Die EU-Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, den Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Diese besagt, dass die Mitgliedsstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen ausweisen müssen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.

„Mittlerweile hat die Europäische Kommission rechtliche Wege eingeschlagen, denn Deutschland kommt hier nicht voran. Und im Freistaat Sachsen gehört der Landkreis Leipzig hinsichtlich Ausweisung/Neuausweisung von Naturschutzgebieten zu den Schlusslichtern. So haben bspw. der Landkreis Görlitz 5, Bautzen 6, Vogtland und Mittelsachsen je 2 Gebiete ausgewiesen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Ausweisung/Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten“, so Joachim Schruth, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion und beruflich mit dem Thema beschäftigt.

„ Im Jahr 2009 wurde dem zuständigen Ausschuss die fachliche Konzeption zur Ausweisung von Schutzgebieten im Landkreis Leipzig vorgestellt. Eine Priorisierung wurde vorgenommen. So sollten für die Naturschutzgebiete „Rohrbacher Teiche“, „Kleiner Berg Hohburg“, „Dornreichenbacher Berg“, „Kulkwitzer Lachen“ und „Wachtelberg – Mühlbachtal“die jeweiligen Rechtsverordnungen überarbeitet werden. Mit Ausnahme des NSG „Kulkwitzer Lachen“ ist hier nichts geschehen. Aufgrund der bereits 2009 guten Datenlage und vorliegender Würdigungen sollen die Naturschutzgebiete „Haselbacher Teiche“ und Zedtlitzer Grund“ neu ausgewiesen werden, so der damalige Leiter des Umweltamtes, Dr. Bergmann. Auch hier ist nichts geschehen.“

Die Fraktion habe sich daher entschieden das Thema auf die Tagesordnung zu holen: „Wir haben eine Anfrage an das Landratsamt gestellt, wie die Fachkonzeption zeitnah umgesetzt werden kann. Sollte wir hier nicht zufriedenstellende Antworten erhalten, werden wir das Thema auf die Tagesordnung des Kreistages setzen. Denn seit 2009 haben sich noch weitere Flächen für eine Ausweisung angeboten, z.B. in der Weinteichsenke in Markkleeberg. Wir sind uns natürlich bewusst, dass die personelle Situation im Landratsamt schwierig und für viele Aufgaben zu wenig Personal vorhanden ist. Trotzdem darf darunter nicht der Naturschutz leiden,“ so der Fraktionsvorsitzende Tommy Penk abschließend.

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