Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 41-jährige Deutsche Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – erhoben. Der Beschuldigten liegt versuchte Anstiftung zum Mord zur Last.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Februar 2021 von ihrer Wohnung in Dresden auf einer Darknet-Seite des Internets, auf welcher insbesondere die gezielte Tötung von Menschen gegen Entgelt als Dienstleistung angeboten wird, die innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung auszuführende Tötung der neuen Lebensgefährtin ihres getrenntlebenden Ehemanns – einer 23-jährigen Deutschen – beauftragt zu haben.

Die bislang unbekannten Betreiber der Darknet-Seite bestätigten den Auftrag und teilten der Beschuldigten die Höhe des Entgelts mit. Im Zuge weiterer Vertragsverhandlungen einigte man sich auf die Zahlung von 0,2 Bitcoin, die die Beschuldigte Ende Februar 2021 an die Betreiber der Darknet-Seite transferiert haben soll. Weiterhin soll die Beschuldigte konkrete Informationen zur sicheren Identifizierung der zu tötenden 23-jährigen an die Betreiber der Darknet-Seite übermittelt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte aus Eifersucht, Neid und Wut auf die neue Lebensgefährtin handelte. Entgegen der Vorstellung der Beschuldigten kam es bislang nicht zur Ausführung der beauftragten Tötung.

Die Beschuldigte wurde am 26.02.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.02.2021 Haftbefehl gegen die Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie ist bislang nicht vorbestraft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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