Die Stadt Leipzig führt zum 1. Juli die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete zur Gewährung von Krankenhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein. Diesem Vorschlag der Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch ist Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung am heutigen Dienstag, 21. April, gefolgt.

Mit dieser Gesundheitskarte haben Geflüchtete deutlich leichter Zugang zur medizinischen Versorgung. Sie ermöglicht eine unmittelbare Inanspruchnahme von Krankenhilfeleistungen im Rahmen des AsylbLG. Künftig können Geflüchtete medizinische Leistungen also direkt in Arztpraxen und Krankenhäusern nutzen, ohne zuvor Behandlungsscheine beim Sozialamt beantragen zu müssen. 

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte reduziert künftig gleichermaßen den Verwaltungsaufwand für medizinische Leistungserbringer und für die Stadtverwaltung. Abläufe werden vereinfacht und auf digitale Wege umgestellt, so dass alle Beteiligten in den Verwaltungsverfahren entlastet werden und eine höhere Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. 

In den Leistungen inbegriffen sind weiterhin – wie gesetzlich vorgesehen – die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt, Schutzimpfungen sowie medizinisch notwendige Vorsorgeleistungen. Das bisherige Verfahren mit der aufwendigen Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen entfällt.

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