Demonstrieren in Corona-Zeiten: „Querdenken“ Dresden untersagt

Es war zu erwarten, auch wenn „Querdenken“-Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz erneut wie am 05.12.2020 in Bremen versuchen würden, mutmaßlich erfolglos das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte erstmals die für Samstag, 12. Dezember beworbene „Querdenken“-Demonstration in Dresden untersagt, Sperrzonen rings um die Cockerwiese wurden errichtet. Hauptargument dafür sind die längst belegte Übersterblichkeit bei SARS-Cov-2-Erkrankungen, das übliche auflagenwidrige Verhalten von „Querdenkern“ auf ihren Demonstrationen und die extreme Pandemielage in Sachsen. Doch längst geht es um mehr als Demonstrationsverbote.