Bereits im November 2016 und danach fortlaufend hat die Leipziger Zeitung (LZ) über die Aktivitäten des rechtsradikalen Verlages „Der Schelm“ berichtet. Im Dezember 2020 folgte nach Jahren des Stillstandes bei den örtlichen Ermittlungsbehörden eine Razzia beim ehemaligen NPD-Stadtrat Enrico B. und in einer offenbar ihm zugeordneten Lagerhalle. Am gestrigen 1. Juni 2022 ging erstmals die Bundesanwaltschaft gegen den „Schelm“ als „kriminelle Vereinigung“ vor und ließ den Verdächtigen Matthias B. festnehmen. Heute folgte eine weitere Festnahme. Erneut im Visier der Behörden: Enrico B. aus Leipzig.

„Der Beschuldigte ist der Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung dringend verdächtig“, heißt es in der knappen Begründung der Bundesanwaltschaft zur heutigen Festnahme. Spätestens ab August 2018 soll er, wie auch Matthias B., via „Schelm“ nationalsozialistische und antisemitische Ideologie verbreitet haben, strafbar als Volksverhetzung.

Zur konkreten Rolle des ehemaligen Stadtrates heißt es, wie bereits 2020 vermutet, weiter: „Enrico B. war insbesondere für die Lagerung und den Versand der Schriften verantwortlich. Für die Vereinigung mietete er Lagerräume an und hielt dort mehrere tausend im Ausland gedruckter Bücher mit strafrechtlich relevanten Inhalten vorrätig.“

Die Ironie der Geschichte

Zur vorläufigen Festnahme selbst gibt die Bundesanwaltschaft an, man habe „den deutschen Staatsangehörigen Enrico B. vorläufig durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen in Leipzig festnehmen lassen.“ Damit nahmen heute Beamte von jenem Landeskriminalamt Enrico B. in Gewahrsam, zu dem B. als Zeuge und Geschädigter einer Gewaltstraftat in den letzten Jahren eine regelrechte Zuarbeiterschaft aufgebaut hat.

Parallel zu seiner offenkundigen Beteiligung an den Vertriebsstrukturen des mutmaßlich bis heute durch den Neonazi Adrian Preißinger verantworteten Verlages „Der Schelm“ trat Enrico B. als einer der eifrigsten Belastungszeugen und Nebenkläger im Fall „Lina E.“ auf.

Bei seiner Aussage im noch laufenden Verfahren 2021 vor dem Staatsschutzsenat in Dresden war aufgefallen, dass B. eine eigene Ermittlungstheorie rings um einen Überfall mutmaßlich linker Täter auf sich vor seiner Haustür aufgebaut und diese proaktiv den LKA-Ermittlern der „Soko LinX“ zugearbeitet hatte. Wie im Fall „Lina E.“ bringt nun die Bundesanwaltschaft auch gegen den „Schelm“ und damit gegen den Zeugen B. den umstrittenen Paragraf 129 wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ in Stellung.

Und die Möglichkeit, dass der bereits 16-fach vorbestrafte Enrico B. dieses Mal einer Haft im Untersuchungsgefängnis nicht entgehen könnte, ist seit heute gewachsen.

In einer weiteren Mitteilung verkündete die Bundesanwaltschaft, der „Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (2. Juni 2022) den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen Matthias B. in Vollzug gesetzt.“ Zwar wies die Bundesanwaltschaft Enrico B. heute keine herausgehobene Stellung, wie Matthias B. zu. Doch dieser bleibt damit vorerst in Untersuchungshaft. Das gleiche könnte nun auch Enrico B. blühen.

Ob er seinen Weg zum Ermittlungsrichter des Bundes mit dem Helikopter antreten musste, ist unbekannt.

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