Wie kann die Manipulation von Kassen gestoppt werden? Abgabe elektronischer Steuererklärungen – Wen trifft die strafrechtliche Verantwortung? Diesen und weiteren Fragen gingen am 19. Oktober 2016 die Teilnehmer des Steuerstrafrechtstages 2016 der sächsischen Steuerverwaltung in Dresden nach. Neben den Bediensteten der sächsischen Steuerfahndung sowie der Bußgeld- und Strafsachenstellen nahmen auch Gäste aus dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, der Generalstaatsanwaltschaft, der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES), den Staatsanwaltschaften, dem Zollfahndungsamt sowie dem Landesamt für Steuern und Finanzen teil. Die Veranstaltung findet seit dem Jahr 2012 in diesem Rahmen statt.

Die sächsischen „Steuerstrafverfolger“ leisten einen erheblichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. So haben die sächsischen Steuerfahnder im vergangenen Jahr 1.295 Fahndungsprüfungen abgeschlossen, 828 Amts- und Rechtshilfeersuchen erledigt und dabei einen Steuerschaden von rund 58,6 Millionen Euro aufgedeckt. Wie in den zurückliegenden Jahren entfiel der überwiegende Teil der Mehrsteuern – nämlich etwa 31,4 Millionen Euro – auf die Umsatzsteuer.

In den Bußgeld- und Strafsachenstellen waren im Jahr 2015 rund 17.400 Anzeigen, Prüfberichte der Finanzämter und Steuerstraf- und Bußgeldverfahren in Bearbeitung.

Von der Justiz ergingen in rund 350 Fällen Urteile und Strafbefehle wegen hinterzogenen Steuern und Subventionsbetrugs von insgesamt rund 33,9 Millionen Euro, die zu Geldstrafen von rund 1,2 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von rund 87,6 Jahren führten.

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