Am kommenden Montag, 1. Februar 2016, will das fremdenfeindliche Bündnis Legida in Leipzig wieder aufmarschieren. Dafür will die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig den westlichen Ring vom Promenaden Hauptbahnhof bis zum Neuen Rathaus absperren, um so auch die Anreise der Teilnehmer an der Legida-Veranstaltung zu schützen. Gleichzeitig will die Versammlungsbehörde die Mahnwachen und Demonstrationen der Vereine und Initiativen, die sich für ein weltoffenes Leipzig einsetzen, einschränken und zeitlich in die Nachtstunden verlegen.

Davon betroffen sind die Demonstration des Aktionsnetzwerkes “Leipzig nimmt Platz” vom Augustusplatz zum Richard-Wagner-Platz, die Demonstration der Initiative “Weltoffenes Gohlis” vom Nordplatz zum Richard-Wagner-Platz und die Mahnwache am Stolperstein für Familie Frankenthal am Dittrichring.

Wenn es bei den Entscheidungen der Versammlungsbehörde bleibt, wird auch der freie Zugang zum Friedensgebet in der Thomaskirche und zum Gemeindehaus der Thomaskirche im Dittrichring 12 (Konfirmandenelternabend) versperrt sein. Damit wird nicht  nur das Grundrecht auf freie Religionsausübung in erheblicher Weise verletzt. Die Versammlungsbehörde lässt eine Organisation an der Thomaskirche vorbeilaufen, deren Repräsentanten am 11. Januar 2016 offen zur Gewalt aufgerufen haben: “Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.”.

Wir fordern die Versammlungsbehörde und die Repräsentanten der Stadt Leipzig auf, die Durchführung der von uns angemeldeten Veranstaltungen und den freien Zugang zur Thomaskirche zu gewährleisten. Die uns bis jetzt vorliegenden Auflagenbescheide sind inakzeptabel und entsprechen in keiner Weise den Ergebnissen in den Kooperationsgesprächen. Damit missachtet die Versammlungsbehörde die von uns immer gezeigte Kompromissbereitschaft.

Irena Rudolph-Kokot, Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz”
Frank Kimmerle, Erich-Zeigner-Haus e.V.
Erik Wolf, DGB Region Leipzig-Nordsachsen
Bernd Günther, DGB Stadtverband Leipzig
Christian Wolff, Initiative “Willkommen in Leipzig – eine weltoffene Stadt der Vielfalt”
Britta Taddiken, Pfarrerin an der Thomaskirche

Es gibt 6 Kommentare

Auf Grundlage des von Ihnen benannten Artikel Art. 8 Abs. 1 und 2 Grundgesetz, lesen Sie sich doch bitte den l-iz.de Artikel noch einmal.

Finde den Fehler!!!

“Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.”
(Art. 8 Abs. 1 und 2 Grundgesetz)

Richtig – meine Fragen waren allerdings eher hypotetisch gemeint, wobei mich nun Deine Antwort auf meine dritte der Fragen wirklich interessiert.
Für die Beantwortung dieser, hätte ich konsequenter am Kreativitätstraining teilnehmen müssen 😉

Der oberste Dienstherr des Ordnungsamtes, und auch des OBM!, ist der Stadtrat. Das hat die Verwaltung aber offensichtlich immer noch nicht kapiert. Wie sonst kann es sein, dass der Stadtrat immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt wird und die Stadträte des öfteren Informationen nur durch diverse offizielle Anfragen bekommen?

Wer ist der Dienstherr des Ordnungsamtes?
In wessen Auftrag/Interesse arbeitet dieses?
Und mit welchem Ziel?

Verkommene, verlogene Politik, durch und durch.

Sehr seltsame Vorgehensweise des Ordnungsamtes.
Hoffentlich besinnen sie sich noch.

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