Seit einigen Jahren sorgen die Umtriebe von Rechtsradikalen auf dem ehemaligen Gelände des HASAG-Außenlagers an der Kamenzer Straße für reichlich Ärger. Es wirkt, als trampelten sie noch immer auf den Schicksalen der einst hier eingepferchten Zwangsarbeiter/-innen herum. Weshalb die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig hier im Januar eine Petition startete. Darauf erfolgte jetzt eine positive Reaktion der Verwaltung.

Ein erschreckender Ort des NS-Terrors

„Das heute noch vorhandene Fabrikgebäude der ehemaligen HASAG in der Kamenzer Straße 12 bildete das zentrale Gebäude des Frauenaußenlagers. Es wurde 1940 für das sogenannte Nordwerk der HASAG errichtet und diente alsbald der Unterbringung von polnischen zivilen Zwangsarbeiter/-innen. Im Juni 1944 wurde dieses Gebäude mit den daneben befindlichen Baracken zum KZ-Außenlager umfunktioniert.

In den hohen Hallen des Fabrikgebäudes wurden Schlafsäle eingerichtet, während sich im Erdgeschoss die Krankenstation, die Schreibstube sowie die Kantine des Lagers befanden“, beschreibt die Gedenkstätte in der Petition die Geschichte des Objekts.

„Im Keller lagen der Waschbereich und Kammern, die als Zellen für Inhaftierungen benutzt wurden. Dieser Ort in der Kamenzer Straße steht für Ausbeutung, Gewalt und Tod während der NS-Zeit. Das Gebäude in der Kamenzer Straße 12 ist das einzige heute noch erhaltene bauliche Relikt eines KZ-Außenlagers im Stadtraum Leipzig und damit ein Ort von herausragender historischer Bedeutung. Seit 2007 ist das Gelände in Privatbesitz und fiel wiederholt durch neonazistische Aktivitäten wie Rechtsrock-Konzerte oder rechtsradikal motivierte Kampfsporttrainings auf. Die Nutzung eines früheren KZ-Geländes durch Neonazis ist ein Skandal und bagatellisiert das Leid der dort früher inhaftierten Gefangenen. Dieser Zustand ist unwürdig und nicht hinnehmbar.“

Und das soll sich ändern.

Katalog an Forderungen

Weshalb die Petition der Gedenkstätte Zwangsarbeit Leipzig eine ganze Liste von Forderungen aufmachte:

„Das Gebäude und Gelände in der Kamenzer Straße 12 muss

➜ in das Eigentum der öffentlichen Hand übergehen. Wenn die Stadt Leipzig das Gebäude nicht selbst kauft, hat sie die Aufgabe, zu prüfen, wem das Gebäude verkauft wird. Sie muss darüber hinaus die Forderungen der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig und relevanter erinnerungspolitischer Akteur/-innen hören und diese durchsetzen.

➜ erhalten bleiben und (boden-)denkmalpflegerisch untersucht werden. Hierfür muss die Stadt Leipzig notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

➜ zugänglich für die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig sowie andere Akteur/-innen im erinnerungspolitischen Feld sein, um es künftig mit Überlebenden und ihren Angehörigen besuchen und für die Bildungs- und Erinnerungsarbeit nutzen zu können.

➜ als zentraler historischer Erinnerungsort mit Bezug zum KZ-Außenlagersystem und NS-Zwangsarbeit von der Stadt Leipzig gewürdigt werden.“

Besitzer verlangt überhöhten Kaufpreis – Stadt sieht wenig Erfolgschancen

Ein Anliegen, auf das die Verwaltung jetzt mit einem befürwortenden Beschlussvorschlag reagiert.

„Die Stadt Leipzig nimmt Verhandlungen zum Ankauf des Objektes an der Kamenzer Straße in Leipzig-Schönefeld auf und legt die Verhandlungsergebnisse dem Stadtrat vor“, schlägt sie darin vor. Und: „Die Stadt Leipzig prüft, wie die Nutzung des Objektes gemeinsam mit dem Verein ‚Gedenkstätte für Zwangsarbeit‘ später aussehen kann.“

Und so unwahrscheinlich scheint das Ganze nicht, abgesehen davon, dass der Besitzer der Immobilie einen überhöhten Kaufpreis verlangt. Denn gleichzeitig teilt die Stadt mit: „Die Stadt Leipzig hat dem Eigentümer das Kaufinteresse mitgeteilt. Daraufhin hat der Eigentümer erklärt, dass er die Kamenzer Straße 10 gern gemeinsam mit der benachbarten Kamenzer Straße 12, die sich ebenfalls in seinem Eigentum befindet, veräußern würde.

Grundsätzlich käme bei entsprechender preislicher Einigung auch ein Verkauf nur der Nummer 10 in Frage. Leider liegt die Kaufpreisvorstellung des Eigentümers erheblich über dem Marktwert der Immobilie. Die Stadt hat daraufhin ein marktkonformes Angebot abgegeben. Die Höhe des Gegenangebotes wird jedoch vom Eigentümer kritisch gesehen. Eine abschließende Stellungnahme steht noch aus. Somit ist festzuhalten, dass die Verhandlungen zwar noch laufen, die Erfolgsaussichten jedoch als sehr gering eingeschätzt werden.“

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