Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 63-jährige Deutsche und einen 59-jährigen Deutschen Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt ein Verstoß gegen das Vereinigungsverbot zur Last.

Der 63-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen der Vereinigung „Geeinte Völker und Stämme“, die am 14. Februar 2020 durch Verfügung des Bundesministers des Innern verboten und aufgelöst worden war, eine führende Rolle eingenommen und sich auch nach der am 21. April 2020 eingetretenen Rechtskraft der Verbotsverfügung über einen nicht unerheblichen Zeitraum umfangreich weiter betätigt zu haben.

Die Beschuldigte soll dabei in führender Rolle an der Umsetzung der Ziele der verbotenen Vereinigung mitgewirkt haben, um unter Negierung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu errichten.

Der 59-jährige Beschuldigte soll sich auch nach Rechtskraft der Verbotsverfügung noch aktiv als Mitglied der Vereinigung betätigt haben.

Die Beschuldigten sind bereits vorbestraft und haben zum Sachverhalt keine Angaben gemacht. Sie befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt

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