Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Nordsachsen liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) am heutigen Montag (22.11.21) bei 1.321,9. Gemäß Paragraph 21 der neuen sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt somit ab dem morgigen Dienstag (23.11.21) jeweils zwischen 22 und 6 Uhr eine Ausgangssperre für nicht geimpfte oder genesene Personen.

Laut Verordnung des Freistaates ist das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:

1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,

2. die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,

3. die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,

4. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,

5. Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,

6. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des Paragraphen 16 (Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens),

7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,

8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

9. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und

10. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Wird der Schwellenwert 1.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten, gilt die Ausgangssperre ab dem nächsten Tag nicht mehr. Der Landkreis ist verpflichtet, unverzüglich nach Veröffentlichung der aktuellen Zahlen durch das RKI den Tag bekanntzugeben, ab dem die Ausgangsperre gilt oder nicht mehr gilt (Paragraph 21, Absatz 3, SächsCoronaNotVO).

Im Freistaat Sachsen verzeichnet das RKI am heutigen Montag (22.11.21) sieben Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000, bundesweit sind es 22 Landkreise.

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