Dass es im Auenwald generell und im Floßgraben speziell keine Schiffbarkeitserklärung geben werde, das hatte die Landesdirektion Sachsen schon 2014 öffentlich bestätigt. Aber wie ist das im Leipziger Gewässerknoten? Den hatte doch die schwarz-gelbe Koalition in Dresden ebenfalls zur Prüfung der Schiffbarkeit vorgesehen? Jetzt kommt die Landesdirektion auch hier zum Ergebnis: Schiffbarkeit ist hier nicht möglich.

Das gab die Landesdirektion am Donnerstag, 28. Juli, bekannt. Das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens) wird damit eingestellt.

„Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind naturschutzrechtliche Fachgutachten, die zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht für jedermann möglich sein wird, die Gewässer im Leipziger Stadtgebiet mit motorisierten Wasserfahrzeugen zu befahren“, betont die Landesdirektion.

Kritik hatte das Verfahren von Anfang an bekommen, denn schon heute ist der Nutzungsdruck an einigen Tagen im Leipziger Gewässerknoten sehr hoch. Immer wieder kommt es schon mit den vorhandenen Fahrgastschiffen zu gefährlichen Situationen oder Kollisionen, wie jüngst erst bei einem Bootsunfall an der Schleuse Connewitz. Doch das Prüfverfahren war gerade mit der Absicht begonnen worden, „das Revier durch eine allgemeine Schiffbarkeit für Wassersportler und Investoren attraktiver und leichter mit motorisierten Wasserfahrzeugen nutzbar zu machen“, betont die Landesdirektion. „Dabei sollten die oben aufgeführten Gewässer per Allgemeinverfügung als schiffbar erklärt und damit für Jedermann mit zugelassenen Wasserfahrzeugen befahrbar gemacht werden.“

Nachträglich bestätigt sich also die Befürchtung der Naturschutzverbände, dass sich hier die Motorbootlobby über eine Gesetzesänderung freie Fahrt verschaffen wollte. Denn nur, wenn man mit Motorboot auch vom Lindenauer Hafen zum Cospudener oder Markkleeberger See fahren kann, machen die Ausbaupläne für den Elster-Saale-Kanal und die Marina im Lindenauer Hafen Sinn.

Wenn aber diese Freizügigkeit für Motorbootbesitzer schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht funktioniert, bleibt im Lindenauer Hafen nur der Umstieg auf ein Fahrgastschiff, um ins Neuseenland zu kommen.

Dabei wurde nicht mal die Gefahrenproblematik an den Schleusen oder auf der Weißen Elster besonders unter die Lupe genommen: „Die Ergebnisse der Naturschutzgutachten lassen jedoch für eine so weitgehende Gestattung keinen Raum“, betont die Landesdirektion. Und bekommt für diesen eigentlich selbstverständlichen Akt der Feststellung, dass Schiffbarkeit in so einem sensiblen Gewässersystem einfach nicht geht, logischerweise Zuspruch vom NABU Sachsen. Der begrüßt die Entscheidung außerordentlich, verhindere sie doch eine Gewässernutzung durch Jedermann mit eigenen oder auch geliehenen motorisierten Wasserfahrzeugen.

In der darum geführten Diskussion hatte auch der NABU Sachsen vor einer ausufernden Gewässerübernutzung und deren Schäden am Naturhaushalt, insbesondere durch private Motorboote gewarnt. Und er habe darauf hingewiesen, „dass diese unverträglich mit dem geltenden Naturschutzrecht sei. Leipziger und Touristen müssen jedoch nicht gänzlich darauf verzichten, die Stadt vom Wasser aus zu erkunden. Für eine begrenzte Anzahl Wasserfahrzeuge wird es Sondergenehmigungen geben. Nach Ansicht des NABU Sachsen sollte der Fokus dabei auf Booten mit Elektroantrieb liegen.“

Da sind wir wieder beim Leipziger Wünschdirwas. Und beim Leipziger Wasserbürgermeister Heiko Rosenthal, der mit seiner Schipperpolitik zumindest die Grünen im Leipziger Stadtrat grundsätzlich verärgert hat.

„Das ist ein klarer Schuss vor den Bug für Bürgermeister Rosenthal!“ erklärt Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Die Bekanntmachung der Landesdirektion, die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zur Befahrbarkeit der Leipziger Gewässer durch Motorboote zu stoppen, ist richtig und wichtig. Naturschutz, Breiten- und auch Spitzensport haben damit einen wichtigen Sieg errungen. Es ist zu hoffen, dass Bürgermeister Rosenthal und sein Dezernat diesen Schuss vor den Bug ihrer Motorbootträume auch ernst nehmen und nicht aus rein touristischen Erwägungen das Thema Motorboote (auch wenn sie einen Elektroantrieb haben) auf Leipzigs Gewässern weiter vorantreiben. Hierbei werden wir Grünen genau darauf achten, dass das Dezernat die Verträglichkeitsgrenze für die Leipziger Gewässer nicht ausdehnt. Vielmehr sollte das Umweltdezernat seiner eigentlichen Aufgabe nachgehen: Die Natur zu schützen und den Breiten- und Spitzensport in Leipzig nicht von den Wasserflächen zu verdrängen.“

