LZ/Auszug aus Ausgabe 54Seit Frühjahr 2016 handelt ein Leipziger Verlag mit Nachdrucken nationalsozialistischer Hetzschriften (LZ berichtete in der November-Ausgabe 2016). Das Sortiment umfasst unter anderem Hitlers „Mein Kampf“, Werke des NS-Ideologen Alfred Rosenberg und antisemitische Kinderbücher. Wenngleich die Staatsanwaltschaft seit 2016 ermittelt, kann dessen Eigentümer sein Treiben unbehelligt fortsetzen.

Adrian Preißinger ist für die sächsische Justiz kein Unbekannter. Schon 2002 verurteilte das Dresdner Landgericht den Verleger wegen Volksverhetzung zu drei Jahren Haft. Für überregionales Aufsehen sorgte der Leipziger, als er im Mai 2016 den Vertrieb eines unkommentierten Nachdrucks von Adolf Hitlers Programmschrift „Mein Kampf“ ankündigte. Das Buch kann bis heute im Webshop von Preißingers Verlag „Der Schelm“ bestellt werden.

Erhältlich sind dort auch Werke mit Titeln wie „Die Geheimnisse der Weisen von Zion“, „Der Jude als Weltparasit“ oder „Judentum und Gaunertum“. Ein Geschäftspartner Preißingers ist Enrico Böhm. Der parteilose Stadtrat eröffnete jüngst seinen eigenen Versandhandel. Das Sortiment umfasst neben runenverzierten Geldbörsen und einem Flachmann mit Konterfei von SS-Mann Max Wünsche vier Ausgaben des Schelm-Verlags.

Kaum online gegangen, geriet Böhm in Konflikt mit dem Gesetz. Der vorbestrafte Ex-Leipziger NPD-Chef nennt im Impressum als Kontaktadresse ein Postfach. Das Telemediengesetz verlangt von kommerziellen Diensteanbietern aber die Benennung jener Adresse, an der sie niedergelassen sind. „Wir werden deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten“, teilte eine Sprecherin der Landesdirektion Sachsen auf LZ-Anfrage hin mit.

Preißingers Webshop beschäftigt schon seit Mai 2016 die Leipziger Behörden. „Wir führen seit Mai 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber des Verlages ‚Der Schelm‘ wegen der Tatvorwürfe der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz“, führt Staatsanwältin Jana Friedrich aus. „Der Internetauftritt des Verlags und das Bewerben des unveränderten Nachdruckes des Buches ‚Mein Kampf‘ waren dabei Ausgangspunkt. Zwischenzeitlich sind auch weitere, auf dem Internetauftritt des Verlages angebotene Werke Gegenstand der Ermittlungen.“

Preißinger hält sein Geschäftsmodell für legal. In seinem Webshop betont der Neonazi gebetsmühlenhaft, die Nachdrucke würden der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und der historischen Dokumentation dienen. Vorsorglich kennzeichnet der Verleger die Einbände seiner Publikationen als „Wissenschaftlicher Quellentext“. Dass die Maßnahmen genügen, um von der sogenannten „Sozialadäquanzklausel“ zu profitieren, darf zumindest angezweifelt werden. Den Neuveröffentlichungen fehlt jedenfalls jegliche wissenschaftlich-kritische Einordnung des Inhalts.

Zwar erklärte der Bundesgerichtshof den Vertrieb antiquarischer Ausgaben von „Mein Kampf“ in einer Entscheidung aus dem Jahr 1979 für legal. Allerdings beschäftigten sich die Karlsruher Richter seinerzeit nicht mit der Frage, ob die Verbreitung des Werks gegen den Volksverhetzungsparagraphen verstoßen könnte. Der BGH stellte in der umstrittenen Entscheidung lediglich fest, bei dem Buch handele es sich nicht um ein Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB. Ob die Richter heute noch an der damaligen Rechtsprechung festhalten würden, ist ungewiss. Anders als im angelsächsischen Common Law sind ältere Urteile für deutsche Gerichte nicht bindend.

Ärger mit der Justiz blüht Preißinger in jedem Fall. Der Verleger bewirbt in seinem Webshop Werke, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) längst indiziert worden sind. Bei Verstößen droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Offen bleibt, warum die hiesigen Behörden den Webshop nicht längst aus dem Verkehr ziehen konnten. Friedrich verweigert hierzu jegliche Auskunft und verweist auf das schwebende Verfahren. Am Klingelschild der Wohnung, die im Impressum des Shops genannt wird, findet sich kein Hinweis auf den Schelm-Verlag oder Preißinger.

Anscheinend nutzt der Verleger die Leipziger Anschrift eines rechten Publizisten als Postadresse. Die angegebene Faxnummer lässt auf einen Anschluss im brandenburgischen Lübbenau schließen. Angesichts der Verschleierungsmaßnahmen drängt sich der Eindruck auf, als sei Preißinger womöglich doch nicht zur Gänze von der Legalität seines Geschäftsmodells überzeugt.

Bemerkenswert ist angesichts der schieren Fülle an antisemitischer und nationalsozialistischer Literatur in seinem Verlagsprogramm, dass die Bundesprüfstelle bisher nur fünf seiner Veröffentlichungen indiziert hat. „Die Bundesprüfstelle wird zur Durchführung eines Indizierungsverfahrens nicht von Amts wegen tätig“, erläutert die Vorsitzende Martina Hannak. „Ein Verfahren kann auf zwei Wegen zustande kommen. Durch den Antrag einer Stelle, die durch das Jugendschutzgesetz hierzu besonders ermächtigt worden ist oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.“

Die Leipziger Staatsanwälte hätten also unlängst die Indizierung des Verlagsprogramms und des Webshops anregen können. Allerdings scheint bei den Strafverfolgern das Gespür für den Jugendschutz bislang nicht sonderlich ausgeprägt zu sein.

Dies erscheint umso erstaunlicher, als dass das Problem der Behörde seit Längerem bekannt ist. „Die öffentliche Präsentation der indizierten Bücher auf der Internetseite des Schelm Verlages wurde seitens der Stadt Leipzig bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Anzeige gebracht“, berichtet Berit Lahm von der kommunalen Fachstelle für Extremismus und Gewaltprävention. Die Fachreferentin kündigte gegenüber der LEIPZIGER ZEITUNG an, nun ihrerseits einen Antrag an die Bundesprüfstelle richten zu wollen.

Antisemitische Hetzschriften aus Leipzig: Ein Schelm

Ein Schelm

Leipziger Zeitung Nr. 54, seit Freitag, 27.04.2018 im Handel: Schärfere Polizeigesetze ersetzen keinen aufrechten Gang

Leipziger Zeitung Nr. 54: Schärfere Polizeigesetze ersetzen keinen aufrechten Gang

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