem Staat wähnten und Polizeibeamte angriffen. Wenn man sie also als “Staatsfeinde” tituliert, wie nach dem 12. Dezember öfter geschehen, muss man auch in eben dieser Logik weiterdenken.

Und als solche haben sie nun eine repressive Maßnahme von eben jenem Staat geliefert bekommen, gegen die sie ihren Stellvertreterkrieg richten können. Treffen würde es im Falle dieser Logik erneut die Polizei, welche statt einer deeskalierenden Rolle im vergangenen Jahr nun das Versammlungsverbot am Silvesterabend auch durchsetzen muss.

Fraglich demnach auch, wie die Polizei die weitreichende Verfügung am Silvesterabend auslegen wird und was sie am 31. Dezember ab 23 Uhr vor Ort als Versammlung deklariert. Denn diese Einschätzung liegt damit allein bei ihr. Sie hat so zumindest theoretisch die Möglichkeit, auch Menschenansammlungen ohne vorherige Vorkommnisse aufzulösen. Ob sie dies tut und ob dass dann zu einer friedlichen Silvesternacht oder dem vermehrten Auftreten von Gewalt führt, wird abzuwarten sein.

Offen ist dabei vor allem, ob die Maßnahme nicht letztlich mehr Beamte bindet als nötig. Polizisten, welche in diesem Jahr vor den Asylbewerberheimen der Stadt durchaus gebraucht werden könnten.

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