Schleußig, Plagwitz, Anger-Crottendorf, Gohlis-Nord, nun wieder Plagwitz. Manchmal ähnelt auch die Arbeit des Leipziger Ordnungssamtes einem Hase-und-Igel-Spiel. Kaum hat man mit verstärktem Kontrolldruck ein bisschen Ordnung ins Parkchaos gebracht, stehen wieder Autos da, wo sie nicht stehen dürfen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt unterstützt jetzt das Ordnungsamt und verhängt in einem Teil der Erich-Zeigner-Allee ein komplettes Parkverbot.

Schon 2018 hatte hier das VTA reagiert und seine Verkehrsanordnungen deutlich verschärft, nachdem rund um die Schule ein ziemliches Wildparken ausgebrochen war. Aber drei Jahre später haben sich neue Gewohnheiten eingeschlichen, die ein Anwohner so beschreibt:„Ein beachtlicher Anteil der auf dem Gehweg parkenden PKW fährt nicht nur auf den Gehweg, sondern auch eine beträchtliche Wegstrecke auf diesem. Das ist nach der StVO so ausdrücklich verboten. Aus Sicht des Baulastträgers wäre es ratsam, diese Praxis auch zu unterbinden, denn der Gehweg ist für eine Befahrung mit Kfz nicht ausgelegt. Sehr speziell ist das Parken am ehemaligen Plagwitzer Rathaus. Die Stellplätze sind nur erreichbar, wenn man kreuz und quer über den Gehweg fährt.“

Betroffen davon ist der Abschnitt von der Karl-Heine-Straße bis zur Lauchstädter Straße, wo hauptsächlich Villen stehen und diverse Kanzleien, Agenturen und Steuerberater ansässig sind. Womit sich das Problem deutlich von den Stellplatzproblemen in Anger-Crottendorf unterscheidet, wo der Platz vor voll belegten Mehrfamilienhäusern nicht für alle Pkw ausreicht.

Und das Problem endet ja nicht an der Karl-Heine-Straße, wo es sich um die Ecke gleich munter fortsetzt. Mit den Worten unseres Lesers: „Schon länger wundere ich mich, dass östlich der Forststraße auf dem Gehweg geparkt wird, obwohl es hierfür keine Erlaubnis gibt. Eine Ahndung erfolgt jedoch nicht. Ist das wieder eine Stelle, wo stillschweigend eine Duldung erfolgt? Die (illegalen) Stellplätze sind übrigens (weitestgehend) nur erreichbar, wenn man mit dem Outo über den Gehweg fährt, was man auch vor Ort beobachten kann und was der Grund ist, weshalb die Straßenverkehrsbehörde keine Erlaubnis erteilen darf. Gemeint ist übrigens nicht der Bereich, wo im Zuge des Umbaus Parkbuchten geschaffen wurden, sondern der Bereich zwischen Forststraße und den Parkbuchten.“

Gehwegparken in der Karl-Heine-Straße. Foto: privat
Gehwegparken in der Karl-Heine-Straße. Foto: privat

Zumindest in der Erich-Zeigner-Allee reagiert jetzt das Verkehrs- und Tiefbauamt und kündigt an: „Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist ab Ende Juli das Halten und Parken auf einem Teilabschnitt der Erich-Zeigner-Allee in Plagwitz nicht mehr möglich. Betroffen ist der Bereich von der Karl-Heine-Straße bis zur Lauchstädter Straße.“

Und die Stadt kontrolliere und ahnde das Gehwegparken ja trotz alledem, auch wenn sich am Fehlverhalten augenscheinlich wenig ändert, außer dass jetzt wieder auf der Straße geparkt wird, wo es nicht gestattet ist. „In der Vergangenheit wurde vor Ort zunehmend auf den Gehwegen geparkt und diese über weite Strecken auch regelwidrig mit Autos befahren“, merkt das VTA dazu an.

„Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Schulkinder der Erich-Zeigner-Grundschule, sowie mobilitätseingeschränkte Menschen, wurden dadurch erheblich gefährdet. Das teilweise rücksichtslose Verhalten konnte nicht länger unbeanstandet bleiben und wird seit einigen Monaten verstärkt vom Ordnungsamt geahndet.“

Aber statt nach regelkonformen Stellplätzen zu suchen, wird jetzt einfach wieder die Straße zugeparkt. Aber da gibt es jetzt ein rigides Parkverbot.

„Hintergrund der Neuregelung ist, dass aufgrund der regelmäßigen Ahndung des verbotswidrigen Parkens und Befahrens der Gehwege nun gehäuft beidseitig auf der Fahrbahn geparkt wird“, so das VTA.

„Weil die Straße eng und das Kfz-Aufkommen hoch ist, ist dadurch jedoch ein sicheres aneinander Vorbeifahren nicht mehr möglich. Auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer, werden dadurch gefährdet. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Parken und Halten im genannten Straßenabschnitt der Erich-Zeigner-Allee daher untersagt werden. Die entsprechende Beschilderung erfolgt ab Montag, 26. Juli.“

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