Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (17. März 2016) im Landtag deutlich gemacht, dass dem Naturschutz im Freistaat Sachsen eine große Bedeutung zukommt. „Der Naturschutz ist für die Staatsregierung kein Hobby, wie die Grünen glauben machen wollen“, sagte der Minister. „Wir wissen um die Aufgaben, die in den kommenden Jahren anstehen, und wir gehen diese gewissenhaft an. Das Budget für den Naturschutz steigt, der Naturschutz steht alles andere als vor dem Aus.“ In der aktuellen Förderperiode bis 2020 ist mit 200 Millionen Euro so viel Geld wie noch nie für die Unterstützung des Naturschutzes vorgesehen. In der vorangegangenen Förderperiode waren es 140 Millionen Euro und von 2000 bis 2006 120 Millionen Euro.

Der Naturschutz in Sachsen steht auf mehreren Säulen. Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes werden über die Richtlinie „Natürliches Erbe“ gefördert. Die Richtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ ermöglicht die Unterstützung flächenbezogener Maßnahmen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Fördermittel für die naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung gibt es über die Richtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz“.

„Dass wir dabei auf dem richtigen Weg sind, zeigen die aktuellen Zahlen“, so Schmidt. „Für Vorhaben des Biotop- und Artenschutzes, der naturschutzgerechten Nutzung von Landwirtschaftsflächen sowie der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit haben wir 2015 17,4 Millionen Euro ausgezahlt. Bewilligt wurden in der aktuellen Förderperiode bislang 130 Vorhaben mit einem Mittelvolumen von 7,3 Millionen Euro. Hinzu kommen noch mehr als 500 bewilligte Förderanträge zur Wolfsprävention“. Der Minister machte deutlich, dass die flächenbezogene Förderung in Sachsen in den vergangenen zwei Jahren trotz des Wechsels zwischen zwei Förderperioden nahtlos fortgesetzt wurde.

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten hierbei Förderung unter anderem für die naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur, für die Anlage von Blühflächen und Brachen und für die Pflege von Grünlandbiotopen. Diese Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden gut angenommen. Mehr als 2 800 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften insgesamt 93.500 Hektar naturschutzkonform- und umweltschonend. Auf 24.000 Hektar wenden die Betriebe unter anderem umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus an. Im Rahmen des Greening wurden im vergangenen Jahr auf rund 50.000 Hektar bodenschonende Zwischenfrüchte und Untersaaten und auf rund 15.500 Hektar stickstoffbindende Kulturen angebaut. Rund 2 800 landwirtschaftliche Betriebe erhalten am 30. März vom Freistaat Sachsen Fördermittel für die freiwillige Teilnahme am Agrarumwelt- und Klimaprogramm im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 28 Millionen Euro.

Schmidt wies erneut auf das zinsgünstige Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank zur Vorfinanzierung bewilligter Naturschutzmaßnahmen hin. „Mit diesem Darlehen unterstützen wir seit dem Jahr 2013 Verbände, Vereine und Stiftungen bei ihrer wichtigen Arbeit für den Naturschutz“, sagte Schmidt. „Das Darlehen ermöglicht den Naturschützern die Zwischenfinanzierung ihrer Projekte, wenn sie vor Erhalt der Förderung erst einmal in Vorleistung gehen müssen.“

Der Minister betonte schließlich, dass für den Freistaat alle Akteure im Naturschutz wichtig seien. „Wir unterstützen Naturschutzverbände, Land-, Forst- und Teichwirte sowie Kommunen und Privatpersonen bei ihrer Arbeit für den Natur- und Artenschutz. Der Freistaat bekennt sich zu seiner Verantwortung für den Naturschutz und wird auch weiterhin mit allen Akteuren zusammenarbeiten.“

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