Die Integration von geflüchteten Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt stellt eine große Herausforderung dar. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu im online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. Für tiefergehende Informationen oder Fragen steht der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort zur Verfügung.

Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben. Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.“

Unter dem Link www.arbeitsagentur.de → Unternehmen → Arbeitskräftebedarf → Beschäftigung → Geflüchtete Menschen sind Informationen zu finden, wie

  • unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist
  • was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder
  • welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.

Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, beispielsweise was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.

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