Bund und Länder haben sich in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf vier gemeinsam Programme für Investitionen in die wissenschaftliche Infrastruktur und zur Förderung der Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft geeinigt.

Beschlossen wurde Programme für

*die Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalem Hochleistungsrechnen an Hochschulen

*Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen

*Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen

*Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur

Zu den getroffenen und zwischen Bund und Ländern beschlossenen Vereinbarungen sagt Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich bin zufrieden, dass vier wichtige Vereinbarungen zur Stärkung der Forschungslandschaft fortgesetzt oder neu aufgelegt werden. Es ist richtig und notwendig, dass sich der Bund dabei gemeinsam mit den Ländern engagiert.

Ein Wehmutstropfen bleibt, denn leider ist im Ringen mit dem Bund die Programmausstattung insbesondere für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften hinter den Erwartungen der Länder und der Hochschulen zurückgeblieben. Dennoch sind die Fortsetzung der Forschungsförderung mit 60 Millionen Euro pro Jahr und das neue Programm zur Personalentwicklung (431,5 Millionen Euro) wichtige Signale für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Nachdem für die Universitäten neben der Exzellenzstrategie das Nachwuchswissenschaftlerprogramm etabliert wurde, sind jetzt Anstrengungen zur Gewinnung von Professoren an HAWs dringend erforderlich. HAWs sind leistungsfähige Partner bei der Bildung von Fachkräften für die Wirtschaft, werden immer forschungsstärker und sind Motoren der Entwicklung ihrer Regionen.“

Die Ministerin erklärt zudem: „Ich begrüße es zudem, dass der Bund die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten mit 285,5 Millionen Euro pro Jahr Euro fortsetzt und zusätzlich in die umfassende Finanzierung des Hochleistungsrechnens (62 Millionen Euro pro Jahr) einsteigt, um flächendeckend Hochleistungsrechenkapazitäten für wissenschaftliche Forschung bereitzustellen.

Sachsen hat an diesen Infrastrukturprogrammen in der Vergangenheit stark partizipiert und wird es auch in der Zukunft. Nicht zuletzt freue ich mich, dass der Bund seiner Verantwortung beim Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur gerecht wird. Dabei geht es um ein umfassendes Datenmanagement, um die Forschungsdaten Länder- und institutionenübergreifend besser nutzbar zu machen.

90 Millionen Euro pro Jahr stehen allein dafür bis 2028 im Endausbau zur Verfügung. Es ist selbstverständlich, dass die Länder diese wichtigen Investitionen nicht allein stemmen müssen, sondern vom Bund dabei unterstützt werden.“

Hintergrund: Für die Projektförderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur stellen Bund und Länder im Zeitraum von 2019 bis 2028 bis zu 90 Mio. Euro pro Jahr im Endausbau, wobei der Bund 90 Prozent der Ausgaben trägt und die Länder 10 Prozent.

Der Bund stellt für die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten jährlich 285,5 Mio. Euro zur Verfügung (Forschungsbauten: 200,5 Mio. Euro; Großgeräte 85 Mio. Euro). Die Mittel für die Förderung werden je zur Hälfte vom Bund und vom Sitzland der begünstigten Hochschule getragen.

Für das Nationale Hochleistungsrechnen Bund und Länder bringen zu Beginn der gemeinsamen wettbewerblichen Förderung bis zu 62,5 Mio. Euro je zur Hälfte pro Jahr auf. Zur Finanzierung des Programms Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen stellen Bund und Länder ein Gesamtvolumen von bis zu 431,5 Mio. Euro zwischen 2019 und 2022 zur Verfügung. Der Länderanteil liegt insgesamt bei 29 Prozent. Die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen finanziert der Bund jährlich mit mindestens 60 Mio. Euro von 2019 bis 2023.

Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 für aufmerksame Zeitgenossen

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