Es sind nun mal Coronazeiten, Shutdown bis 30. November und so musste auch die Pressekonferenz zum morgigen Einsatzgeschehen rings um die „Querdenken“-Demonstration in Leipzig heute in einer Online-Schalte abgehalten werden. Trotz mancher Tonstörungen waren alle Ansagen vonseiten der Polizei und Stadtverwaltung verständlich und überdies sehr deutlich. Man ist offenbar sehr gewillt, am 7. November 2020 den nötigen Corona- und Bevölkerungsschutz mit dem Versammlungsrecht in Einklang zu bringen. Und Verstöße auch klar zu sanktionieren.

Die Eröffnung um 11:15 Uhr an diesem 6. November 2020 machte Ordnungsdezernent Heiko Rosenthal mit seinen Erläuterungen der Auflagen, welche der „Querdenken“-Anmelder am gestrigen Tage bekommen hatte. Immer unter Verweis auf die bereits laufenden Widersprüche durch diesen am Verwaltungsgericht Leipzig. „Wir haben sieben Gegenproteste und fünf weitere Versammlungen morgen im Stadtgebiet Leipzig, doch die größte Herausforderung ist natürlich eine Versammlungsanmeldung mit 20.000 Versammlungsteilnehmern“.

Darunter bereits am heutigen Freitag eine Kölner „Querdenken“-Kundgebung ab 19:30 Uhr auf Leipzigs Marktplatz und am Samstag neben der „Platznehmen“-Kundgebung auf dem Augustusplatz eine weitere mit dem islamfeindlichen Redner Michael Stürzenberger ebenfalls auf dem Leipziger Markt.

Bei allen Versammlungen müssten, so Rosenthal, „Abstände gewährleistet sein, es ist ein Mundschutz zu tragen und Aufzüge sind in der Corona-Schutzverordnung untersagt“.

Ihre Versammlung hatte die „Querdenken“-Bewegung auf dem Augustusplatz durchführen wollen, doch die Stadt hat einen Ausweich auf die Parkplätze der Leipziger Messe verfügt. Und Rosenthal rechnete noch einmal die Überlegungen der Stadt zum Bescheid vor: Sechs Quadratmeter bedarf es aus Sicht der Stadtverwaltung pro Person aufgrund der Schutzverordnungen als nötigen Abstand, um eine Versammlung regelkonform durchzuführen.

Also „120.000 Quadratmeter gesamt“ bei 20.000 Teilnehmer/-innen so der Ordnungsbürgermeister. Eingedenk der Tatsache, dass es noch mehr werden könnten, wird es im Leipziger Zentrum dafür schlicht zu eng.

„Eine solche Fläche steht in der Leipziger Innenstadt nicht zur Verfügung“, zumal man den gesamten normalen Verkehr und weitere Menschen im Zentrum bedenken müsse. Rosenthal weiter: „Wir haben mittlerweile einen Widerspruch und ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht vorliegen. Wir sind jedoch überzeugt, dass unsere Beschränkung der Versammlung auf das Gelände an der Leipziger Messe standhält.“

Wissen wird man das wohl erst am Samstagmorgen, den 7. November 2020 oder in der Nacht auf Samstag, doch eine andere Lösung scheint kaum plausibel – will man Versammlungsrecht und den Schutz der Leipziger Bevölkerung irgendwie in Übereinstimmung bringen.

Angesichts der zunehmend radikaler werdenden Teilnehmer/-innen bei „Querdenken“ und ihrer bereits in München (Gottesdienst statt Versammlung) und Dresden (600 Befreiungsatteste bei 3.000 Teilnehmerinnen) am letzten Wochenende gezeigten „Ausweichlösungen“, stand heute schnell die Frage im Raum, was geschähe, wenn sich die Demonstranten vielleicht trotz Gerichtsbeschluss nicht an den Platz an der Messe halten würden und in die Innenstadt kämen.

Dazu gab es seitens der Einsatzleitung ein paar Hinweise auf die eingesetzten Mittel und Beamten. So würde man laut Einsatzleiter Frank Gurke verstärkt Videotechnik zum Einsatz bringen, man habe polizeiliche Unterstützung unter anderem aus NRW, Niedersachsen, Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Auf die Frage hin, ob es denn auch „Wasserwerfer oder gar Straßensperren“ geben würde, antwortete Gurke, „zur vorhandenen Sondertechnik morgen gehören natürlich auch Wasserwerfer. Wir setzen aber klar auf Deeskalation und den kommunikativen Ansatz.“ Im Zweifel dürfte die Polizei hier jedoch zu stärkeren Mitteln greifen, denn Aufzüge sind laut Corona-Schutzverordnungen in Sachsen ebenfalls verboten.

Dies betrifft also nicht nur den im ersten Bescheid der Stadt untersagten „Gang über den Ring“, mit welchem der Versammlungsanmelder Nils Wehner seine Versammlung im Vorfeld auf eine Art historische Ebene mit 1989 zu stellen versucht hatte. Sondern eben auch die Versuche, in die Leipziger Innenstadt vorzudringen, sollten die „Querdenker“ mit dem Versammlungsplatz an der Messe partout nicht einverstanden sein und ihren Willen mit passiver Gewalt durch Masse durchzusetzen suchen.