Auch die Landesdirektion hatte erklärt: „Den erwähnten Gutachten und Bewertungen sowie diesbezüglichen Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden ist aber auch zu entnehmen, dass durchaus eine begrenzte Anzahl Wasserfahrzeuge (Schiffe) die betroffenen Gewässer naturschutzverträglich befahren können. – Damit ist die Schifffahrt im Leipziger Stadtgebiet nicht untersagt. Wer im Stadtgebiet Leipzig natürliche – nicht allgemein schiffbare – Gewässer über den zulässigen Gemeingebrauch hinaus mit Wasserfahrzeugen nutzen will, kann wie bisher einen Gestattungsantrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde bei der Stadt Leipzig einreichen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird sich dann ergeben, bis zu welchem Maß die Gewässer mit Wasserfahrzeugen befahren werden können und ob die Verträglichkeitsgrenze erreicht wurde.“

Erst im Frühjahr war freilich bekannt geworden, dass bislang kein einziger Motorbootbetreiber im Leipziger Gewässerknoten eine solche Genehmigung hatte. Die ersten Prüfungen hatten erst begonnen. Jetzt kann man gespannt sein, wie viele motorisierte Boote die Untere Naturschutzbehörde auf den Leipziger Stadtgewässern für verträglich hält.

„Mit Einstellung des Verfahrens beendet die LDS zwar nun ihre Bemühungen zur Erklärung der Schiffbarkeit im Leipziger Stadtgebiet“, teilt diese noch mit. Aber ebenso heftig diskutiert wird ja auch die Schiffbarkeitserklärung im Neuseenland. Und die ist noch nicht abgeschlossen, betont die Landesdirektion: „Unverändert fortgesetzt werden jedoch die Anstrengungen um den Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal) zum Ziel haben.“

Die Übersichtskarte zum Leipziger Gewässerknoten und den nicht für schiffbar erklärten Gewässerabschnitten.

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Es kann weder auf den Leipziger Stadtgewässern, noch den Gewässern im Auwald, noch auf den Tagebaurestlöchern eine Erklärung der Schiffbarkeit geben. Schlicht weil es keinen Verkehr gibt.
Das st der einzige Grund, die Schiffbarkeit zu erklären. Erst, wenn es diesen Grund gibt: Verkehr – maßgebliche Transportleistungen für den Güter- oder Personenverkehr (Freizeitschiffahrt gehört ausdrücklich nicht hierzu)-, erst dann sind Gutachten nautischer und naturschutzrechtlicher Art einzuholen. Diese Gutachten ohne Anlaß einzuholen, dient lediglich dazu, einen Irrtum zu erzeugen. Einen Irrtum bei demjenigen, der die Um- und Ausbaukosten des Gewässerumbaus bezahlen soll – dem Steuerzahler.
Der schon an dieser Stelle beschissen wird, denn er bezahlt Gutachten, die gar nicht zu erstellen sind. Weil es den zu begutachtenden Verkehr nicht gibt.

Auch die Umweltverbände springen samt und sonders über dieses Stöckchen. Endlich hat die Landesdirektion dem Ganzen (Schiffbarkeit) einen Riegel vorgeschoben und erklärt, daß aus naturschutzrechtlichen Gründen keine Schiffbarkeit erklärt würde. Danke liebe LDS!
Nein! Die LDS hat Euch die ganze Zeit ebenso an der Nase herumgeführt, wie der sogenannte Grüne Ring Leipzig mit Rosenthal, die sogenannte Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland oder wie der regionale Planungsverband Westsachsen mit Berkner an der Spitze. Letzterer sieht gerade wieder sein Lieblingsprojekt, den Gewässerverbund scheitern. Damit einen logischen Zirkelschluß zieht (Gewässerverbund bedingt Schiffbarkeit und umgekehrt. Beides begründet sich gegenseitig.), auf den niemand hinweist.
Selbst der Elster-Saale-Kanal ist nicht schiffbar. Zwar als Bundeswasserstraße ausgewiesen, ist er aber nicht in das Verzeichnis der Wasserstraßen aufgenommen, weil er nicht dem allgemeinen Verkehr dient. Was allerdings wiederum Voraussetzung für die Schiffbarkeit ist – dem allgemeinen (!) Verkehr zu dienen. (Weshalb die Erklärung der Schiffbarkeit nichts anderes als die Umwidmung eines Gewässers in eine Straße ist. Auf dieser hat bekanntermaßen der allgemeine Verkehr Vorrang.)
Nachzulesen im juristischen Teil des sogegannten Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (zum E-S-K auf S. 135). In Auftrag gegeben von den Kommunen des sogenannten Grünen Rings Leipzig. Die dieses Konzept und das darauf fußende Wassertouristische Großkonzept (WTGK) natürlich kennen. Ebenso, wie die beschließenden Stadt- und Gemeinderäte.
Die beschließen sollen, daß “wir” (also der Steuerzahler) Häfen und Straßen bauen, obwohl es gar keinen Verkehr gibt?! Diesem dann auch die Natur geopfert und der letzte Grashlm kommerzialisisert wird.
Da fragt man sich dann schon, was genau diese Räte kennen.

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