Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat am Donnerstagvormittag gemeinsam mit Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) und Polizeipräsident Bernd Merbitz die Pilotphase für Kameras an Polizeiuniformen gestartet. Man lud zur Freiluftpressekonferenz, um die neuen Gerätschaften zu präsentieren. Zugleich wurde bekannt, dass Stadt und Land in der Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone einrichten wollen.

An den Anblick zahlreicher Polizeiautos dürften sich die Anwohner der Eisenbahnstraße mittlerweile gewöhnt haben. Immer wieder kommt es in der Gegend wegen Schlägereien, Messerstechereien und Schießereien zu Großeinsätzen der Polizei. Neben neun anderen Orten in Sachsen gilt ein Teilbereich der Eisenbahnstraße als Kriminalitätsschwerpunkt. Doch an diesem Donnerstagvormittag gab es für das Großaufgebot einen anderen Anlass. Das sächsische Innenministerium hatte zur Freiluft-Pressekonferenz auf dem Otto-Runki-Platz geladen, um ein neues Pilotprojekt vorzustellen: Körperkameras für Polizisten.

Alles, was in der lokalen und regionalen Sicherheitsarchitektur einen Namen hat, war zu diesem Termin angereist: Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke), Polizeipräsident Bernd Merbitz, der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), Landespolizeipräsident Jürgen Georgie sowie diverse Mitarbeiter der Leipziger Polizeidirektion.

Letztere waren mit den beiden Kameramodellen ausgestattet und sollten diese erklären sowie für Fotos zur Verfügung stehen. Doch bevor es so weit war, nutzte die anwesende Prominenz das Medieninteresse für eine Kampfansage an die Kriminalität in der Stadt.

Markus Ulbig, Burkhard Jung, Bernd Merbitz (v.r.n.l.). Foto: René Loch
Markus Ulbig, Burkhard Jung, Bernd Merbitz (v.r.n.l.). Foto: René Loch

Gemeinsam mit Jung, Rosenthal und Merbitz habe er sich zwei Stunden lang im Rathaus unterhalten, erzählte Ulbig. Nun möchte die Stadt einen Antrag stellen, in der Eisenbahnstraße eine sogenannte Waffenverbotszone einzurichten. Sollte das Innenministerium zustimmen – was als sicher gilt –, wäre es die erste dieser Art in Sachsen.

Im August 2017 hatte das sächsische Kabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen. Verbotszonen sollen dort eingerichtet werden können, wo es bei Straftaten wie Raub, Körperverletzung und Bedrohung sowie bei Sexualdelikten häufig zum Einsatz von Waffen kommt. Die Polizei dürfte dort verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Wahrscheinlich ab Anfang 2018 drohen somit Geldbußen bei Verstößen in der Eisenbahnstraße. Für private Sicherheitsdienste, Handwerker, Gastronomen und Anwohner soll es Ausnahmen geben.

Des Weiteren möchte das Innenministerium eine Prognosesoftware für Einbrüche testen. Diese soll Voraussagen darüber treffen, wo solche Straftaten zu erwarten sind. Ob die Software, welche Wahrscheinlichkeiten berechnet, dies kann, ist noch weitgehend offen. OBM Jung kündigte zudem an, dass das Ordnungsamt in den kommenden Jahren 45 neue Stellen erhalten soll und die Polizei eine Kooperation mit den Verkehrsbetrieben plant. Polizisten sollen demnächst häufiger in Straßenbahnen mitfahren.

Polizeisprecher Andreas Loepki (r.). Foto: René Loch
Polizeisprecher Andreas Loepki (r.). Foto: René Loch

Nachdem die geplanten Maßnahmen vorgestellt waren, präsentierte Polizeisprecher Andreas Loepki jene Geräte, die mit sofortiger Wirkung in den Testbetrieb gehen: die Bodycams, also die an den Uniformen befestigten Kameras. Davon existieren zwei Modelle, die sich vor allem hinsichtlich Aufnahmewinkel und -dauer unterscheiden. Im Schnitt können sie zehn Stunden lang aufzeichnen und halten Temperaturen von bis zu minus 10 beziehungsweise minus 20 Grad aus.

Innenminister Ulbig sagte, dass Bodycams schon in fast allen anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen seien und sich überall dort, wo die Testphasen abgeschlossen sind, etabliert hätten. Die Kameras sollen in Leipzig an vier Orten zum Einsatz kommen, die die Polizei als gefährlich einstuft: am Schwanenteich, vor dem Hauptbahnhof, am Allee-Center und eben in der Eisenbahnstraße. Auch in Dresden startet bald das Pilotprojekt. Beide Städte erhalten jeweils 24 Stück.

Bevor die Polizisten die Aufzeichnungen starten, müssen sie dies in der Regel ankündigen. In Wohnungen dürfen die Bodycams nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Sowohl zu Beginn der Aufzeichnung als auch im Zwei-Minuten-Takt geben die Kameras einen Ton von sich.

Die beiden Bodycam-Modelle. Foto: René Loch
Die beiden Bodycam-Modelle. Foto: René Loch

Laut Ulbig nimmt die Gewalt gegen Polizisten zu. Die Bodycams sollen die Beamten schützen, da sie abschrecken und zugleich gerichtsverwertbare Beweise aufzeichnen würden. Tatsächlich zeigt sich in der Statistik des Innenministeriums eine Zunahme der Fälle von 1.309 Gewalttaten gegen Polizisten im Jahr 2015 auf 1.462 im Jahr 2016. Dieser Anstieg ist jedoch fast ausschließlich im Bereich der sogenannten Widerstandshandlungen zu verzeichnen – von 972 auf 1.117. Damit ist beispielsweise schon eine leichte Abwehrhaltung bei Festnahmen oder anderen Maßnahmen gemeint. Die Zahl der gefährlichen Körperverletzungen hingegen ist im gleichen Zeitraum von 138 auf 118 gesunken.

Das Pilotprojekt ist auf zwölf Monate ausgelegt. Der Umfang musste wegen rechtlicher Bedenken seitens des sächsischen Datenschutzbeauftragten massiv reduziert werden. Die Einwände bezogen sich unter anderem auf den Einsatz bei Demonstrationen und Fußballspielen, eine Liveübertragung der Aufzeichnungen und die Ausdehnung auf weitere Orte. All das wird es zunächst nicht geben. Ein überarbeitetes Polizeigesetz könnte dafür jedoch die Voraussetzungen schaffen. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen bereits.

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Es gibt 2 Kommentare

Waffenverbotszone heißt doch nur: “Die Polizei dürfte dort verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen.” Da hängt der Frame etwas schräg, es sollte vielleicht Kontrollzone oder Verdachtszone heißen.

“Verbotszonen sollen dort eingerichtet werden können, wo es bei Straftaten wie Raub, Körperverletzung und Bedrohung sowie bei Sexualdelikten häufig zum Einsatz von Waffen kommt.”
Ok, dann ist es also z.B. einem Räuber verboten, bei der Ausübung seines ebenso verbotenen “Berufes” eine Waffe zu tragen (was er an anderer Stelle ja eigentlich auch nicht darf?!). Das klingt schon schräg.^^

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