Anreise und Beherbergung

Das zuletzt ebenfalls stark debattierte Thema Anreiseregeln und Unterbringungen folgte auf dem Fuße. „Private Busreisen in gecharterten Bussen sind untersagt und sind aus unserer Sicht nicht zulässig“, so Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. Damit war der Status der Demonstrationsteilnehmer/-innen aus Sicht der Stadt fixiert, sie sind somit bei Anreisen mit u. a. „Honk for Hope“ (Kaden Reisen) Touristen gleichgestellt. Die Durchsetzungsfrage an die Polizei war die logische Folge.

Dazu kündigte Frank Gurke Einsätze auf den umliegenden Autobahnen und Fernverkehrsstraßen Leipzigs an. Man habe das im Blick, so Gurke und die „Buskontrollen finden auf den Bundesautobahnen durch die Polizei Sachsen statt.“ Die Frage, ob die Reisenden dann sogar zum Umkehren aufgefordert würden oder lediglich Bußgelder verhängt würden, ließ Gurke vorerst offen.

Eine ähnliche Regelung gebe es aus Sicht der Stadt Leipzig auch für die Hotels, so der Ordnungsbürgermeister weiter. „Hier gibt es eine klare Haltung der Stadt, dass eine Unterbringung von Demonstrationsteilnehmern eine missbräuchliche Unterwanderung der Corona-Schutzbestimmungen des Landes Sachsen darstellt.“ Dies würde man mit Kontrollen auch verfolgen, gegebenenfalls werden bei Verstößen auch hier Bußgelder fällig, so Rosenthal.

Zur teilweise abweichenden Meinung des Freistaates in dieser Sache kündigte Rosenthal eine weitere Pressemitteilung und ein Statement aus der Landesebene an.

Maskenpflicht, Abstand und Selbst- und Bevölkerungsschutz

Auch mit den sogenannten „Attesten“, wie sie in Dresden am 31. Oktober 2020 mit 600 Stück bei 3.000 Teilnehmer/-innen ein bedeutendes Thema wurden, hat sich die Polizeidirektion Leipzig im Vorfeld der Versammlung der „Querdenker“ befasst.

„Wir werden die Maskenbefreiungs-Atteste, welche gemeinsam mit dem Personalausweis vorzulegen sind, einer Plausibilitätsprüfung unterziehen. Bei einem Anfangsverdacht einer Fälschung werden wir dem nachgehen, es handelt sich dabei immerhin um eine mögliche Straftat der Urkundenfälschung“, so Frank Gurke, Einsatzleiter Polizei Leipzig.

Im Nachgang an den Einsatz in Dresden hatte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar eine eingehende Befassung mit diesem Thema angekündigt, da so offenbar „Querdenken“-Anhänger die Maskenpflicht zu umgehen suchen. Hinzu kommt immerhin auch eine Erhöhung der Einsatzgefahren für die Polizeibeamten selbst, Leipzigs Polizeipräsident Thorsten Schultze wies auch darauf heute hin und betonte, dass auch darauf ein klarer Augenmerk der Polizeiführung liege.

In München hatte Anmelder und Rechtsanwalt Markus Haintz bereits die zweite Stufe der Vorhaben der „Querdenker“ gezündet, indem er für seine Versammlung am 1. November auf der Theresienwiese statt eines Hygieneschutzkonzeptes seinen Kundgebungszweck als gegen die Maskenpflicht, für Umarmungen und gemeinsames Tanzen ausgerichtet hatte – und dies vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof abschließend in Güterabwägung mit dem Gesundheitsschutz untersagt bekam.

Was Heiko Rosenthal noch einmal zu einer klaren Zuweisung der Verantwortung auch an den Versammlungsleiter Nils Wehner für den 7. November 2020 in Leipzig brachte. „Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, die Maskenpflicht und Abstände durchzusetzen.“

Und in der abschließenden Ansage endete: „Wir haben in der Vergangenheit auch schon gezeigt, dass eine Nichteinhaltung auch zur Auflösung der Versammlung führen kann.“

Eine Stadt wehrt sich. Nun wird die Frage sein, ob die Verwaltungsgerichte den Schutz der Leipziger Bevölkerung unter dem Recht einer Versammlung auf dem Augustusplatz mit unkalkulierbarem Ausgang ordnen. Denn auch das wurde neben den Infektionsrisiken heute klar: es gibt auf beiden „Seiten“ in den extremen Lagern längst erste Aufrufe zu Gewalt.

Auch dies könnte sich dann deutlich rascher entzünden, steht am 7. November ab 13 Uhr eine noch unbekannte Masse von „Querdenkern“ auf dem Augustusplatz und versucht womöglich ab 16 Uhr den Gang über den Ring zu erzwingen.

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